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Beispiel 1: Kürzlich wurden neue Pläne für die Schwefelsäure-Druckrohre am Pumpenausgang erstellt, denn der Auftraggeber wurde nach einer Überprüfung durch die zuständigen Behörden darauf hingewiesen, dass solche Pläne benötigt werden. Das Problem ist jedoch, dass die danebenliegenden Nitriersäure-Rohre als Druckrohre gelten – schließlich gehören sie laut Definition auch zu den Druckrohren. Warum sollten dann für diese keine Pläne erstellt werden? Ob man es als Druckrohr betrachtet oder nicht, entscheidet wohl eine bestimmte Abteilung. Beispiel 2: Können Asphaltpipelines auch als Druckrohre dienen? Da flüssiger Teer als brennbares Fluid gilt, wird er gemäß der Definition von Druckrohren als Druckrohr eingestuft. Aber der Eigentümer teilte mit, dass eine Abteilung gesagt habe, Asphalt sei nicht nötig. Ist das wirklich möglich? Habe ich vielleicht unrecht? Zusammenfassung: Bei der Beurteilung von Druckrohren für Gase gibt es im Allgemeinen keine Meinungsverschiedenheiten, doch bei Druckrohren für Flüssigkeiten gibt es erhebliche Streitpunkte. Nach Definition 1 sind Flüssigkeiten, die entzündlich sind, 2. explosionsgefährlich, 3. giftig, 4. korrosiv oder 5. eine maximale Betriebstemperatur haben, die höher oder gleich dem Standardkochpunkt ist. Flüssigkeiten, bei denen eine dieser 5 Bedingungen erfüllt ist, können als Druckrohre verwendet werden. Aber viele dieser Bedingungen werden ignoriert. Immerhin sind nur wenige zufrieden, es geht immer darum, dass die Eigentümer der Druckrohre verärgert werden. Bitte, ein Experte soll eine endgültige Entscheidung treffen
Sulfursäure, Salpetersäure, Asphaltrohre – Druck und Nenndurchmesser zählen dabei ebenfalls, daran besteht kein Zweifel
Aber in Wirklichkeit werden all diese Leitungen einfach nicht berücksichtigt, man kann da noch nichts machen
Sowohl unsere Schwefelsäure als auch Natriumhydroxid sind in Druckleitungen untergebracht, es gibt kein Asphalт – das ist unklar.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von lzhrain am 16.12.2016 um 09:31 bearbeitet. Eigentlich sollten die Betreiber solche Rohrleitungen wie Druckrohre behandeln – in der Praxis geschieht das jedoch nicht. Im „Verzeichnis der Sondergeräte“ werden Druckrohre als röhrenförmige Geräte definiert, die unter Nutzung eines bestimmten Drucks zur Transportierung von Gasen oder Flüssigkeiten verwendet werden. Dabei gilt als Kriterium ein maximaler Betriebsdruck von mindestens 0,1 MPa (Gaugedruck). Die transportierten Stoffe können Gase, verflüssigte Gase, Dämpfe oder flüchtige, explosive, giftige, korrosive Flüssigkeiten sein. Zudem muss der Nenndurchmesser der Rohrleitungen mindestens 50 mm betragen. Ausgenommen sind Rohrleitungen und die Rohrleitungsgehäuse von Anlagen, die giftfreie, nicht brennbare, nicht korrosive Gase transportieren, sofern ihr Nenndurchmesser kleiner als 150 mm ist und der maximale Betriebsdruck unter 1,6 MPa (Gaugedruck) liegt. Dabei soll die Sicherheitsüberwachung von Öl- und Gasleitungen gemäß Gesetzen und Vorschriften wie dem „Gesetz zur sicheren Produktion“ sowie dem „Gesetz zum Schutz von Öl- und Gasleitungen“ durchgeführt werden.
Man sollte sich nur um die Gestaltung kümmern – um alles andere sollte man sich nicht kümmern, man kann es auch nicht
Wenn die systemischen Vorschriften nicht umgesetzt werden, reicht es aus, wenn man sie selbst umsetzt – die anderen sind egal.