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Siehe die Schulungsmaterialien für die Zulassungsbehörden bei der Planung von Druckrohren, Seiten 50–51. Es gibt zwei Methoden zur Bestimmung der Toxizität von Gemischen. Wenn die Werte wie LC50 oder LD50 nicht bekannt sind, kann man die Toxizität direkt anhand des Prozentsatzes am Volumen des Gases (bzw. am Massenprozentsatz der Flüssigkeit) in dem Gemisch bestimmen. Ich möchte das heute erledigen, was eigentlich morgen erledigt werden sollte – nämlich die Berechnung von Werten wie LC50 und LD50. Dabei geht es darum, herauszufinden, wie man Gas- und Flüssiggemische berechnet. Es gibt zwar Formeln dafür, doch in diesen Formeln wird nicht klar angegeben, ob es sich um Volumenprozent oder Massenprozent handelt. Angesichts des Kontexts würde ich vorschlagen, bei Gasen die Berechnung auf Basis von Volumenprozenten durchzuführen und bei Flüssigkeiten auf Basis von Massenprozenten. Ich weiß nicht, ob irgendein Weiser oder Vorgänger das bereits berechnet hat – und vor allem: Gibt es dafür eine Grundlage? Hinweis: Ich habe die britischen Vorschriften zur Regulierung gefährlicher Chemikalien und Produkte aus dem Jahr 2002 geprüft. Diese sind schwer verständlich, und die Einteilungsmethoden unterscheiden sich von denen im Inland. Sie können daher nur als Referenz dienen.
Vorgesetzter, könnten Sie mir bitte etwas über die „Vorschriften zur Verwaltung gefährlicher Chemikalien und Erzeugnisse von 2002“ erzählen? Danke