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Liste der Sicherheitsverantwortlichkeiten von Unternehmen und Abteilungen

2016-12-27View Original

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Die folgende Liste der Verantwortlichkeiten im Bereich Arbeitssicherheit wird vom Büro für Arbeitssicherheit der Stadt Lanzhou bereitgestellt. Sie basiert auf den entsprechenden Gesetzen und Vorschriften zum Thema Arbeitssicherheit und zeigt die Verantwortlichkeiten eines Unternehmens sowie seiner verschiedenen Abteilungen auf. Sie ist daher eine wertvolle Referenzquelle. I. Liste der Hauptverantwortlichkeiten der Betriebe für die sichere Produktion und den Betrieb
(1) Die Betriebe müssen die für eine sichere Produktion erforderlichen Bedingungen erfüllen, wie sie im „Gesetz über die sichere Produktion“ sowie in anderen relevanten Gesetzen, Verwaltungsvorschriften und **Standards oder Branchenstandards** vorgeschrieben sind. Zudem müssen sie die **Standards oder Branchenstandards** einhalten, die zur Gewährleistung der Sicherheit bei der Produktion notwendig sind ; In allen Bereichen und an allen Arbeitsplätzen der Produktion und des Betriebs wird die Arbeit zur Einführung von Sicherheitsstandards durchgeführt. (II) Einführung und Umsetzung von Regeln und Vorschriften sowie entsprechenden Aufzeichnungsverfahren. 1. Ein stabiles System zur Umsetzung der Verantwortlichkeiten im Bereich Arbeitssicherheit einrichten und umsetzen (Es sollten die Verantwortungsbereiche sowie Bewertungskriterien für den Hauptverantwortlichen und die weiteren Verantwortlichen festgelegt werden, um ein System zu schaffen, das alle Beschäftigten, alle Arbeitsplätze sowie alle Produktions- und Geschäftsaktivitäten abdeckt). 2. Einführung und Umsetzung von Vorschriften für eine sichere Produktion, darunter insbesondere: (1) System zur Durchführung von Besprechungen zu Themen der sicheren Produktion; (2) Systeme für Investitionen in die sichere Produktion sowie für die Bereitstellung und Verwendung von Mitteln für diese Zwecke; (3) Systeme für Schulungen und Ausbildungen im Bereich der sicheren Produktion; (4) Systeme zur Überprüfung der Sicherheitsbedingungen in der Produktion; (5) Systeme zur Bewertung der Verantwortlichkeiten im Bereich der sicheren Produktion; (6) Systeme für Belohnungen und Strafen im Zusammenhang mit der sicheren Produktion; (7) Richtlinien für sicheres Arbeiten sowie Systeme zur Standardisierung der Arbeitsabläufe; (8) Systeme zur Erkennung und Beseitigung von Gefahren in der Produktion; (9) Systeme zur Prävention beruflicher Gesundheitsgefahren (z. B. Staub, giftige Gase usw.) sowie zur Bereitstellung von Schutzausrüstung; (10) Systeme zur Verwaltung von Personen, die in besonders gefährlichen Bereichen arbeiten; (11) Systeme zur Überwachung und Kontrolle besonders gefährlicher Stoffe; (12) Systeme zur Sicherstellung der Sicherheit von Anlagen und Geräten; (13) Systeme bezüglich des gleichzeitigen Bauens, Umbaus oder Erweiterungs neuer Projekte; (14) Systeme zur Meldung von Unfällen in der Produktion, zur Notfallbehandlung, zur Untersuchung solcher Unfälle sowie zur Verwaltung der dazugehörigen Unterlagen; (15) Systeme bezüglich der Schichtarbeit und des Übergangs der Aufgaben zwischen den Schichten; (16) Systeme zur Prävention von Bränden in Unternehmen, die gefährliche Stoffe verwenden; (17) Weitere Systeme zur Gewährleistung einer sicheren Produktion, die den Besonderheiten der jeweiligen Branche und des Unternehmens entsprechen. 3. Einführung von Büchern und Registern im Einklang mit Gesetzen und Vorschriften für die sichere Produktion (Registrierung der täglichen Inspektionen durch die Aufsichtspersonen für die sichere Produktion, Registrierung der Identifizierung und Beseitigung von Gefahren, Registrierung der abwechselnden Leitung vor Ort, Registrierung von Schulungen usw.). (3) Die Organe für Arbeitssicherheit müssen verbessert werden; Arbeitssicherheitskräfte sind gemäß Gesetz und Vorschriften einzustellen. Es muss außerdem ein Leitungsorgan für Arbeitssicherheit gebildet werden. 