Thread Content
Bei einer Bewertung der aktuellen Situation sind zu den Gefahrenfaktoren für das Unternehmen Chemikalien, Staub und Lärm zu nennen. Bei den Gesundheitsuntersuchungen wurden jedoch nur die Chemikalien überprüft. Ist das im Einklang mit den gesetzlichen oder normativen Vorgaben?
Gemäß den Anforderungen der beruflichen Gesundheitsuntersuchungen gibt es drei Arten von beruflichen Gefährdungsfaktoren. Es wurden nur die chemischen Gifte untersucht – das ist offensichtlich nicht ausreichend.
Das haben wir auch schon einmal erlebt: Erstens muss bei der Abschluss eines Vertrags mit einem zertifizierten Krankenhaus klar definiert werden, welche Untersuchungen innerhalb des Unternehmens durchgeführt werden sollen; Zweitens: Erneute Prüfung erforderlich ; Drittens hilft die örtliche Aufsichtsbehörde dabei, und es wird verhindert, dass das Unternehmen bestraft wird. Wenn das Krankenhaus keine Korrekturen vornimmt, wird die Aufsichtsbehörde es bestrafen – nicht das Unternehmen.
1. Legen Sie bei der Beauftragung von Gesundheitseinrichtungen für eine umfassende Gesundheitsuntersuchung bestimmte Untersuchungsitems fest? (Falls nur die angegebenen Untersuchungspunkte durchgeführt werden, wären die Gebühren der medizinischen Einrichtungen deutlich niedriger.) 2. Die Inhalte der berufsgesundheitlichen Untersuchungen werden durch eine Bewertung der gefährdenden Faktoren im Berufsleben bestimmt. Alle in dieser Bewertung aufgeführten Gefährdungsfaktoren müssen untersucht werden. Die Art und Häufigkeit der berufsgesundheitlichen Untersuchungen richtet sich nach den „Technischen Vorschriften für die Überwachung der Berufsgesundheit“ (GBZ 188). Wenn Sie keine bestimmten Untersuchungspunkte angeben und die medizinische Einrichtung nicht alle in der Bewertung der gefährdenden Faktoren aufgeführten Untersuchungen durchführt, dann verstößt diese Einrichtung gegen das Gesetz zur Prävention von Berufskrankheiten. „Vorschriften zur Durchführung von Berufsgesundheitsuntersuchungen“: Artikel 14 – Berufsgesundheitsuntersuchungsstellen dürfen Berufsgesundheitsuntersuchungen in den Gebieten durchführen, die unter der Zuständigkeit der zuständigen Registrierungsbehörden liegen. Bei Berufsgesundheitsuntersuchungen im Außendienst, bei denen medizinische Bildgebung und Labortests durchgeführt werden, muss die Qualität der Untersuchungen gewährleistet sein und die Anforderungen an den Strahlenschutz sowie die Biosicherheit eingehalten werden. Falls Sie und die medizinischen Einrichtungen weiterhin die fehlenden Untersuchungspunkte nicht nachholen, können Sie sich bei der örtlichen Gesundheits- und Familienplanungsbehörde beschweren. Gemäß Artikel 19 der Vorschriften zur Verwaltung der beruflichen Gesundheitsuntersuchungen müssen die Gesundheits- und Familienplanungsbehörden auf Kreisebene und höher die Überwachung der Einrichtungen, die berufliche Gesundheitsuntersuchungen durchführen, verstärken. Gemäß dem Prinzip der territorialen Verwaltung wird ein jährlicher Überwachungs- und Inspektionsplan erstellt, um die Überwachung der Einrichtungen für Berufsgesundheitsuntersuchungen gewährleisten zu können. Die wichtigsten Inhalte der Überwachung und Prüfung umfassen: (1) Die Einhaltung der relevanten Gesetze, Vorschriften und Standards ; (II) Durchführung der Arbeitsgesundheitsuntersuchungen gemäß den genehmigten Kategorien und Projekten ; (III) Zustand der Durchführung von Berufsgesundheitsuntersuchungen außerhalb des Unternehmens ; (IV) Qualitätssicherung bei den arbeitsmedizinischen Untersuchungen ; (5) Ergebnisse der Untersuchungen zur Berufsgesundheit, Berichte über vermutete Berufskrankheiten sowie Informationen dazu ; (6) Verwaltung der Unterlagen zu den beruflichen Gesundheitsuntersuchungen usw. Die Behörden für Gesundheit und Familienplanung können die Umsetzung der Vorschriften bezüglich der arbeitsmedizinischen Untersuchungen überwachen. Bei schwerwiegenden Verstößen werden sie gemäß dem Gesetz zur Prävention und Bekämpfung von Berufskrankheiten Strafen verhängen
In diesem Fall wählt das Unternehmen in der Regel selbst die zu überprüfenden Punkte aus. Als medizinische Einrichtung wird man nicht freiwillig die Anzahl der Untersuchungen verringern – je mehr Untersuchungen es gibt, desto vorteilhafter ist das für die medizinische Einrichtung.
Eine Frage: Beziehen sich die von Ihnen genannten Gefahrenfaktoren für Berufskrankheiten in Ihrem Unternehmen – wie chemische Gifte, Staub und Lärm – auf einen bestimmten Produktionsbereich? Kommen die Bediener gleichzeitig mit allen Gefahrenfaktoren in Berührung?
Eine berufliche Gesundheitsuntersuchung bezieht sich auf die Untersuchungen, die im Zusammenhang mit den schädlichen Faktoren stehen, denen die Mitarbeiter ausgesetzt sind. Wenn die Mitarbeiter nur einigen dieser schädlichen Faktoren ausgesetzt sind, dann werden nur die Untersuchungen durchgeführt, die sich auf diese spezifischen Faktoren beziehen. In Gebieten, in denen keine solchen schädlichen Faktoren vorhanden sind, werden möglicherweise keine Gesundheitsuntersuchungen durchgeführt
Das stimmt nicht. Es sollten die drei Arten von Gefahrenfaktoren, die in einem Unternehmen vorliegen können – nämlich chemische Gifte, Staub und Lärm – einzeln überprüft werden. So können Probleme frühzeitig entdeckt und rechtzeitig behandelt werden.