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Sicherheitsmanagement-System

2016-04-05View Original

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Um die Richtlinien und Ziele der sicheren Produktion zu verwirklichen, verpflichten wir uns: u Die geltenden ** sowie lokalen** Gesetze, Vorschriften, Branchenstandards und Unternehmensrichtlinien im Bereich der Arbeitsgesundheit und -sicherheit einzuhalten; Die höchsten Führungskräfte des Unternehmens u sind die primären Verantwortlichen für die Arbeitssicherheit und -gesundheit. Jeder Mitarbeiter trägt eine unverzichtbare Verantwortung für die Angelegenheiten im Bereich der Arbeitssicherheit und -gesundheit im Unternehmen. Die Leistungen im Bereich der Arbeitssicherheit und -gesundheit bilden eine wichtige Grundlage dafür, ob ein Mitarbeiter oder Auftragnehmer belohnt oder eingestellt wird. In der Produktionsaktivität muss die Berufssicherheit und -gesundheit an erster Stelle stehen. Es sollten mehr Investitionen in diesen Bereich getätigt werden, die Produktionstechnologien sowie die Ausrüstung müssen verbessert werden. Zudem müssen wirksame Notfallmaßnahmen entwickelt werden, um Unfälle wie Brände, Explosionen, Lecks von giftigen Gasen sowie Todesfälle zu verhindern ; Es wird ein System zur Sicherstellung der Arbeitssicherheit und -gesundheit eingeführt, um die mit den Betriebsabläufen verbundenen Risiken in diesen Bereichen umfassend und kontinuierlich zu identifizieren, zu bewerten und zu kontrollieren. Regelmäßig werden praktikable Ziele für die Arbeitssicherheit und -gesundheit festgelegt. Durch die Anstrengungen aller Mitarbeiter wird kontinuierlich an der Verbesserung der Leistungen im Bereich Arbeitssicherheit und -gesundheit gearbeitet, um die Sicherheit von Menschen und Unternehmensvermögen sowie den Schutz der Umwelt zu gewährleisten ; u bietet Schulungen für alle Mitarbeiter, um das Bewusstsein für Arbeitssicherheit und -gesundheit zu stärken ; Wir veröffentlichen regelmäßig Berichte über die Leistungen im Bereich der beruflichen Gesundheit. Durch die Überwachung durch die Öffentlichkeit können wir unsere Leistungen im Bereich der Arbeitssicherheit und -gesundheit ständig verbessern – und so eine nachhaltige Entwicklung des Unternehmens fördern ; u Stärkung der betrieblichen Sicherheits- und Gesundheitsvorsorge bei Lieferanten und Auftragnehmern, um unsachgemäße Arbeitspraktiken zu verhindern ; Wir bemühen uns, der Gesellschaft Produkte von hoher Qualität zu liefern, die den Sicherheitsanforderungen entsprechen. Politik für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
Politik für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz: Einhaltung der **gültigen Gesetze und Vorschriften, Schutz der Gesundheit der Mitarbeiter, Förderung von Innovationen sowie Sicherstellung einer sicheren Entwicklung. Die Inhalte der Politik für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz in unserem Unternehmen sind wie folgt: 1. Die Produktion und Geschäftstätigkeit des Unternehmens müssen den **gültigen Gesetzen und Vorschriften entsprechen. Im Zentrum der sicheren Entwicklung des Unternehmens steht der Mensch – es geht darum, den Menschen zu schützen und seine physische und psychische Gesundheit sowie seine Lebenssicherheit bestmöglich zu gewährleisten. 2. Nur durch die ständige Anwendung neuer Technologien und Verfahren in der Unternehmenssicherheit sowie durch Beharrlichkeit bei der Innovation kann die Unternehmenssicherheit wissenschaftlicher und standardisierter werden. Dadurch kann das Unternehmen besser und schneller wachsen und sich entwickeln. Vorschriften zur Überprüfung und Anpassung des Managementsystems 1. Zweck: Um die Verwaltung des Systems zur Sicherstellung der Arbeitssicherheit zu verbessern, dieses System rechtzeitig zu überprüfen und anzupassen sowie seine Angemessenheit und Wirksamkeit zu gewährleisten, wurden diese Vorschriften erlassen. 2. Anwendungsbereich Diese Vorschriften gelten für die Überprüfung und Änderung der Vorschriften, Regeln und Standards im Bereich der sicheren Produktion innerhalb des Unternehmens. 3. Zitierung von Vorschriften und Normen: „Vorschriften für die Sicherheitsstandardisierung in Unternehmen der Chemiebranche“