1. Bei Einheiten, die gefährliche Chemikalien sowie Feuerwerkskörper herstellen, verkaufen oder lagern, sowie bei Bergbau- und Metallverarbeitungsbetrieben, in denen mehr als 50 Mitarbeiter tätig sind, muss eine Abteilung für Arbeitssicherheit eingerichtet werden. Zudem müssen mindestens 2 % der Mitarbeiter als Fachkräfte für Arbeitssicherheit beschäftigt werden ; Bei Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten muss mindestens ein Vollzeitmitarbeiter für die Sicherheit bei der Arbeit beschäftigt werden. 2. In anderen Wirtschaftsbereichen müssen die Betriebe, in denen mehr als 100 Mitarbeiter tätig sind, eine Abteilung für Arbeitssicherheit einrichten und speziell ausgebildete Mitarbeiter für die Arbeitssicherheit beschäftigen ; Bei Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitern müssen vollzeitige oder Teilzeitige Mitarbeiter für die Arbeitssicherheit eingestellt werden. (IV) Sicherstellung der notwendigen finanziellen Mittel für die Erfüllung der Bedingungen einer sicheren Produktion sowie ordnungsgemäße Einziehung und Verwendung von Mitteln für die Sicherheit in der Produktion – diese Mittel dienen ausschließlich dazu, die Bedingungen für eine sichere Produktion zu verbessern. Die Einziehung und Verwendung dieser Mittel wird in den Finanzunterlagen dokumentiert; es gibt außerdem jährliche Pläne sowie Aufzeichnungen über die Einziehung und Verwendung dieser Mittel. 1. Bereitstellung von Mitteln für die Ausstattung mit Arbeitsschutzausrüstung sowie für Schulungen zur sicheren Arbeitsweise. 2. Teilnehmen gesetzlich an der Unfallversicherung, zahlen Versicherungsprämien für die Beschäftigten und abschließen eine Haftpflichtversicherung für die Arbeitssicherheit. (5) Organisation der Teilnahme der Beschäftigten an Schulungen und Weiterbildungen zum sicheren Arbeiten sowie an den damit verbundenen Prüfungen, um sicherzustellen, dass die Beschäftigten qualifiziert sind und gesetzlich vorgeschriebene Zertifikate besitzen. 1. Ein jährlicher Schulungsplan für die sichere Arbeit wird gemäß den Gesetzen erstellt. 2. Ausbildung der leitenden Personen, der Mitarbeiter für Arbeitssicherheit, der Arbeiter für spezielle Tätigkeiten sowie anderer Beschäftigter. 3. Es sollen Unterlagen zur Sicherheitsschulung und -ausbildung erstellt werden, in denen Zeitpunkt, Inhalt, Teilnehmer sowie Ergebnisse der Prüfungen ordnungsgemäß dokumentiert werden. (6) Durchführung von Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer vor beruflichen Gefahren gemäß dem Gesetz. 1. Gemäß den Anforderungen von Gesetzen, Vorschriften und Normen müssen für die Beschäftigten Arbeitsumgebungen und -bedingungen geschaffen werden, die den Anforderungen der Berufsgesundheit entsprechen. Zudem müssen geeignete Schutzmaßnahmen gegen Berufskrankheiten eingeführt werden. 2. Es werden den Beschäftigten Arbeitsschutzmittel bereitgestellt, die den **Standards oder Branchenstandards entsprechen. Zudem wird darauf geachtet, dass die Beschäftigten diese Schutzausrüstung richtig tragen und verwenden (Schutzhelme, Staubmasken, Sicherheitsgurte, Schutzkleidung, Gummischuhe, Handschuhe usw.). 3. Durchführung von Untersuchungen auf Berufskrankheiten an Orten, an denen berufsschädliche Faktoren vorhanden sind. Jedes Jahr sollte eine von den Behörden für solche Prüfungen zertifizierte Einheit eine Überprüfung durchführen. An den Prüfstellen sollten Schilder angebracht werden, die die Ergebnisse der Überprüfung auf berufliche Gefahren anzeigen. Die Ergebnisse der Prüfungen sollten außerdem in den Unterlagen zur Berufsgesundheit aufgezeichnet werden. 4. Bei Mitarbeitern, die mit beruflichen Gesundheitsgefahren in Berührung kommen, werden vor Beginn der Tätigkeit, während der Tätigkeit sowie nach Beendigung der Tätigkeit Gesundheitsuntersuchungen durchgeführt. Zudem werden für diese Mitarbeiter Unterlagen zur Erfassung ihres beruflichen Gesundheitszustands angefertigt. 5. Gemäß den Vorschriften sind die Projekte mit Berufsrisiken im Bereich der Gesundheitsgefährdung rechtzeitig und wahrheitsgemäß an die zuständige Behörde für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu melden. (7) Die Sicherheitseinrichtungen und -geräte müssen gemäß den Vorschriften entworfen, hergestellt (gebaut), installiert, in Betrieb gehalten, gewartet sowie regelmäßig überprüft werden, um deren ordnungsgemäßen Betrieb zu gewährleisten. 