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Welche Anforderungen stellt die Zentrale Behörde nach der Änderung des Gesetzes zur Prävention von Berufskrankheiten?

2016-07-26View Original

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1.jpg Am 2. Juli erließ der **Staatsoberhaupt*** den 48. Erlass, mit dem die „Entscheidung des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses zur Änderung des Gesetzes über den Energieverbrauch in der Volksrepublik China sowie weiterer sechs Gesetze“ veröffentlicht wurde (im Folgenden als „Entscheidung“ bezeichnet). Laut dieser Hauptverordnung treten die durch die „Entscheidung“ vorgenommenen Änderungen am Gesetz über die Prävention und Bekämpfung von Berufskrankheiten ab dem 2. Juli 2016 in Kraft. Angesichts der Änderungen im Gesetz zur Prävention und Bekämpfung von Berufskrankheiten, die die Verwaltungsbefugnisse der Sicherheitsaufsichtsbehörden auf allen Ebenen verändert haben, hat das Nationale Büro für Sicherheitsaufsicht kürzlich Dokumente herausgegeben, in denen klare Anforderungen zu diesen Themen festgelegt werden. Mitteilung zur weiteren Stärkung der Überwachung der Einhaltung der Prinzipien „Drei gleichzeitige Maßnahmen“ im Bereich der Berufsgesundheit bei Bauprojekten – Anweisung Nr. 2016/30 an die Behörden für Arbeitssicherheit der Provinzen, autonomen Regionen, regierungsunmittelbaren Städte sowie des Produktions- und Baukorps Xinjiang: Um das am 2. Juli 2016 geänderte und in Kraft getretene Gesetz zur Prävention von Berufskrankheiten umzusetzen und die Überwachung der Einhaltung der Prinzipien „Drei gleichzeitige Maßnahmen“ bei Bauprojekten weiter zu stärken, sollen die Bauherren dazu angehalten werden, ihre Verantwortung für die Prävention von Berufskrankheiten ernst zu nehmen. Hiermit werden die entsprechenden Anforderungen mitgeteilt: 1. Einheitlicher Gedanke, erhöhtes Bewusstsein: Durch die Änderungen im Gesetz zur Prävention von Berufskrankheiten wurden die administrativen Verfahren abgeschafft, bei denen die Aufsichtsbehörden Prüfungen bezüglich der Vorabbewertung der Berufskrankheitsgefahren bei neuen, erweiterten oder umgebauten Projekten sowie bei Projekten zur technischen Modernisierung oder Einführung neuer Technologien durchführten (mit Ausnahme von Projekten in medizinischen Einrichtungen, bei denen eine Strahlungsbedingte Berufskrankheiten entstehen können). Zudem wurden auch die damit verbundenen rechtlichen Verpflichtungen geändert. Diese Gesetzesänderung ist eine wichtige Maßnahme zur Umsetzung der Richtlinien des Staatsrates zur weiteren Vertiefung der Reform des Verwaltungsverfahrens, zur Förderung von Dezentralisierung und Kombination von Kontrolle und Freiheit sowie zur Optimierung der Dienstleistungen. Die Sicherheitsbehörden auf allen Ebenen müssen eine einheitliche Haltung einnehmen, ihr Bewusstsein stärken und diese Maßnahmen entschlossen umsetzen. Es ist notwendig, den Wandel der administrativen Funktionen zu beschleunigen, die Aufsichtspflichten gemäß dem Gesetz zu erfüllen sowie das Niveau der wissenschaftlichen, standardisierten und rechtsbasierten Regelung im Bereich der Berufsgesundheit ständig zu verbessern. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Genehmigungsverfahren ordnungsgemäß abgewickelt werden und die Aufsichtspflichten vollständig erfüllt werden. Zudem muss gewährleistet werden, dass bei Bauvorhaben die Anforderungen im Bereich der Berufsgesundheit weiterhin eingehalten werden. Zweitens: Verbesserung der Systeme und strenge Umsetzung der Vorschriften. Die örtlichen Sicherheitsbehörden auf allen Ebenen müssen dafür sorgen, dass die Änderungen im „Gesetz zur Prävention und Bekämpfung von Berufskrankheiten“ umgesetzt werden. Sie sollen ihre Listen der administrativen Genehmigungen, Befugnisse und Verpflichtungen rechtzeitig aktualisieren. Zudem sollen alle damit verbundenen Regelungen und Anforderungen überprüft werden. Alle