4. Entwicklung eines Systems zur Sicherheit in der Produktion
4.1 Die Abteilung für Arbeitssicherheit beauftragt die zuständigen Fachabteilungen damit, ein unternehmensweites System zur Sicherheit in der Produktion zu entwickeln. Anschließend wird dieses System den relevanten Abteilungen und Einheiten zur Prüfung zugesandt, um Änderungsvorschläge einzuholen. 4.2 Die Abteilung für Arbeitssicherheit überarbeitet den Entwurf auf der Grundlage der in der Zusammenbesprechung vorgeschlagenen Änderungen, um eine endgültige Fassung zu erstellen. 4.3 Nach Prüfung durch den zuständigen Stellvertretenden Geschäftsführer wird der Entwurf vom Geschäftsführer genehmigt und in Kraft gesetzt. 5. Bewertung und Überarbeitung 5.1 Bewertung des Systems zur Sicherheit bei der Arbeit 5.1.1 Häufigkeit der Bewertung: Unter normalen Umständen findet alle Jahre eine Bewertung statt ; Eine Bewertung kann jederzeit durchgeführt werden, wenn die folgenden Bedingungen vorliegen. a) Änderungen in den Gesetzen und Vorschriften bezüglich der sicheren Produktion ; b) Erhebliche Veränderungen in den Produktionsanlagen und den Verfahrenstechnologien ; c) Erhebliche Veränderungen in den Organisationseinheiten, die für die sichere Produktion zuständig sind ; d) Wenn es erhebliche Veränderungen in den Verwaltungsaufgaben der Verwaltungsstelle gibt ; 5.1.2 Bewertungsorganisation: Bewertung des Systems für sicheres Arbeiten, unter Berücksichtigung des Prinzips der gegenseitigen Bewertung durch die zuständigen Abteilungen. 5.1.3 Prüfungsinhalt a) Konformität mit Gesetzen und Vorschriften ; b) Übereinstimmung mit dem allgemeinen Entwicklungsstand des Unternehmens ; c) Anpassungsfähigkeit an Veränderungen in den Prozessabläufen und Anlagen ; d) Kompatibilität und Übereinstimmung der Sicherheitsmanagement-Systeme ; 5.1.4 Bewertungsergebnisse 5.1.4.1 Die Ergebnisse der Bewertung bilden eine der wichtigsten Grundlagen für die Überarbeitung des Systems zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit. 5.1.4.2 Die Ergebnisse der Bewertung müssen in schriftlicher Form festgehalten werden und an die Personen, die an der Bewertung beteiligt waren, sowie an die Entscheidungsträger weitergeleitet werden. 5.2 Überarbeitung des Systems für sicheres Arbeiten 5.2.1 Häufigkeit der Überarbeitung: Unter normalen Umständen wird das System alle zwei Jahre überarbeitet. Eine Überarbeitung kann jederzeit durchgeführt werden, wenn die folgenden Umstände eintreten. a) Es kommen Änderungen in den Gesetzen und Vorschriften bezüglich der sicheren Produktion vor; die geltenden Sicherheitsvorschriften stehen im Widerspruch zu diesen Änderungen – oder sie erfüllen nicht ausreichend die Anforderungen der Gesetze und Vorschriften ; b) Erhebliche Veränderungen in den Produktionsanlagen und den Verfahrenstechnologien ; c) Bei der Einführung neuer Geräte und Produkte reicht das derzeitige Managementsystem nicht aus, um deren Sicherheit zu gewährleisten ; d) Es kommt zu erheblichen Veränderungen in der Organisationsstruktur, wodurch eine Neuzuweisung der Verantwortlichkeiten für die sichere Produktion erforderlich wird ; e) Es hat sich eine erhebliche