1. Die Sicherheitsanlagen sowie die Schutzmaßnahmen gegen berufliche Gefahren bei neuen, umgebauten oder erweiterten Projekten werden gleichzeitig mit dem Hauptbauwerk entworfen, errichtet und in Betrieb genommen. 2. Es werden keine veralteten Verfahren und Geräte verwendet, die die Produktionssicherheit gefährden. 3. Spezielle Geräte müssen regelmäßig von zertifizierten Prüf- und Inspektionsstellen überprüft werden. Nur wenn sie die Prüfung bestehen, erhalten sie eine Genehmigung für den sicheren Gebrauch oder ein Sicherheitszeichen. 4. Von Wartung, Instandhaltung und Prüfungen müssen Aufzeichnungen angefertigt werden, die von den zuständigen Personen unterschrieben werden, um ein Protokoll zu erstellen. 5. An Orten der Produktion und des Betriebs sowie an den zugehörigen Anlagen und Geräten, an denen ein hohes Risiko besteht, müssen deutliche Sicherheitshinweisschilder angebracht werden. (8) Die Sicherheitsmanagement in Produktions- und Geschäftsstätten sowie bei Arbeitsvorgängen vor Ort verstärken. 1. Den Beschäftigten müssen die Arbeitsplätze sowie die Gefahrenfaktoren an diesen Orten sowie die wichtigsten Maßnahmen zur Bewältigung von Notfällen mitgeteilt werden. In Bereichen mit hohem Risiko sowie bei wichtigen Gefahrenquellen müssen deutliche Kennzeichnungen angebracht werden, und es muss sichergestellt werden, dass die Fluchtwwege frei sind. 2. Es werden regelmäßige Überprüfungen des Zustands der sicheren Produktion durchgeführt, und die Ergebnisse dieser Überprüfungen sowie die getroffenen Maßnahmen werden ordnungsgemäß dokumentiert. 3. An auffälligen Stellen sollen Informationsbretter aufgestellt werden. An den Arbeitsplätzen, an denen Sicherheitsrisiken bestehen, sollten Hinweisschilder angebracht werden, auf denen die wichtigsten Gefahrenfaktoren, deren Folgen, die wichtigsten Sicherheitshinweise sowie Präventions- und Notfallmaßnahmen klar angegeben werden. 4. Bei Arbeiten im Bereich der Sprengung, Hebevorgänge, Arbeiten in der Nähe von Hochspannungsleitungen, Arbeiten in gefährlichen Umgebungen, Arbeiten in begrenzten Räumen, Arbeiten in der Nähe von langen Öl- und Gasleitungen sowie Stadtgasnetzen sowie bei anderen gefährlichen Arbeiten, die von den zuständigen Behörden vorgeschrieben sind, muss eine spezielle Person für die Sicherheitskontrolle vor Ort eingesetzt werden. Dadurch wird sichergestellt, dass die Betriebsvorschriften eingehalten werden und die Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt werden. 5. Zwischen den Produktionsbereichen, Wohnbereichen und Lagerräumen müssen die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände eingehalten werden. 6. Es ist nicht zulässig, Produktions- oder Geschäftsbetriebe, Standorte sowie Ausrüstungen an Einheiten oder Personen zu vergeben oder zu vermieten, die nicht über die notwendigen Bedingungen für sicheres Arbeiten oder die entsprechenden Qualifikationen verfügen. 7. Wenn ein Unternehmen Produktions- oder Geschäftsbetriebe sowie entsprechende Standorte an Dritte verpachtet oder vermietet, muss es mit den Pächterunternehmen bzw. Mieterunternehmen eine spezielle Vereinbarung über die Sicherheitsvorschriften im Betrieb abschließen. In dieser Vereinbarung sollten die jeweiligen Verpflichtungen bezüglich der Sicherheitsvorschriften festgelegt werden ; Einheitliche Koordination und Verwaltung der Arbeitssicherheit bei Auftragnehmern und Mieter. 8. Die Herstellung, der Betrieb, der Transport, die Lagerung und der Gebrauch gefährlicher Stoffe sowie die Entsorgung von abgelegten gefährlichen Stoffen müssen gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften erfolgen. (9) Es müssen umfassende Systeme zur Erkennung und Beseitigung von Potenzialen für Unfälle in der Produktion geschaffen werden. Dabei sollten technische sowie organisatorische Maßnahmen ergriffen werden, um solche Potenziale rechtzeitig zu erkennen und auszuschalten. 