Inhalte, die nicht mit den gesetzlichen Vorgaben bezüglich der Abschaffung administrativer Genehmigungen übereinstimmen, müssen umgehend überarbeitet oder für ungültig erklärt werden. Dabei soll die Öffentlichkeit rechtzeitig informiert werden. Seit dem 2. Juli 2016 lehnen die Behörden für Arbeitsschutz auf allen Ebenen es ab, Prüfungen bezüglich der Vorabbewertung der Gefahren durch Berufskrankheiten bei Bauprojekten sowie Genehmigungen für die Planung von Schutzmaßnahmen gegen Berufskrankheiten bei Projekten mit besonders hohen Gefahren abzugeben. Ebenso werden Anträge auf Abnahme der Schutzmaßnahmen gegen Berufskrankheiten bei Bauprojekten nicht mehr bearbeitet. In keiner Form darf eine Genehmigung erteilt oder indirekt gewährt werden. Sollte festgestellt werden, dass Anträge weiterhin rechtswidrig bearbeitet werden, müssen die zuständigen Einheiten und Personen gesetzlich zur Rechenschaft gezogen werden. Drittens: Stärkung der Überwachung und gründliche Auswertung. Die lokalen Sicherheitsbehörden auf allen Ebenen müssen die Überwachung bezüglich der Einhaltung der Prinzipien „Drei gleichzeitige Maßnahmen“ bei Bauvorhaben weiter verstärken. Es sollten spezielle Inspektionen durchgeführt werden, um die Überprüfung der von den Bauherren durchgeführten Prüfungen sowie der Ergebnisse dieser Prüfungen zu verbessern. Zudem sollen die Bauherren dazu angehalten und unterstützt werden, gemäß Gesetzen, Vorschriften und technischen Standards eine Vorabbewertung der Risiken im Zusammenhang mit Berufskrankheiten durchzuführen, die Planung von Schutzmaßnahmen gegen Berufskrankheiten vorzunehmen sowie die Fertigstellung dieser Schutzmaßnahmen zu überwachen. So kann die Verantwortung der Bauherren bezüglich der Einhaltung der Prinzipien „Drei gleichzeitige Maßnahmen“ gewährleistet werden. Bei Feststellung von Verstößen gegen die gesetzlichen Vorschriften bezüglich der Berufsgesundheit bei Bauprojekten muss entsprechend gesetzlich bestraft werden, um die beruflichen Gesundheitsrechte der Arbeitnehmer wirksam zu schützen. Die jeweiligen Provinzbehörden für Arbeitssicherheit sollen eine gründliche Übersicht über die Umsetzung der Vorschriften bezüglich der beruflichen Gesundheit bei Bauprojekten auf Provinz-, Stadt- und Kreisebene seit dem Jahr 2016 erstellen. Die schriftlichen Zusammenfassungen sowie die Tabellen mit den Ergebnissen sollen bis zum 20. August 2016 an die Abteilung für Berufsgesundheit der Zentralen Behörde für Arbeitssicherheit gesendet werden. Die elektronischen Versionen sollten an kangh@chinasafety.gov.cn geschickt werden.
Reply #22016-07-27
Die Aufsichtsbehörden haben die behördliche Genehmigung für das Konzept der „Drei-Gleichzeitigkeiten“ im Bereich der Berufsgesundheit abgeschafft und ersetzt es durch eine Überwachung während und nach der Umsetzung, wodurch die Verantwortung der Unternehmen betont wird.
Reply #32016-08-04
Abschaffung der behördlichen Genehmigung für die gleichzeitige Berücksichtigung von Arbeitsgefahren.
Reply #42016-08-04
Auch mit der Sicherheit ist es genauso, und auch mit der beruflichen Gesundheit. Es liegt in der Verantwortung des Unternehmens. Der leitende Mitarbeiter ist vollständig für die Arbeit im Unternehmen verantwortlich. Es müssen mehr Investitionen getätigt werden, verschiedene Zertifizierungen erworben werden, entsprechende Strukturen eingerichtet werden sowie geeignetes Personal eingestellt werden. Das Personal muss über die notwendige Ausbildung und Erfahrung verfügen, Zertifizierungsprüfungen bestehen sowie an verschiedenen Schulungen und Übungen teilnehmen. Regelmäßig müssen Treffen abgehalten werden, und ständig müssen potenzielle Gefahrenquellen überwacht werden. Es gibt kein Ende bei der Sicherheitsarbeit – weiter so!
Reply #52016-08-11
Die vorläufige Genehmigung für die Sicherheitsbewertung sollte doch noch erforderlich sein, oder?

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