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Sehr geehrte Kollegen, wird bei jeder Überwachungs- und Messanlage, die in Ihrem Unternehmen verwendet wird, eine Prüfung durch das Amt für technische Überwachung oder die Messbehörde durchgeführt?
Auch nicht, es gibt solche Institutionen
Unsere Einheit: Druckmessgeräte für Druckbehälter werden überprüft, andere Druckmessgeräte nicht. Brennbarkeitsalarme werden manchmal überprüft, manchmal auch nicht. Thermometer und Thermoelemente werden nicht überprüft. Waagen und Tischwaagen werden nur teilweise überprüft. Durchflussmesser werden nicht überprüft. Prüfgeräte für Experimente werden nicht überprüft.
Das ist nicht unbedingt der Fall – es gibt Prüfungen, die von außen durchgeführt werden, andere wiederum sind interne Prüfungen, und wieder andere finden überhaupt nicht statt. Hier sind die Vorschriften unseres Unternehmens: Die Überwachungs- und Messgeräte in unserer Fabrik werden in vier Kategorien eingeteilt: A, B, C und D. Kategorie A umfasst Arbeitsmessgeräte, für die eine verpflichtende Prüfung vorgeschrieben ist – beispielsweise solche, die im Bereich des Warenhandels, der Sicherheitsschutzmaßnahmen, der Gesundheitsversorgung oder der Umweltüberwachung verwendet werden. Für diese Geräte gilt eine verpflichtende Prüfung. Klasse B: Sekundäre Messstandardgeräte, die als Grundlage für die Rückverfolgbarkeit von Messwerten dienen, sowie Messgeräte zur Überprüfung der Produktqualität, zur Kontrolle des Herstellungsprozesses sowie für die Messung der wichtigsten Energiequellen und bei der Betriebsführung ; Klasse C: Messgeräte mit stabiler Leistung, deren Werte sich nur schwer ändern; sie haben keinen direkten Einfluss auf die Produktqualität und liefern keine wichtigen Parameter für den Herstellungsprozess. Klasse D: Wird zusammen mit den Produktionsanlagen in die Fabrik eingekauft und gehört somit zu einem Bestandteil dieser Anlagen. Es handelt sich um Überwachungseinrichtungen, die keinen direkten Einfluss auf die Produktqualität haben; sie dienen lediglich dazu, Informationen anzuzeigen oder Hinweise zu geben. Dabei sind keine speziellen Anforderungen hinsichtlich ihrer Messwerte notwendig. Vorschriften zur Klassifizierung und Verwaltung von Überwachungs- und Messgeräten: Arbeitsmessgeräte der Klassen A und B, die zum Bereich der verpflichtenden Prüfung gehören, müssen in regelmäßigen Abständen von externen Stellen überprüft werden. Nachdem die Prüfergebnisse von der zuständigen Abteilung für Messgeräte als zulässig befunden wurden, wird ein Zertifikat der Zulassung angebracht, und das Messgerät kann anschließend vor Ort eingesetzt werden. Die entsprechenden Prüfprotokolle werden von der Abteilung für Messgeräte archiviert. Klasse C wird von der zuständigen Abteilung für Messgeräte gemäß den entsprechenden Standards auf Konformität überprüft. Nach erfolgreicher Überprüfung wird ein Zertifikat der Konformität ausgegeben, das an die betreffende Abteilung weitergegeben wird. Die Verwaltungsabteilung muss die ursprünglichen Prüfprotokolle aufbewahren ; Klasse-D-Überwachungsgeräte messen nicht
Wird keine Überprüfung der Messgeräte im Labor durchgeführt?
Prüfungen, die vorgeschrieben sind, müssen termingerecht durchgeführt werden. Bei nicht vorgeschriebenen Prüfungen hängt es von den konkreten Umständen ab. Prüfungen, die mit der Produktqualität und -sicherheit zusammenhängen, müssen auf jeden Fall durchgeführt werden; bei anderen Fällen sind Prüfungen nicht notwendig
Bei einer strengen Prüfung gibt es keine Alternative – die Prüfung muss durchgeführt werden. Außerdem kann man in der eigenen Firma einen Standard festlegen – die Formalitäten sind unkompliziert – und dann kann man die Dinge, für die keine strenge Prüfung erforderlich ist, selbst erledigen.
Meine Damen und Herren, ich weiß nicht, in welcher Vorschrift festgelegt ist, welche Geräte zu den Überwachungs- und Messgeräten gehören Hoffe: Lol, bitte geben Sie Ratschläge
Unser Unternehmen überprüft nur die Druckmesser an den Druckbehältern. Die elektronischen Waagen im Labor sowie die Wägetermine in den Werkstätten werden jedes Jahr im Rahmen der 9001-Zertifizierung überprüft; der Rest wird intern überprüft
Anforderungen des Qualitätsmanagementsystems GB/T19001-2008 – Punkt 7.6: Verständnis der Kontrolle von Überwachungs- und Messgeräten. Wesentliche Punkte zur Kontrolle von Überwachungs- und Messgeräten: ● Funktionen von Überwachung und Messung: --- Durchführung der Prozesskontrolle; --- Erstellung von Nachweisen für Konformität oder Informationen über Nichtkonformitätsabweichungen ; --- Daten zur Verfügung stellen, um statistische Analysen durchzuführen. ● Es sollte zwischen Überwachungsgeräten und Messgeräten unterschieden werden, und je nach Funktion und Bedeutung sollten unterschiedliche Stufen der Kontrolle angewandt werden. --- Überwachungsgeräte sind Geräte, die den Betriebszustand der Prozesse bei der Herstellung und Erbringung von Dienstleistungen überwachen, wie beispielsweise Messinstrumente, die den Betriebszustand einer Produktionslinie anzeigen ; --- Messgeräte sind Geräte zur Bestimmung von Größen, die durch Messungen Daten liefern, wie Prüfgeräte, Messtechnik und ähnliches. ● Es müssen Überwachungsgeräte ausgewählt werden, die den Anforderungen an die Überwachung und Messung entsprechen. Die Funktionen der Überwachungsgeräte, ihre Genauigkeitsanforderungen sowie der Messbereich müssen mit den Anforderungen an die Überwachung übereinstimmen. ● Um die Gültigkeit und Zuverlässigkeit der gemessenen Werte zu gewährleisten, müssen bei Bedarf die Messgeräte gemäß den Bestimmungen in den Punkten a)–e) überwacht werden.