1. Die Verwaltung von schwerwiegenden Gefahrenquellen ist zu verstärken. Schwerwiegende Gefahrenquellen sind zu registrieren und zu dokumentieren. Gemäß dem Gesetz sind sie zu melden und zu bewerten; außerdem sind regelmäßige Überprüfungen, Bewertungen und Überwachungen durchzuführen. Es sind Notfallpläne zu erstellen, um den Beschäftigten und beteiligten Personen mitzuteilen, welche Maßnahmen in Notfällen zu ergreifen sind. 2. Die Erfassung und Beseitigung von Unfallrisiken ist wahrheitsgemäß zu berichten, zu dokumentieren und den Beschäftigten mitzuteilen. (10) Gemäß den Anforderungen Notfallpläne sowie Maßnahmen zur Bewältigung von Notfällen an den Arbeitsplätzen erstellen, ein Rettungsteam aufstellen, Notfallausrüstung und -material bereitstellen sowie Notfallübungen durchführen ; Oder schließen Sie vor Ort ein Abkommen über die Notfallrettung ab. (11) Unfallproduktionsvorfälle rechtzeitig und wahrheitsgemäß gemäß Gesetz melden, Rettungsmaßnahmen organisieren, bei den Ermittlungen der Unfalluntersuchungskommission mitwirken sowie die Nachsorge nach dem Unfall ordnungsgemäß bewältigen. (12) Es soll ein umfassendes System für Belohnungen und Strafen im Bereich der Arbeitssicherheit in der eigenen Einrichtung eingeführt werden. Jedes Jahr soll die Umsetzung der Verantwortlichkeiten im Bereich der Arbeitssicherheit überwacht und bewertet werden, wobei die Ergebnisse der Bewertung öffentlich gemacht werden sollen. (13) Die Berichtspflicht bezüglich Arbeitssicherheit umsetzen, regelmäßig dem Vorstand sowie der Abteilung für Leistungsbewertung über den Zustand der Arbeitssicherheit berichten und dies der Öffentlichkeit bekannt machen. (14) Andere Angelegenheiten, die durch Gesetze und Vorschriften vorgeschrieben sind. II. Liste der Verantwortlichkeiten der Gewerkschaften im Bereich der sicheren Arbeit
1. Überwachen der Arbeit im Bereich der sicheren Arbeit gemäß den geltenden Gesetzen, Organisation der Beteiligung der Arbeitnehmer an der **Verwaltung** und **Überwachung** dieser Arbeit, sowie Schutz der Rechte und Interessen der Arbeitnehmer im Bereich der sicheren Arbeit. 2. Im Einklang mit der Verwaltung die Aufklärungs- und Bildungsarbeit im Bereich Arbeitssicherheit durchführen, um die Mitarbeiter dazu zu bringen, gesetzliche Vorschriften sowie alle Regelungen des Unternehmens freiwillig einzuhalten ; Es sollten Abteilungen (Einheiten) und Personen unterstützt werden, die durch ihre herausragenden Beiträge zur sicheren Produktion Anerkennung und Belohnungen erhalten. Abteilungen (Einheiten) und Personen, die gegen die Vorschriften zur sicheren Produktion verstoßen, sollten hingegen kritisiert und bestraft werden. 3. Bei Verstößen der eigenen Einheit gegen Gesetze und Vorschriften zum sicheren Arbeiten sowie zum Arbeitsschutz, sowie bei Verletzungen der Rechte und Interessen der Beschäftigten, sollen umgehend Kritik und Vorschläge zur Korrektur unterbreitet werden, damit die zuständigen Stellen rechtzeitig Verbesserungen vornehmen können. 4. An der Erstellung oder Änderung von Vorschriften und Regeln zur sicheren Arbeit teilnehmen. 5. Es ist die Aufsicht darüber zu führen, dass die Sicherheitseinrichtungen sowie die Einrichtungen zum Schutz vor Berufskrankheiten bei Bauprojekten gleichzeitig mit dem Hauptbauwerk entworfen, errichtet und in Betrieb genommen werden; außerdem sind dazu Stellungnahmen abzugeben. 6. Überwachen der Verwendung der Mittel für den Arbeitsschutz, sowie Gegensteuern, Korrekturen vornehmen und Missstände melden bzw. anklagen, die die sichere Produktion gefährden, die Gesundheit der Mitarbeiter beeinträchtigen oder gegen die Sicherheitsvorschriften verstoßen. 7. Es sind Vorschläge zur Behebung von rechtswidrigen Anweisungen, Zwang zur Ausführung riskanter Arbeiten sowie bestehenden Gefahren für die Arbeitssicherheit im eigenen Betrieb zu machen. 8. Wenn eine Situation festgestellt wird, die die Lebenssicherheit der Beschäftigten gefährdet, muss die jeweilige Einheit die Beschäftigten anweisen, den gefährlichen Ort zu verlassen. 9. An der Untersuchung des Unfalls gemäß dem Gesetz teilzunehmen, den zuständigen Stellen Vorschläge zur Bewältigung der Situation zu unterbreiten und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. 