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Zentrale Genehmigungen für Kohle-basierte Öl- und Gasproduktion, lokale Genehmigungen für Kohle-basierte Olefine | Der Staatsrat hat den Katalog der genehmigten Investitionsprojekte veröffentlicht. Autor/Quelle: Datum: 2016-12-23. Klickzahlen: 14. Der Staatsrat hat kürzlich den „Katalog der genehmigten Investitionsprojekte (Version 2016)“ veröffentlicht. Bei dieser Überarbeitung des Verzeichnisses wurden insgesamt 17 Genehmigungsbefugnisse aufgehoben oder an die lokalen Behörden übertragen. Dabei wurden 2 Befugnisse von einer Genehmigung in eine Meldepflicht umgewandelt, während 15 Befugnisse an die lokalen Behörden delegiert wurden. Dazu gehören Projekte wie der Bau neuer Raffinerien, spezieller Anlegestellen für Erdgas aus Kohlebergwerken, Containerhäfen, Navigationszentren für den Binnenschiffverkehr, die Erschließung von Seltenerde-Bergwerken, die Herstellung von Olefinen aus Kohle, die Herstellung von Methanol aus Kohle, die Verarbeitung und Trennung von Seltenedelmetallen sowie der Bau neuer Automobilfabriken. Die Genehmigung für diese Projekte obliegt den Provinz- oder lokalen Behörden. Gleichzeitig werden die in der „Leitliste für Branchen mit ausländischen Investitionen“ aufgeführten Projekte mit einer Gesamtinvestition (einschließlich Kapitalerhöhungen) von 100 Millionen US-Dollar bis 300 Millionen US-Dollar in die Zuständigkeit der Provinzregierungen verlagert. Im Mai 2015 gab das **Entwicklungs- und Reformkomitee eine Verordnung zur Umsetzung des „Plans für die Planung und Organisation der Petrochemieindustrie“ heraus (Nummer: Entwicklungs- und Reformindustrie 1047). In dieser Verordnung wurde festgelegt, dass die Projekte zur Herstellung von Olefinen aus Kohle sowie neue Raffinerien von den zuständigen Provinzbehörden für Entwicklung und Reform genehmigt werden müssen. Dazu gehören das Kohle-basierte Olefin-Projekt der China Power Investment Group in Ordos, das Kohle-basierte Olefin-Projekt der Zhongtian Hechuang Company in Ordos, das Kohle-basierte Olefin-Projekt der Heilongjiang Longtai Company in Shuangyashan, das Kohle-basierte Olefin-Projekt von Sinopec-Henan Coal Chemical in Hebi, das Kohle-basierte Olefin-Projekt von Sinopec in Bijie, das Kohle-basierte Olefin-Projekt der China National Coal Group in Yulin, das Kohle-basierte Olefin-Projekt der Huahong Huijin Company in Pingliang, das Kohle-basierte Olefin-Projekt der Qinghai Mining Group in Haixi Prefecture sowie das Kohle-basierte Olefin-Projekt der Shenhua Group in Hulunbuir. Investitionsverzeichnis im Bereich der Petrochemie: Projekte zur Herstellung von Brennstoffen aus Kohle – mit einer jährlichen Produktion von mehr als 2 Milliarden Kubikmetern Erdgas aus Kohle sowie Projekte zur Herstellung von Öl aus Kohle mit einer jährlichen Produktion von mehr als 1 Million Tonnen. Solche Projekte müssen von den zuständigen Investitionsbehörden des Staatsrates genehmigt werden. Kohlechemie: Neue Projekte zur Herstellung von Olefinen aus Kohle sowie zur Herstellung von Paraxylen (PX) aus Kohle werden von der Provinzregierung gemäß den genehmigten Planungen genehmigt. Neue Projekte zur Herstellung von Methanol aus Kohle mit einer Jahresproduktionskapazität von über 1 Million Tonnen müssen von der Provinzregierung genehmigt werden. Der Bau der übrigen Projekte ist verboten. Petrochemie: Neue Projekte zur Herstellung von Ethylen, P-Xylen (PX) und Diphenylmethandiisocyanat (MDI) werden von der Provinzregierung gemäß dem genehmigten Entwicklungsplan für die Petrochemieindustrie genehmigt. Neue Projekte zur Herstellung von Ethylen, P-Xylen (PX) und Diphenylmethan-Diisocyanat (MDI), die nicht in den **genehmigten Planungen aufgeführt sind, dürfen nicht errichtet werden. Anlagen zur Aufnahme und Lagerung von Flüssiggas (ohne zugehörige Anlagen in Öl- und Gasfeldern sowie Raffinerien): Von den örtlichen Behörden genehmigt. Anlagen zur Aufnahme, Lagerung und Beförderung von importiertem flüssigem Erdgas: Neue Projekte (einschließlich Erweiterungen an anderen Standorten) müssen von den zuständigen Behörden des Staatsrates genehmigt werden. Dabei müssen Projekte mit einer neuen Aufnahmefähigkeit von 3 Millionen Tonnen oder mehr zusätzlich von den zuständigen Investitionsbehörden des Staatsrates genehmigt und dem Staatsrat zur Registrierung vorgelegt werden. Die übrigen Projekte werden auf Provinzebene **genehmigt*. Öltransportnetze (ohne die Transportnetze der Ölfelder): Projekte für Hauptleitungsnetze, die über Grenzen oder zwischen Provinzen/Regionen/Städten verlaufen, müssen von der zuständigen Investitionsbehörde des Staatsrates genehmigt werden. Dabei müssen grenzüberschreitende Projekte beim Staatsrat registriert werden. Die übrigen Projekte werden von den örtlichen Behörden genehmigt. Gaspipelinesnetz (ohne die Pipelines für den Transport von Öl und Gas aus den Feldern): Projekte für überstaatliche sowie zwischenprovinzielle (regionale/städtische) Leitungsnetze werden von der zuständigen Investitionsbehörde des Staatsrates genehmigt. Dabei müssen überstaatliche Projekte beim Staatsrat registriert werden. Die übrigen Projekte werden von den örtlichen Behörden genehmigt. Raffination: Der Bau neuer Raffinerien sowie die Erweiterung bestehender Raffinerien werden von der Provinzregierung gemäß den genehmigten Planungen genehmigt. Neue Raffinerien sowie Erweiterungen bestehender Raffinerien, die nicht in den **genehmigten Planungen aufgeführt sind, dürfen nicht errichtet werden. Verändertes Kraftstoffethanol: Von der Provinzbehörde **genehmigt. Entwicklung von Seltene Erden, Eisenerz- und Buntmetallbergwerken: Genehmigung durch die Provinzregierung. Seltene Erden: Projekte zur Verhüttung und Trennung von Seltenerden sowie Projekte zur weiteren Verarbeitung von Seltenerden werden auf Provinzebene genehmigt. Die Projekte für Zigaretten, Zelluloseacetat für Zigaretten sowie Fasermassen werden von den zuständigen Branchenbehörden des Staatsrates genehmigt.
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