Veränderung in der Qualifikation der Mitarbeiter auf allen Ebenen ergeben. Die Anforderungen der Vorschriften haben dazu geführt, dass die Mitarbeiter nun selbstverständlich entsprechend handeln ; 5.2.2 Überarbeitung der Organisation: Bei der Überarbeitung des Systems zur sicheren Produktion gilt das Prinzip der Anpassung der Organisationsstruktur der zuständigen Abteilungen. Wenn es zu Veränderungen in den Aufgabenbereichen einer Abteilung kommt, übernimmt die Abteilung, die diese Aufgaben künftig wahrnimmt, die Organisation dieser Abteilung. Wenn nötig, muss man den ursprünglichen Hintergrund der Einführung dieses Systems kennen. 5.2.3 Begründung für die Änderung: 5.2.3.1 **Gesetze, Vorschriften und Verordnungen zum sicheren Arbeiten in der Branche.** 5.2.3.2 Ergebnisse der Überprüfung des Systems zur sicheren Produktion. 5.2.3.3 Im Rahmen der Umsetzung des Systems bringen die Mitarbeiter weitere vernünftige Vorschläge ein. 5.2.4 Die überarbeiteten Vorschriften für eine sichere Arbeit müssen durch die entsprechenden Genehmigungsverfahren gebracht werden. Erst nach der Genehmigung durch den Geschäftsführer können die überarbeiteten Fassungen in Kraft treten. 5.2.4 Beendigung der Anwendung des Systems zur Sicherstellung der Arbeitssicherheit Aus besonderen Gründen kann die Anwendung des Systems zur Sicherstellung der Arbeitssicherheit beendet werden. In solchen Fällen muss eine Genehmigung für diese Beendigung gemäß dem ursprünglichen Genehmigungsverfahren beantragt werden. Rechtliche Vorschriften, Normen sowie andere Anforderungen an das Management-System 1. Zweck: Es wird dieses System erstellt, um die für das Unternehmen geltenden Sicherheitsgesetze, -vorschriften sowie andere Anforderungen zu ermitteln und zu aktualisieren – damit eine Grundlage für den Betrieb des Systems geschaffen werden kann. 2. Anwendungsbereich: Gilt für die Erfassung, Identifizierung und Aktualisierung von Gesetzen, Vorschriften und anderen Anforderungen durch das Unternehmen sowie für die Erstellung von Registern. 3. Aufgaben 3.1 Die Abteilung für Sicherheit und Umweltschutz ist für die Sammlung, Identifizierung und Aktualisierung von Sicherheitsgesetzen, Vorschriften sowie anderen Anforderungen verantwortlich. Zudem erstellt sie entsprechende Register und überwacht die Einhaltung dieser Vorgaben. 3.2 Die Abteilung für Sicherheit und Umweltschutz ist dafür verantwortlich, die jeweiligen Abteilungen und Einheiten über geltende Gesetze, Vorschriften sowie weitere Anforderungen zu informieren. 3.3 Die Abteilung für Sicherheit und Umweltschutz ist dafür verantwortlich, die zuständigen Abteilungen und Einheiten dazu anzuweisen, eine Konformitätsprüfung hinsichtlich der identifizierten Gesetze, Vorschriften sowie anderer Anforderungen durchzuführen. 3.4 Die jeweiligen Abteilungen und Einheiten sind dafür verantwortlich, die relevanten Gesetze, Vorschriften sowie weitere Anforderungen den Mitarbeitern mitzuteilen und diese einzuhalten. 3.5 Die gesetzlichen Vorschriften, Verordnungen sowie andere Anforderungen, die von den verschiedenen Abteilungen und Einheiten erlassen werden, müssen umgehend an die Abteilung für Sicherheit und Umweltschutz weitergeleitet werden. 3.6 Die Abteilung für Sicherheit und Umweltschutz ist dafür verantwortlich, die internen Vorschriften bezüglich der sicheren Produktion im Unternehmen zu erstellen. 3.7 Die einzelnen Abteilungen und Einheiten sind dafür verantwortlich, die Sicherheitsvorschriften für ihre jeweilige Abteilung bzw. Einheit zu erstellen. 3.8 Die Abteilung für Sicherheit und Umweltschutz ist für die Veröffentlichung von Gesetzen, Vorschriften sowie Richtlinien für sicheres Arbeiten zuständig. 