10. Andere Angelegenheiten, die durch Gesetze und Vorschriften vorgeschrieben sind. III. Liste der Sicherheitsverantwortlichkeiten der verschiedenen Abteilungen einer Produktions- und Geschäftseinheit (1) Liste der Sicherheitsverantwortlichkeiten der Abteilung für Arbeitssicherheit Unter der Leitung des Ausschusses für Arbeitssicherheit der Einheit ist diese Abteilung für die Arbeitssicherheit in der Einheit verantwortlich. 1. Die Verbreitung, Umsetzung und Durchführung der **relevanten Richtlinien, Gesetze, Vorschriften und Standards zur Arbeitssicherheit sowie** der Anweisungen und Anforderungen der zuständigen Behörden für die Überwachung der Arbeitssicherheit sicherstellen und den Aufbau einer Sicherheitskultur organisieren. 2. Organisation oder Beteiligung an der Erstellung der Sicherheitsvorschriften, Betriebsanleitungen sowie der Pläne und Strategien für die Arbeitssicherheit in der eigenen Einheit. 3. Organisation oder Beteiligung an der Sicherheitsschulung und -ausbildung in der eigenen Einheit, sowie genaue Dokumentation der Durchführung dieser Schulungen und Ausbildungen ; Überwachung der Zulassung von Fachkräften für spezielle Tätigkeiten. 4. Sicherstellung der Umsetzung von Maßnahmen zur Sicherheitsverwaltung der bedeutenden Gefahrenquellen in der eigenen Einheit. 5. Organisieren oder mitwirken bei der Ausarbeitung von Notfallplänen für die Bewältigung von Unfällen im Produktionsprozess sowie Durchführen von Rettungsübungen. 6. Überprüfen Sie den Zustand der Arbeitssicherheit in Ihrer Einrichtung, identifizieren Sie rechtzeitig potenzielle Gefahren im Bereich der Arbeitssicherheit und legen Sie Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitssicherheitsmanagement-Praktiken vor. Zudem sollten Sie die Arbeit an der Standardisierung der Sicherheitsmaßnahmen vorantreiben. 7. Untersagen und korrigieren Sie Handlungen, bei denen Befehle missachtet werden, zu riskanten Arbeiten gezwungen wird oder die Arbeitsvorschriften verletzt werden. 8. Überwachen der Umsetzung der Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit in der eigenen Einheit. Überwachen der Einziehung und Verwendung der Sicherheitsmittel, um sicherzustellen, dass diese in ausreichender Menge bereitgestellt werden und ausschließlich für diesen Zweck verwendet werden. Die Umsetzung des Prinzips „drei gleichzeitige Maßnahmen“ bei der Errichtung, Umgestaltung und Erweiterung von Projekten der eigenen Einheit hinsichtlich Sicherheitsvorkehrungen sowie Schutzmaßnahmen gegen Berufskrankheiten sicherstellen. 9. Er ist für die Zusammenfassung, Statistikierung und Meldung aller Arten von Unfällen im Produktionsbereich der Einheit verantwortlich. Zudem ist er dafür zuständig, ordnungsgemäße Unterlagen sowie Akten zu Unfällen zu führen. 10. Nehmen gemäß den Vorschriften an der Untersuchung und Behandlung von Unfällen teil. (II) Liste der Verantwortlichkeiten der Technikabteilung für die sichere Produktion 1. Erstellung oder Überarbeitung von Herstellungsverfahren, Verwaltungsregeln für die Produktion sowie Sicherheits- und Betriebsvorschriften gemäß Gesetzen, Vorschriften und Standards. 2. Erstellen eines Plans für Sicherheitstechnische Maßnahmen und Vorschläge für solche Maßnahmen. 3. Organisation der Planung, des Baus sowie der Überprüfung und Abnahme der Sicherheitsanlagen sowie Schutzmaßnahmen gegen berufliche Gefahren bei neuen, umgebauten oder erweiterten Projekten der Einheit. 4. Organisation oder Überwachung der Abteilungen/Einheiten bei der Durchführung von technischer Ausbildung für die Beschäftigten. 5. Verantwortlich für die Umsetzung der Vorschriften bezüglich der Produktionsprozesse, regelmäßige Überprüfung der Einhaltung dieser Vorschriften sowie rechtzeitige Behebung von Problemen. 6. Durchführung von Forschungsarbeiten im Bereich der Sicherheitstechnik sowie aktive Förderung und Anwendung von Erkenntnissen aus der Forschung auf dem Gebiet der sicheren Produktion sowie fortschrittlicher Technologien. (III) Liste der Verantwortlichkeiten des Personal- und Arbeitsrechtsteams im Bereich der Arbeitssicherheit 1. Zuständig für die Abschluss von Arbeitsverträgen mit den Beschäftigten, sowie für die Information über die Gefahrenfaktoren am Arbeitsplatz sowie die wichtigsten Maßnahmen zur Bewältigung solcher Situationen ; Für die Beschäftigten wird eine Unfallversicherung abgeschlossen, und es wird ein Register für die Unfallversicherung der Mitarbeiter geführt ; Sorgfältig die Rettung, medizinische Versorgung und Pflege von Arbeitnehmern bei Arbeitsunfällen durchführen. 