Unfallfall-Analyse: Jeden Montag eine Frage (5). Für die Teilnahme gibt es +3 Reichtum, für richtige Antworten zusätzlich 1–5 Reichtum
Thread Content
In der Holzbearbeitungswerkstatt eines Möbelherstellers finden Prozesse wie Schleifen, Polieren und Bearbeiten von lackierten Holzteilen statt. In der Werkstatt sind außerdem organische Lösungsmittel sowie leere Farbdosen vorhanden. Das Staubentfernungssystem in der Werkhalle verwendet eine Rückblasen-Taschenfilteranlage. Durch die Hinzufügung neuer Geräte und die Erweiterung der Produktionskapazitäten ist die Staubkonzentration in den Werkstätten über dem zulässigen Wert. Um die Staubbelastung in der Werkhalle zu verringern, wurde die Anzahl der Staubfilter von ursprünglich 4 auf 8 erhöht. Dadurch liegt die Konzentration des Holzstaubs in der Werkhalle nach der Behandlung unter 10 mg/m3. Am 5. Juli 2014 um 9:20 Uhr kam es im Filter Nr. 3 des Staubentfernungssystems zu einem Brand. Dadurch brach sofort auch im Filter Nr. 4 ein Brand aus. In einem Umkreis von 20 Metern um den Brandherd herum wurden einige Gebäude und Anlagen beschädigt. Da sich zum Zeitpunkt der Explosion niemand im betroffenen Bereich aufhielt, gab es keine Verletzten. Auf der Grundlage der oben beschriebenen Situationen beantworten Sie bitte die Fragen (mehrere Antworten möglich):1. Nach den Richtlinien zur Klassifizierung von Bränden (GB 4968–2008) gehört dieser Unfall aufgrund der Brenneigenschaften der betroffenen Stoffe zu welcher Kategorie?
A. Brandklasse A
B. Brandklasse B
C. Brandklasse C
D. Brandklasse D
E. Brandklasse E
**Antwort:** A
2. Um solche Unfälle in Zukunft zu verhindern, können das Unternehmen folgende Sicherheitsmaßnahmen ergreifen:
A. Im Staubabscheideverfahren sollten antistatische Filtermaterialien verwendet werden.
B. Die Räume für die Staubabscheidung sollten nach dem Prinzip der Explosionsschutzkonstruktion gestaltet werden.
C. Regelmäßige Übungen zum Umgang mit Bränden und Explosionen sollten durchgeführt werden.
D. Ein System zur Genehmigung von Arbeiten mit offenen Flammen sollte eingeführt werden.
E. Die Häufigkeit des Reinigens der Filterbeutel sollte erhöht werden.
**Antworten:** A, B, E
3. Nach den Richtlinien für den gesundheitlichen Schutz bei der Planung von Industrieunternehmen (GBZ 1–2010) gelten folgende Aussagen bezüglich der Planung und Installation des Staubabscheidesystems des Unternehmens als richtig:
A. Die Rohrleitungen zur Übertragung staubhaltiger Gase müssen horizontal angeordnet sein.
B. Bei horizontalen Rohrleitungen sind keine Reinigungsöffnungen notwendig.
C. Die Rohrleitungen zur Übertragung staubhaltiger Gase sollten einen angemessenen Winkel zur Oberfläche bilden.
D. In Systemen zur Staubabscheidung, in denen explosive Stäube sowie giftige und schädliche Gase vorhanden sind, müssen Überwachungsgeräte installiert werden.
E. Zur Erleichterung der Tests sollten im Staubabscheidesystem an geeigneten Stellen Testöffnungen vorhanden sein.
**Antworten:** C, D, E
4. Nach den Richtlinien zur Klassifizierung und Kodierung gefährlicher und schädlicher Faktoren in Produktionsprozessen (GB/T 13861–2009) gehören zu den physikalischen Gefahren und Schadstoffen, die im Unternehmen vorliegen, folgende:
A. Holzstaub
B. Lärm beim Schleifen, Polieren oder Sandstrahlen von Holzprodukten
C. Schlechte Arbeitsbedingungen
D. Hochtemperaturgüter
E. Verwendete organische Lösungsmittel sowie flüchtige organische Gase aus leeren Farbdosen
**Antworten:** A, B, C, D
5. Zu den möglichen direkten Ursachen für diesen Unfall gehören:
A. Die Konzentration des Staubs im Filter erreichte den Explosionsgrenzwert.
B. Die Temperatur im Werk war zu hoch.
C. Die Geschwindigkeit des Staubaufstroms in den Rohrleitungen war zu hoch.
D. Im staubhaltigen Gas waren Metallpartikel enthalten.
E. Die Feuchtigkeit des Staubs im Filter war zu hoch.
**Antworten:** A, C, D