4 Verfahren 4.1 Zugangsmöglichkeiten 4.1.1 Sicherheits- und Umweltvorschriften, Normen sowie weitere Anforderungen, die von der Abteilung für Sicherheit und Umweltschutz über standardisierte Informationsnetze, Nachrichtenmedien, Branchenverbände, **zuständige Behörden sowie andere Kanäle** ermittelt werden. 4.1.2 Benachrichtigungen und Bekanntmachungen der übergeordneten Behörden werden vom Zentralbüro gesammelt und geordnet. 4.1.3 Die von den verschiedenen Abteilungen aus Fach- oder Lokalzeitungen, Zeitschriften usw. eingehenden Anfragen bezüglich Gesetzen, Vorschriften sowie anderer Anforderungen müssen umgehend an die Abteilung für Sicherheit und Umweltschutz weitergeleitet werden, damit diese sie prüfen, bestätigen und archivieren kann. 4.2 Registrierung und Identifizierung 4.2.1 Auf der Grundlage aller Gefahren- und Schadensfaktoren im Produktions-, Tätigkeits- und Dienstleistungsprozess des Unternehmens, in Kombination mit den neuesten Inhalten und Versionen von Gesetzen und Vorschriften, werden die geltenden Gesetze, Vorschriften, Standards sowie andere Anforderungen identifiziert. 4.2.2 Gemäß den Besonderheiten dieses Branchenbereichs sind die geltenden Gesetze, Vorschriften, Standards sowie weitere Anforderungen zu ermitteln. 4.2.3 Die Abteilung für Sicherheit und Umweltschutz organisiert die Überprüfung der erworbenen und identifizierten Gesetze, Vorschriften, Standards sowie anderer Anforderungen durch die zuständigen Abteilungen. Anschließend wird das Ergebnis den Führungskräften des Unternehmens vorgelegt zur Genehmigung. Zudem wird eine „Liste der geltenden Gesetze und Vorschriften“ erstellt. 4.3 Aktualisierung 4.3.1 Wenn geltende Gesetze, Vorschriften, Standards und andere Anforderungen aktualisiert werden, müssen diese rechtzeitig erneut identifiziert werden. 4.3.2 Die Abteilung für Sicherheit und Umweltschutz führt jährlich die Arbeit zur Beschaffung, Identifizierung und Aktualisierung von Gesetzen, Vorschriften, Standards sowie anderen Anforderungen durch. 4.3.3 Wenn sich während des Produktionsprozesses gefährliche oder schädliche Faktoren ändern, muss eine erneute Bewertung der gesetzlichen Vorschriften sowie anderer Anforderungen umgehend durchgeführt werden. 4.4 Erlass, Umsetzung, Überprüfung und Konformitätsbewertung von Gesetzen, Vorschriften und anderen Anforderungen. 4.4.1 Die Abteilung für Sicherheit und Umweltschutz fasst rechtzeitig die wichtigsten Bestimmungen der geltenden Gesetze, Vorschriften und anderen Anforderungen zusammen und leitet sie an die zuständigen Abteilungen und Einheiten weiter. 4.4.2 Jede Abteilung und jedes Team muss die Gesetze, Vorschriften, Standards sowie weitere Anforderungen erlernen und bei der sicheren Standardisierung der Arbeitsabläufe strikt einhalten. Die Informationen über die Schulungsaktivitäten der einzelnen Abteilungen und Teams werden in den Protokollen der Sicherheitsbesprechungen festgehalten, während die Informationen über die Schulungen innerhalb der Teams in den Protokollen der Teamaktivitäten aufgezeichnet werden. 4.4.3 Die Abteilung für Sicherheit und Umweltschutz überprüft einmal jährlich, inwieweit die gesetzlichen Vorschriften bezüglich der Sicherheit eingehalten werden. Bei Verstößen gegen diese Vorschriften sowie andere Anforderungen werden die zuständigen Abteilungen beauftragt, die Ursachen zu analysieren und Korrekturen vorzunehmen. Die Abteilung für Sicherheit und Umweltschutz führt Aufzeichnungen über die Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften und anderen Anforderungen. 