2. Es sind den Beschäftigten gemäß den Vorschriften Arbeitsschutzausrüstungen bereitzustellen, die den **Normen oder Branchenstandards entsprechen; außerderdem ist zu überwachen und zu unterweisen, dass die Beschäftigten diese korrekt tragen und verwenden (Schutzhelme, Staubmasken, Sicherheitsgurte, Schutzkleidung, Gummistiefel, Handschuhe usw.). 3. Verantwortlich für die Erstellung und Aktualisierung der Arbeitsgesundheitsakten sowie für die Durchführung von arbeitsmedizinischen Untersuchungen vor, während und nach der Arbeit bei Mitarbeitern, die beruflichen Gesundheitsgefahren ausgesetzt sind ; An Orten, an denen berufsgeschädigende Faktoren vorliegen, werden Untersuchungen auf berufskrankheitsbedingte Gefahren durchgeführt. An den Prüfstellen werden Schilder angebracht, die die Ergebnisse dieser Untersuchungen anzeigen. Die Ergebnisse der Prüfungen werden außerdem in das Register zur Erfassung der Arbeitsgesundheit aufgenommen. 4. Verantwortlich für die Organisation der sicherheitsbezogenen Schulungen auf Unternehmens- (Werk-, Bergwerks-) Ebene für neu eingestellte Mitarbeiter (einschließlich Praktikanten, Auszubildender und Wanderarbeiter). 5. Verantwortlich dafür sein oder gemeinsam mit der Abteilung für Arbeitssicherheit Schulungen und Prüfungen in Arbeitssicherheit für Personen, die spezielle Tätigkeiten ausführen, sowie für andere Beschäftigte durchzuführen. 6. Verantwortlich für die Einsetzung von Fach- und Teilzeitkräften für die Arbeitssicherheit gemäß den Vorschriften. 7. Verantwortlich dafür, die Leistungen im Bereich der sicheren Produktion in die Kriterien für Beförderungen, Aufstiege sowie Bewertung und Belohnung der Mitarbeiter einzubeziehen. 8. Aktive Beteiligung an der Entwicklung einer Kultur der Sicherheit. (IV) Liste der Verantwortlichkeiten der Abteilung für Geräteverwaltung im Bereich Arbeitssicherheit
1. Umsetzung der Vorschriften und Anforderungen der übergeordneten Behörden bezüglich der Herstellung, Instandsetzung und Wartung von Geräten. Erfüllung der Aufgaben im Bereich Arbeitssicherheit innerhalb des eigenen Zuständigkeitsbereichs. Erstellung und Überarbeitung von Regeln zur Verwaltung von Geräten ; Verantwortlich für die Verwaltung von Ausrüstung und Sicherheitsanlagen. 2. Erstellung von Plänen für die Installation, Wartung, Instandhaltung und Überprüfung der Geräte sowie der dazugehörigen Sicherheitsmaßnahmen. 3. Regelmäßige Überprüfung von Spezialgeräten sowie Ablösung der Geräte, die die Produktionssicherheit gefährden ; Einen Inventarverzeichnis der Geräte erstellen und Aufzeichnungen über Installation, Wartung, Pflege sowie Prüfungen führen. 4. An Anlagen und Geräten mit hohen Gefahrenfaktoren müssen deutliche Sicherheitswarnzeichen angebracht werden. 5. Organisation von Sicherheitskontrollen an Spezialgeräten sowie anderen Arten von Geräten und Anlagen. Überwachung der Abteilungen und Werkstätten, damit diese die Wartung, Instandhaltung und Verwaltung der Sicherheitseinrichtungen und -geräte ordnungsgemäß durchführen und potenzielle Sicherheitsrisiken umgehend beseitigen. (5) Liste der Verantwortlichkeiten der Finanzabteilung im Bereich der Arbeitssicherheit 1. Erstellung eines jährlichen Plans für die Bereitstellung von Mitteln zur Sicherstellung der Arbeitssicherheit, um die für die Erfüllung der Anforderungen an die Arbeitssicherheit notwendigen finanziellen Ressourcen zu sichern. 2. Es müssen gemäß den Vorschriften ausreichende Mittel für die Arbeitssicherheit bereitgestellt werden. Dabei sollen eigene Konten eingerichtet werden, um sicherzustellen, dass diese Mittel ausschließlich für diesen Zweck verwendet werden. 3. Sicherstellen, dass die Mittel für die Beseitigung von Sicherheitsrisiken sowie für Schulungen und Ausbildungen im Bereich der Sicherheit zur Verfügung stehen und ausschließlich für diese Zwecke verwendet werden. 4. Stellen Sie sicher, dass die Kosten für Sicherheitstechnische Maßnahmen sinnvoll eingesetzt werden und ausschließlich zu diesem Zweck verwendet werden. 