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Unser Unternehmen ist ein neu gegründetes Projekt. Welche Anforderungen gelten bezüglich der Brandgefahr durch Arbeiten der Bauunternehmen? Ist es notwendig, festgelegte Bereiche für das Arbeiten mit Feuer einzurichten sowie Bereiche zu definieren, in denen das Arbeiten mit Feuer verboten ist? Wir würden uns über Ihre Ratschläge freuen. Danke! !
Wenn in einem fremden Baufeld mit Feuer gearbeitet wird, kann man für sie eine Bereichsabgrenzung einrichten, um die Kontrolle zu erleichtern. Doch die Einrichtung eines Gebiets für Arbeiten mit offener Flamme muss durch eine gemeinsame Besprechung und Abstimmung zwischen der Unternehmenssicherheitsabteilung, den zuständigen Abteilungen des Baufeldes, den Technikern sowie dem Bauunternehmen erfolgen. Erst wenn festgestellt werden kann, dass es dort keine üblichen Risiken durch Arbeiten mit offener Flamme gibt, darf dieses Gebiet als solches ausgewiesen werden. Zuletzt sollte man vor Ort ein Schild anbringen, auf der Vorderseite steht „Gebiet mit Brandgefahr“, auf der Rückseite befindet sich eine Zeichnung des Gebiets mit Brandgefahr (mit dem Firmensiegel).
Orte, die zu nah an den Verwaltungsgebäuden liegen, eignen sich nicht für die Einrichtung von Bereichen mit ständiger Feuernutzung – zumindest erlaubt unsere Fabrik das nicht.
Gemäß den geltenden Vorschriften für Arbeiten mit offener Flamme müssen in den Produktions- und Bauarealen festgelegte Bereiche für solche Arbeiten sowie Bereiche festgelegt werden, in denen das Arbeiten mit offener Flamme verboten ist. Obwohl einige Bauvorhaben weit von den Produktionsanlagen entfernt sind – und in der Umgebung sogar keine betriebenen Anlagen vorhanden sind – birgt jede Arbeit mit offener Flamme vor Ort erhebliche Risiken. Zum Beispiel: Die Auswirkungen auf benachbarte Aufgaben ; Gefahr durch Strom ; Die gefährliche Handhabung von Gasflaschen usw. Zeitnah wurden feste Brandgebiete eingerichtet, und für diese werden ebenfalls klare grundlegende Sicherheitsanforderungen festgelegt. So können Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden
Ihre Ansicht ist, einen Brandgefahrenbereich einzurichten, solange es Anlagen im Unternehmen gibt, während unser Unternehmen ein neues Projekt ist und noch keine Produktionsanlagen besitzt.
Ob dies notwendig ist, hängt von den Vorschriften Ihres Unternehmens ab. In der Anfangsphase des Projektbaus kann die Bearbeitung nach den allgemeinen Regeln für Arbeiten mit offener Flamme erfolgen; Aber wenn nach dem Eintreten brennbarer Stoffe in den Baubereich Maßnahmen zur Konservierung und Isolierung eingeleitet werden, kann die Kontrolle verstärkt werden