4.5 Vorschriften und Sicherheitsrichtlinien 4.5.1 Die Abteilung für Sicherheit und Umweltschutz ist dafür verantwortlich, die Vorschriften für eine sichere Arbeit im Unternehmen auszuarbeiten und diese an die verschiedenen Abteilungen, Einheiten sowie Arbeitsgruppen weiterzuleiten. Alle Mitarbeiter müssen diese Vorschriften strikt befolgen. 4.5.2 Die einzelnen Abteilungen und Einheiten müssen auf der Grundlage der Prozessbedingungen, technischen Aspekte, Eigenschaften der Ausrüstung sowie der Gefährlichkeit der Rohstoffe, Hilfsstoffe und Produkte Sicherheitsvorschriften für die Arbeit erstellen. Diese Vorschriften sollen an die Mitarbeiter weitergegeben werden, damit diese gemäß diesen Vorschriften arbeiten können. 4.6 Bewertung und Überarbeitung 4.6.1 Die Abteilung für Sicherheit und Umweltschutz organisiert jährlich eine Überprüfung der herausgegebenen Regelungsdokumente durch die zuständigen Abteilungen und Einheiten. Dokumente, die nicht mehr geeignet sind, werden rechtzeitig überarbeitet. 4.6.2 Im Falle eines Unfalls oder bei Änderungen in den Prozessen, Technologien oder Materialien müssen die einzelnen Abteilungen und Einheiten rechtzeitig die verschiedenen Vorschriften sowie Sicherheitsrichtlinien überarbeiten, um deren Anwendbarkeit und Wirksamkeit zu gewährleisten. 4.6.3 Bei einer Änderung muss das „Formular zur Genehmigung von Dokumentänderungen“ ausgefüllt werden, wobei die Gründe sowie der Inhalt der Änderung angegeben werden müssen. Die Änderung kann erst nach Genehmigung durch den stellvertretenden Leiter für Sicherheit vorgenommen werden. 4.6.4 Die neu überarbeiteten Vorschriften sowie die Sicherheitsanleitungen müssen rechtzeitig an die jeweiligen Arbeitsplätze verteilt werden, damit dort stets die aktuellsten und gültigen Dokumente vorliegen. Die alten Dokumente müssen eingesammelt und für ungültig erklärt werden. System der Verantwortung für sicheres Arbeiten 1. Zweck: Unser Unternehmen verfolgt die Prinzipien „Wer für etwas zuständig ist, der ist auch dafür verantwortlich“ sowie „Wer für die Produktion verantwortlich ist, muss auch für die Sicherheit sorgen“. Dabei wird ein strenges System der Sicherheitsverantwortung in allen Ebenen angewandt. 2. Aufgaben 2.1 Der Betriebsleiter ist der primäre Verantwortliche für die sichere Produktion im Unternehmen und trägt die Gesamtverantwortung für die Sicherheit im gesamten Betrieb. 2.2 Die leitenden Personen der einzelnen Abteilungen sind die direkten Verantwortlichen für die Sicherheit in ihren Abteilungen und sind dafür verantwortlich, die Sicherheitsmaßnahmen in diesen Abteilungen zu koordinieren. 2.3 Die Teamleiter sind die direkten Verantwortlichen für die Sicherheit in ihren jeweiligen Teams und sind dafür zuständig, die Sicherheitsmaßnahmen in ihren Teams zu koordinieren. 2.4 Die Mitarbeiter an den jeweiligen Positionen sind die direkten Verantwortlichen für die Sicherheit an ihren Arbeitsplätzen und sind dafür verantwortlich, die Sicherheitsmaßnahmen an diesen Orten zu überwachen. 3 Konkrete Sicherheitsverantwortlichkeiten der Mitarbeiter auf allen Ebenen – Sicherheitsverantwortlichkeiten des Betriebsleiters 3.1.1 Der Betriebsleiter ist die oberste Person für die Sicherheit im Unternehmen und trägt die vollständige Verantwortung für die Sicherheitsmaßnahmen im Unternehmen. Er muss alle geltenden Produktionsvorschriften, Regeln und Standards sorgfältig umsetzen. 3.1.2 Es wird Wert auf die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter sowie auf die Sicherheit und die Arbeitsbedingungen im industriellen Umfeld gelegt. Ebenso wird besonderes Augenmerk auf den Schutz der weiblichen Arbeitnehmerinnen gelegt. 3.1.3 Genehmigung und Veröffentlichung der verschiedenen Sicherheitsmanagement-Systeme, der Sicherheitstechnischen Vorschriften, der Pläne für Sicherheitstechnische Maßnahmen sowie der langfristigen Strategien des Unternehmens. 