5. Gewährleistung und Überwachung der Verwendung von Mitteln für Arbeitsschutzausrüstung sowie Nahrungsergänzungsmittel. 6. Stellen Sie sicher, dass für die Beschäftigten des Unternehmens die Mittel für die Unfallversicherung, die Altersversicherung, die Krankenversicherung sowie die Versicherung gegen Arbeitsschäden bereitstehen, und kümmern Sie sich um die entsprechenden Zahlungen. (6) Liste der Sicherheitsverantwortlichkeiten der Abteilung für Produktionsplanung 1. Verbreitung, Umsetzung und Einhaltung der geltenden Sicherheitsgesetze, Vorschriften sowie der internen Sicherheitsvorschriften des Unternehmens. 2. Es sollte regelmäßig die Produktionslage im eigenen Unternehmen analysiert werden, um die Gesetzmäßigkeiten der sicheren Produktion zu verstehen. Es sollten aktive Maßnahmen ergriffen werden, um die Verwaltung der sicheren Produktion zu verbessern und Präventionsmaßnahmen gegen Unfälle in der Produktion zu ergreifen. 3. Stellen Sie sicher, dass im täglichen Produktionsbetrieb im Falle von Konflikten zwischen Produktion, Zeitplan, Ausrüstung, Aufgaben, Energieeinsparmaßnahmen und Sicherheitsaspekten immer die Sicherheit Vorrang hat. 4. Unregelmäßige Arbeitsabläufe sowie Führungshandlungen im Produktionsbereich, die gegen die Vorschriften zur sicheren Produktion sowie gegen die technischen Sicherheitsvorschriften verstoßen, müssen umgehend unterbunden und die Betroffenen darauf hingewiesen werden. 5. Verantwortlich für die rechtzeitige Beseitigung von Sicherheitsmängeln in den Produktionsprozessen. (7) Liste der Verantwortlichkeiten für die sichere Produktion in den Sicherheitsabteilungen 1. Es müssen ordentliche Sicherheitsvorschriften eingeführt werden. Zudem muss eine gründliche Ausbildung in den Bereichen Sicherheit und Brandschutz in den wichtigen Abteilungen gewährleistet werden. 2. Verantwortlich für die Verwaltung und Genehmigung von **, *-kontrollierten sowie hochgiftigen Stoffen innerhalb der Einheit. 3. Die Brandeigenschaften des Produktionsprozesses in der eigenen Einheit müssen bekannt sein. Es ist notwendig, regelmäßig die Kontrolle über Brandquellen, Brandgefahren sowie die Funktionalität der Löschvorrichtungen durchzuführen. Zudem muss dafür gesorgt werden, dass potenzielle Brandgefahren beseitigt werden, und dass die Löschvorrichtungen sowie die Brandschutzwege in gutem Zustand sind. (8) Liste der Verantwortlichkeiten für die sichere Arbeit im Büro 1. Verbreitung, Umsetzung und Durchsetzung der **gültigen Gesetze, Vorschriften sowie der internen Richtlinien bezüglich der sicheren Arbeit in der Einrichtung. 2. Die entsprechenden Vorschriften und Anweisungen der Vorgesetzten bezüglich der Arbeitssicherheit müssen sorgfältig umgesetzt werden. Es ist notwendig, die von den zuständigen Abteilungen bezüglich der Arbeitssicherheit eingehenden Dokumente und Unterlagen rechtzeitig weiterzuleiten. Zudem müssen Protokolle der Besprechungen zur Arbeitssicherheit geführt werden. 3. Verantwortlich für die Begrüßung sowie Begleitung von Personen, die die Einrichtung besichtigen, sowie für die Aufklärung über Sicherheitsvorschriften und Schutzmaßnahmen. 4. Die einzelnen Abteilungen sollen dazu angehalten werden, Systeme zur sicheren Arbeitsweise umzusetzen und die Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz der Sicherheit zu verbessern. 5. Aktive Beteiligung an der Aufbauung einer sicheren Kultur in der eigenen Einheit. (9) Liste der Verantwortlichkeiten des Lieferbereichs im Bereich der Arbeitssicherheit 1. Zeitsgerechte Bereitstellung der für die Umsetzung von Maßnahmen zur Arbeitssicherheit erforderlichen Materialien und Güter. 2. Einkauf von Geräten, Werkzeugen und Arbeitsschutzmitteln, die den **- oder Branchensicherheitsstandards entsprechen. 3. Bei dem Einkauf von gefährlichen Chemikalien muss man vom Lieferanten die Sicherheitsdatenblätter sowie die Sicherheitsetiketten der Chemikalien anfordern. Zudem müssen die Informationen zur sicheren Handhabung dieser Chemikalien an die zuständigen Stellen weitergeleitet werden. (10) Liste der Verantwortlichkeiten für die sichere Produktion im Vertriebsbereich 1. Es muss eine ordnungsgemäße Verwaltung der sicherheitstechnischen Aspekte während des Produktverkaufs sowie der nachgelagerten Dienstleistungen gewährleistet werden. 