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Unser Unternehmen wird eine Fabrikhalle entwerfen. Der Produktionsprozess umfasst insgesamt 11 Schritte, von denen 4 Schritte Ethanol oder Acetonitril erfordern. Ich habe bereits gehört, dass die Fläche, die gegen Explosionen geschützt werden muss, 5 % der Fläche dieses Stockwerks nicht überschreiten darf. Ich frage mich, ob das eine verbindliche Vorschrift ist. Wenn es eine Vorschrift gäbe, wäre es schwierig, die gesamte Raumaufteilung in einem Stockwerk zu planen. Gibt es jemanden, der dazu einige Vorschläge machen kann? Insbesondere was die Anforderungen an die Explosionsgeschützigkeit betrifft. Es wäre am besten, die Quellen der Literatur anzugeben, vielen Dank an alle.
Baunormen: 3.1.2 Wenn in derselben Fabrikhalle oder in einem der Brandabschnitte einer Fabrikhalle Produktionen mit unterschiedlichem Brandrisiko stattfinden, muss die Kategorie des Brandrisikos für die Produktion in der Fabrikhalle bzw. im jeweiligen Brandabschnitt anhand des Teils mit dem höheren Brandrisiko bestimmt werden; Wenn im Produktionsprozess nur geringe Mengen an brennbaren Stoffen verwendet oder erzeugt werden, sodass keine Explosions- oder Brandgefahr entsteht, kann dies je nach konkreter Situation festgelegt werden ; Wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist, kann die Gefahr eines Brandes auf den Teil begrenzt werden, bei dem die Brandgefahr geringer ist: 1. Der Anteil der Produktionsbereiche mit hoher Brandgefahr am Gesamtflächeninhalt des Stockwerks oder der Brandschutzzone beträgt weniger als 5%. In Werkstätten der Kategorien D und E beträgt dieser Anteil weniger als 10%. Zudem reicht die Ausdehnung des Feuers im Falle eines Brandes nicht aus, um auf andere Bereiche überzugreifen. Außerdem wurden in den Produktionsbereichen mit hoher Brandgefahr wirksame Brandschutzmaßnahmen getroffen ; 2 In den Lackierbereichen in Gebäuden der Kategorien D und E gilt Folgendes: Es muss eine geschlossene Lackierprozessanlage verwendet werden. Im Raum, in dem das Lackieren stattfindet, muss ein Unterdruck aufrechterhalten werden. Zudem muss es ein System zur Erkennung brennbarer Gase sowie ein automatisches Entflammungsschutzsystem geben. Der Anteil des Lackierbereichs am Gesamtgebäudeumfang des jeweiligen Brandschutzbereichs darf 20 Prozent nicht überschreiten.
{:3_63:} Dann gibt es keine Lösung mehr. Es wird empfohlen, die Geräte der Klasse A herauszunehmen.
Egal, was man auch sagt – es ist besser, selbst das erste Kapitel der Bauvorschriften durchzulesen
Tatsächlich wird gemäß den Vorschriften für den Brandschutz bei Gebäudeplanung eine Explosionsfläche gefordert. Diese Fläche wird durch Berechnungen ermittelt, und es gibt keine Vorgabe, dass sie mehr als 5 % der Fläche des jeweiligen Stockwerks betragen darf. Wenn in derselben Fabrikhalle oder in einem beliebigen Brandabschnitt dieser Halle Produktionen mit unterschiedlichem Brandrisiko stattfinden, und der Anteil der Bereiche mit höherem Brandrisiko an der Gesamtfläche dieses Stockwerks oder dieses Brandabschnitts weniger als 5% beträgt, kann die Einstufung nach den Bereichen mit geringerem Brandrisiko vorgenommen werden. Das bedeutet lediglich, dass die Brandgefahr in den Gebäuden nach ihrem geringen Risikograd eingestuft wird, sodass man bei der Anschaffung von Brandschutzmaßnahmen Geld sparen kann. Aber man kann 5 % überschreiten – in diesem Fall muss man die Brandgefahr des Gebäudes einfach nach der Kategorie des Ethans, also der Klasse A, bestimmen. Es kostet zwar etwas mehr Geld, aber es ist nicht schwierig, die gesamte Anlage in einem einzigen Stockwerk zu planen. Ich empfehle Ihnen, die „Vorschriften für den Brandschutz im Gebäudebau“ vollständig durchzulesen.