3.1.4 Es wird regelmäßig vor Ort nachgefragt, um die Situation im Bereich der sicheren Produktion zu verstehen. Zudem werden Forschungen im Bereich der Sicherheitstechnik durchgeführt, um fortschrittliche Sicherheitstechnologien und -methoden zu verbreiten. Ebenso werden Maßnahmen zur Prävention und Bewältigung schwerer Katastrophen entwickelt. 3.1.5 Es müssen effektive Sicherheitsorganisationen und -strukturen geschaffen werden. Je nach tatsächlicher Situation sollten entsprechend 2 bis 5 Prozent der Gesamtzahl der Unternehmenmitarbeiter als Fachkräfte für Sicherheit eingestellt werden. Dadurch kann die Qualifikation dieser Fachkräfte verbessert werden, und es wird eine stabile Fachmannschaft gewährleistet. 3.1.6 Es sollen regelmäßig Sitzungen zu Themen der sicheren Produktion abgehalten werden, um wichtige Probleme im Bereich der Sicherheit rechtzeitig zu erörtern und zu lösen. Zudem sollen die wichtigen Sicherheitsaspekte bei der Einführung neuer Technologien (Ausrüstungen) sowie bei der Entwicklung neuer Produkte geprüft werden. Organisation von gesamtfabrikweiten Sicherheitsschulungen und -prüfungen. 3.1.7 Man muss das Prinzip der „Fünf Gleichzeitigkeiten“ befolgen – das heißt: Bei der Planung, Organisation, Überprüfung, Zusammenfassung und Bewertung der Produktion muss gleichzeitig auch die Arbeit im Bereich der Sicherheit geplant, organisiert, überprüft, zusammengefasst und bewertet werden. 3.1.8 In allen innerbetrieblichen Auftragsverhältnissen sowie in den Verträgen mit externen Parteien müssen Bestimmungen zu den Sicherheitstechnischen Anforderungen, den Vorgaben zur Sicherheitsverwaltung sowie zu den Sicherheitsverpflichtungen enthalten sein. Zudem müssen diese Bestimmungen sorgfältig überprüft werden. 3.1.9 Wenn der Betriebsleiter abwesend ist, ist der Stellvertreter für die Angelegenheiten zuständig. 3.1.10 Der stellvertretende Leiter ist für die sichere Produktion im vom Leiter festgelegten Aufgabengebiet verantwortlich. Verantwortlichkeiten des Leitingenieurs für die sichere Produktion 3.2.1 Unter der Leitung des Betriebsleiters ist er vollumfänglich für die sicherheitstechnischen Aspekte des Unternehmens verantwortlich. 3.2.2 Die Organisation ist dafür verantwortlich, die verschiedenen Sicherheitsmanagement-Systeme sowie die Sicherheitstechnischen Vorschriften des Unternehmens zu entwickeln, zu überarbeiten und zu genehmigen. Zudem ist sie für die Erstellung von Plänen und Konzepten zu Sicherheitstechnischen Maßnahmen sowie für die langfristige Planung im Bereich der Sicherheitstechnik zuständig. 3.2.3 Unterstützung des Betriebsleiters bei der Organisation von Arbeiten im Bereich der Sicherheitstechnik, Bearbeitung schwieriger oder wichtiger Probleme im Bereich der Sicherheitstechnik sowie Einführung und Nutzung fortschrittlicher Sicherheitstechnologien und Schutzvorrichtungen. 3.2.4 Organisation der Erstellung von Plänen für die Ausbildung im Bereich Sicherheit sowie Teilnahme an der Aus- und Überprüfung der Mitarbeiter im Bereich Sicherheit. 3.2.5 Genehmigung von wichtigen Sicherheitskonzepten für Prozesse, Wartungsarbeiten und Bauvorhaben; Prüfung der Sicherheitstechnischen Aspekte bei der Einführung neuer Technologien (Ausrüstungen) sowie bei der Entwicklung neuer Produkte. 3.2.6 Genehmigung von Sondergenehmigungen für das Arbeiten mit Feuer – Beteiligung an der technischen Analyse schwerer Unfälle. 3.2.7 Der stellvertretende Leiter für Technik ist unter der Leitung des leitenden Ingenieurs für die sicherheitstechnischen Aspekte in seinem Zuständigkeitsbereich verantwortlich.

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