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1. Mechanische Schutzvorrichtungen, deren Konstruktion einfach ist und deren Herstellung unkompliziert ist, stören die Arbeit jedoch stark. Deshalb mögen sie von den Bedienern nicht besonders gerne verwendet werden. Solche mechanischen Schutzvorrichtungen haben daher nur begrenzte Anwendungsmöglichkeiten. A. Mechanisch B. Tastenbasiert C. Fotoelektrisch D. Sensorgestützt 2. Artikel 50 der Vorschriften zur Sicherung des Umgangs mit gefährlichen Stoffen besagt, dass die Einheiten, die mit gefährlichen Stoffen arbeiten, einen Notfallplan für den Ernstfall erstellen müssen. Zudem müssen sie Personal für den Notfall sowie die notwendigen Ausrüstungsgegenstände und -geräte bereitstellen. A. Eine Person zur Aufbewahrung ernennen B. Regelmäßige Übungen durchführen C. Regelmäßige Überprüfungen und Erneuerungen durchführen D. Sorgfältige Aufbewahrung Richtig: **A B**
Mechanische Schutzvorrichtungen, deren Konstruktion einfach ist und deren Herstellung unkompliziert ist, stören jedoch stark die Arbeit. Deshalb mögen sie von den Bedienern nicht besonders gerne verwendet werden. Solche mechanischen Schutzvorrichtungen haben daher nur begrenzte Anwendungsmöglichkeiten – das ist Antwort (A). A. Mechanisch B. Tastenbedient C. Fotoelektrisch D. Sensorgesteuert 2. Artikel 50 der Vorschriften zur Sicherung des Umgangs mit gefährlichen Stoffen besagt, dass die Einheiten, die mit gefährlichen Stoffen arbeiten, einen Notfallplan für den Ernstfall erstellen müssen. Zudem müssen sie Personal für den Notfallfall sowie die notwendigen Ausrüstungsgegenstände und -geräte bereitstellen – und ( B ). A. Eine Person zur Aufbewahrung ernennen B. Regelmäßige Übungen durchführen C. Regelmäßige Überprüfung und Ersetzung D. Sorgfältige Aufbewahrung
1. Ein mechanischer Schutzmechanismus, dessen Konstruktion einfach ist und dessen Herstellung unkompliziert ist, stört jedoch stark die Arbeit. Deshalb mögen ihn die Arbeiter nicht besonders – seine Anwendung ist daher eher eingeschränkt. Es handelt sich dabei um den Schutzmechanismus mit der Bezeichnung ( A ). A. Mechanisch B. Tastenbasiert C. Fotoelektrisch D. Sensorgestützt 2. Artikel 50 der Vorschriften zur Sicherung des Umgangs mit gefährlichen Stoffen besagt, dass die Einheiten, die mit gefährlichen Stoffen arbeiten, einen Notfallplan für den Ernstfall erstellen müssen. Zudem müssen sie Personal für den Notfall sowie die notwendigen Ausrüstungsgegenstände und -mittel bereitstellen – und ( B ). A. Eine Person zur Aufbewahrung ernennen B. Regelmäßige Übungen durchführen C. Regelmäßige Überprüfung und Erneuerung D. Sorgfältige Aufbewahrung