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Muss bei der Analyse von eingeschränkten Räumen alle 2 Stunden ein Analysebericht erstellt werden?

2016-12-19View Original

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Gemäß Abschnitt 6.4 der Norm GB30871-2014 muss die Gaskonzentration in begrenzten Räumen streng überwacht werden. Die Anforderungen an diese Überwachung sind wie folgt: a) Innerhalb von 30 Minuten vor Beginn der Arbeiten müssen Proben aus dem begrenzten Raum entnommen und analysiert werden. Erst nach erfolgreicher Analyse darf man den Raum betreten; Wenn die Bedingungen vor Ort es nicht zulassen, kann die Frist angemessen verlängert werden – jedoch nicht über 60 Minuten ; b) Die Überwachungspunkte müssen repräsentativ sein. In Räumen mit großem Volumen sollte die Überwachung und Analyse in den oberen, mittleren und unteren Bereichen durchgeführt werden ; c) Die Analysegeräte müssen innerhalb der Gültigkeitsdauer der Kalibrierung sein; vor der Verwendung muss sichergestellt werden, dass sie in einem einwandfreien Funktionszustand sind ; d) Bei der Überwachung in begrenzten Räumen müssen die Überwachungsmitarbeiter die in Punkt 6.5 vorgeschriebenen persönlichen Schutzmittel tragen ; e) Während der Arbeiten muss regelmäßig überwacht werden – mindestens alle 2 Stunden. Sollten sich die Ergebnisse der Überwachung deutlich verändern, müssen die Arbeiten umgehend eingestellt werden, die Mitarbeiter müssen evakuiert werden und der Ort muss bearbeitet werden. Erst nachdem eine positive Analyse vorliegt, können die Arbeiten wieder aufgenommen werden ; f) In Räumen, aus denen schädliche Stoffe freigesetzt werden können, muss eine kontinuierliche Überwachung stattfinden. Bei Anomalien müssen die Arbeiten umgehend eingestellt werden, die Mitarbeiter müssen evakuiert werden. Der Ort muss gesäubert werden, und erst nach erfolgreicher Analyse der Proben dürfen die Arbeiten wieder aufgenommen werden ; g) Bei der Verwendung von Farben mit flüchtigen Lösungsmitteln müssen kontinuierliche Analysen durchgeführt werden, und es müssen Maßnahmen zur Erzeugung einer guten Belüftung ergriffen werden ; h) Wenn die Unterbrechung der Arbeitsprozedur länger als 60 Minuten beträgt, muss eine erneute Probenentnahme und Analyse durchgeführt werden. Frage: Ursprünglich haben wir morgens einmal und nachmittags einmal analysiert, aber bei den letzten Überprüfungen wurde vorgeschlagen, dass alle 2 Stunden ein Analysebericht erstellt werden muss. Ich verstehe das nicht – wenn man alle 2 Stunden messen lässt, muss dann auch alle 2 Stunden ein Analysebericht erstellt werden? Wie soll es dann bei kontinuierlicher Überwachung weitergehen? Ich verstehe, dass bei der Probenanalyse ein Analysebericht erstellt werden muss, während bei der Vor-Ort-Überwachung kein Analysebericht erforderlich ist. Aber die Prüfgruppe besteht aus Experten – niemand kann den Aussagen der Experten widersprechen. Bitte helft mir bei der Diskussion oder schaut nach, ob es eine Erklärung zu diesem Standard gibt.
Reply #22016-12-19
Schauen Sie sich die Arbeitsanweisung mit 1 GB an – in den dortigen Analysedaten gibt es mehrere Zeilen. Jedes Mal, wenn alle zwei Stunden eine Analyse durchgeführt wird, muss dies in der Arbeitsanweisung vermerkt werden. Das ist eine Pflichtvorschrift, daher ist es am besten, die Arbeitszeit auf zwei Stunden zu begrenzen, damit keine Analyse und Überprüfung mehr notwendig sind.
Reply #32016-12-19
Dann frage ich: Wie entsteht aus der kontinuierlichen Überwachung ein Analysebericht? Soll es nach Minuten, Sekunden oder Stunden erfolgen?
Reply #42016-12-19
Bei der kontinuierlichen Überwachung wird ein tragbares Gerät in den eingeschränkten Raum gebracht; sobald ein Alarm ausgelöst wird, muss die Person aus dem eingeschränkten Raum herausgeholt werden.
Reply #52016-12-19
Haha, ich frage, wie man eine Analyseanzeige erstellt – also die Ergebnisse auf dem Arbeitsblatt einträgt –, und zwar in Sekunden, Minuten oder Stunden?
Reply #62016-12-19
Der Standard ist es, ihn gründlich zu lernen – nur wenn man ihn versteht, kann man ihn umsetzen.
Reply #72016-12-19
Natürlich nach Minuten – man schreibt einfach die Minuten und Sekunden auf. Wer schreibt schon die Sekunden auf?
Reply #82016-12-19
Oh, soll man ein Analyseergebnis pro Minute schreiben?
Reply #92016-12-19
Kontinuierliche Überwachung, kontinuierliche Überwachung, kontinuierliche Überwachung – basierend auf den analysierten Ergebnissen?
Reply #102016-12-19
Ja, bei der Probenanalyse muss ein Analysebericht erstellt werden; die Überwachung erfolgt alle 2 Stunden. Bei der kontinuierlichen Überwachung sollte auch alle 2 Stunden ein Analysebericht erstellt werden.
Reply #112016-12-19
Vielen Dank für eure Antworten, danke. F): In Räumen, aus denen schädliche Stoffe freigesetzt werden können, muss eine kontinuierliche Überwachung stattfinden. Bei Anomalien müssen die Arbeiten umgehend eingestellt werden, die Mitarbeiter müssen evakuiert werden. Der Ort muss gesäubert werden, und erst nach erfolgreicher Analyse der Proben dürfen die Arbeiten wieder aufgenommen werden ; Ich verstehe, dass nur bei einer Probenanalyse ein Analysebericht erforderlich ist; für die Überwachung ist das nicht notwendig. Überwachung bedeutet die Echtzeit-Überwachung mit tragbaren Messgeräten; es ist nicht notwendig, Analyseberichte zu erstellen. Insbesondere bei der kontinuierlichen Überwachung ist weder die Angabe in Minuten noch in Sekunden richtig. Auch eine Berichterstattung alle 2 Stunden ist nicht angemessen – schließlich handelt es sich um eine kontinuierliche Überwachung. Auf was stützt sich dann eine Berichterstattung alle 2 Stunden?

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