2. Sammeln und rechtzeitig Rückmeldungen der Kunden zu den Anforderungen bezüglich Qualität und Sicherheit der Produkte des Unternehmens sammeln. 3. Verantwortlich für die Bereitstellung der Sicherheitshinweise sowie der Sicherheitsetiketten für die Produkte des Unternehmens an die Nutzer (falls erforderlich). 4. Verantwortlich für die Erstellung von Sicherheitsvorschriften für die Lagerung, den Umladung und den Versand gefährlicher Stoffe sowie für deren strikte Einhaltung. IV. Liste der Verantwortlichkeiten für die sichere Produktion in Werkstätten (Abteilungen) und Arbeitsgruppen (Teams)
(A) Liste der Verantwortlichkeiten für die sichere Produktion in Werkstätten (Abteilungen)
1. Verbreitung, Umsetzung und Einhaltung der geltenden Richtlinien, Politiken, Gesetze, Vorschriften, Standards sowie der internen Regeln und Arbeitsanleitungen der jeweiligen Einheit. 2. Organisieren Sie die Teilnahme der Mitarbeiter an regelmäßigen Schulungen und Ausbildungen zum sicheren Arbeiten. 3. Gemäß den Vorschriften werden die Sicherheitseinrichtungen und -geräte (Sicherheitsvorrichtungen, Sicherheitshilfen) überprüft, gewartet und regelmäßig getestet, um deren ordnungsgemäßen Betrieb zu gewährleisten. 4. An Arbeitsplätzen mit Gefahren für die Arbeitssicherheit werden Informationskarten angebracht, auf denen die wichtigsten Gefahrenfaktoren, deren Folgen, die wichtigsten Sicherheitsvorschriften, Schutzmaßnahmen sowie Notfallmaßnahmen im Falle eines Unfalls aufgeführt und den Mitarbeitern mitgeteilt werden. 5. Überprüfen Sie regelmäßig die Bedingungen für eine sichere Produktion, melden Sie Unregelmäßigkeiten umgehend und beseitigen Sie potenzielle Gefahren im Produktionsprozess. 6. Bei der Durchführung von Sonderarbeiten werden speziell ausgebildete Mitarbeiter für die Sicherheitsüberwachung vor Ort eingesetzt, um sicherzustellen, dass die Betriebsvorschriften eingehalten und die Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt werden. 7. Untersagen und korrigieren Sie Handlungen, bei denen Befehle missachtet werden, zu riskanten Arbeiten gezwungen wird oder die Arbeitsvorschriften verletzt werden. 8. Unfall im Produktionsbereich rechtzeitig und wahrheitsgetreu melden sowie bei der Rettungs- und Untersuchungsarbeit mitwirken. (II) Liste der Verantwortlichkeiten für die sichere Produktion in den Arbeitsabteilungen/Gruppen 1. Verbreitung, Umsetzung und Einhaltung der Richtlinien zur sicheren Produktion sowie von Gesetzen, Vorschriften, Standards und Regelwerken bezüglich der sicheren Produktion. 2. Durchführen der Gruppenbezogenen Sicherheitsschulung im Rahmen der dreistufigen Sicherheitsschulung für Mitarbeiter sowie der täglichen Sicherheitsbesprechungen vor Beginn der Schicht und der sicheren Übergabe der Aufgaben. 3. Die Ausbildung und Überwachung der Beschäftigten soll sicherstellen, dass diese die Schutzausrüstungsgegenstände ordnungsgemäß tragen und geschickt einsetzen (Schutzhelme, Staubmasken, Sicherheitsgurte, Schutzkleidung, Gummischuhe, Handschuhe usw.). 4. Es muss darauf geachtet werden, dass die Mitarbeiter die Sicherheitsvorschriften für ihre Tätigkeit gut beherrschen und die entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen ordnungsgemäß umsetzen. 5. Es ist notwendig, die Mitarbeiter ständig dazu anzuhalten, die in ihrem Aufgabenbereich liegenden Anlagen und Geräte regelmäßig auf Sicherheit hin zu überprüfen sowie sie zu warten und instand zu halten. Bei auftretenden Auffälligkeiten müssen diese umgehend beseitigt und gemeldet werden. 6. Die Aufsichtspersonen müssen sicherstellen, dass die Mitarbeiter keine gegen die Vorschriften verstoßenden Handlungen ausführen. Bei Entdeckung solcher Verstöße müssen diese umgehend unterbunden oder korrigiert werden. 7. Unverzüglich und wahrheitsgetreu über Unfälle im Produktionsbereich Bericht erstatten sowie bei den Ermittlungen zu diesen Unfällen mitwirken.
Reply #22017-10-17
Das sieht nicht wie eine Liste der Verantwortlichkeiten aus – wurde das etwa von Baidu kopiert? ? ?

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