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In den neuen Vorschriften GB 50016 werden in den Paragraphen 3.5.1 und 3.5.2 festgelegt, dass der Brandschutzabstand zwischen Lagerhäusern der Kategorien A und B sowie den Straßen außerhalb des Werks 20 Meter betragen muss. Und jetzt gibt es ein neu errichtetes Lager für Flüssigchlor, das 5 Meter von der Fabrikmauer entfernt ist. Außerhalb der Mauer befindet sich die Straße vor der Fabrik – ist das in Ordnung?
Das entspricht sicherlich nicht den Vorschriften; Ich frage mich, wie eure ursprünglichen Entwürfe durchgekommen sind ; Es ist sehr wahrscheinlich, dass die Sicherheitsprüfung in Zukunft nicht bestanden wird
Da es am anderen Ende des Werksgeländes angeordnet ist und somit die Entfernung zu Wohngebieten und Schulen geringer ist, kann nur die Stelle in der Nähe des Industriegebiets gewählt werden. In der Sicherheitsbewertung wird diese Nichtkonformität nicht erwähnt.
Da es am anderen Ende des Werksgeländes angeordnet ist und somit die Entfernung zu Wohngebieten und Schulen geringer ist, kann nur die Stelle in der Nähe des Industriegebiets gewählt werden. In der Sicherheitsbewertung wird diese Nichtkonformität nicht erwähnt.
Da es am anderen Ende des Werksgeländes angeordnet ist und somit die Entfernung zu Wohngebieten und Schulen geringer ist, kann nur die Stelle in der Nähe des Industriegebiets gewählt werden. In der Sicherheitsbewertung wird diese Nichtkonformität nicht erwähnt.
Da es am anderen Ende des Werksgeländes angeordnet ist und somit die Entfernung zu Wohngebieten und Schulen geringer ist, kann nur die Stelle in der Nähe des Industriegebiets gewählt werden. In der Sicherheitsbewertung wird diese Nichtkonformität nicht erwähnt.
Da es am anderen Ende des Werksgeländes angeordnet ist und somit die Entfernung zu Wohngebieten und Schulen geringer ist, kann nur die Stelle in der Nähe des Industriegebiets gewählt werden. In der Sicherheitsbewertung wird diese Nichtkonformität nicht erwähnt.
Dies ist ausdrücklich vorgeschrieben und muss eingehalten werden. In der Sicherheitsbewertung wird nicht erwähnt, ob eine Umgehung erforderlich ist; man kann die Bewertungsfirma nach den ursprünglichen Bewertungsergebnissen fragen
Lachgaslager sind tatsächlich sehr gefährlich – sie können das Brennen fördern und sind zudem stark giftig. Es ist daher am besten, streng nach den Vorschriften ausreichende Sicherheitsabstände einzuhalten.