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Ein Projekt verfügt über ein Wachgebäude mit einer Gebäudefläche von 5018 m². Laut der Prüfung der Baupläne sollte gemäß Absatz 2 von Artikel 8.3.4 der Norm GB50016-2014 ein Sprinklersystem installiert werden. Ist das nicht etwas zu streng?
Wir hatten das schon in unseren früheren Universitätswohnheimen
Da die Vorschriften klare Anforderungen stellen, muss man natürlich gemäß diesen arbeiten und planen.
Ein Projekt verfügt über ein Wachgebäude – enthält dieses Gebäude Funktionen für die Wache oder dient es nur als Unterkunft? Wenn es sich um ein reines Schlafheim handelt, das als Wohngebäude betrachtet werden kann, dann denke ich, dass auch die Bestimmungen des Absatzes 4 von Artikel 8.3.3 der Norm GB50016-2014 Anwendung finden können. Danach ist ein Sprinklersystem erforderlich, wenn die Gebäudehöhe 100 Meter beträgt.
Da dort bereits Menschen wohnen, muss man nun aus Sicherheitsgründen handeln. Zudem ist aufgrund der dichten Bevölkerung die Installation von Sprinklern unerlässlich.
Es handelt sich um ein reines Wohngebäude ohne Wachfunktion. In den Vorschriften steht auch, dass die Personen, die im Hotel wohnen, sich dort nicht auskennen, weshalb die Brandschutzmaßnahmen verstärkt werden müssen. In den Wohnheimen gibt es dieses Problem nicht, und die Ausstattung ist einfach. Deshalb denke ich, dass es ausreicht, wenn es Löschbrunnen und Feuerlöscher gibt
Ein Hotel ist ein öffentliches Gebäude, das für eine unbestimmte Anzahl von Menschen bestimmt ist und in der Regel an Stadtstraßen liegt. Im Falle eines Brandes kann dies erhebliche Auswirkungen auf die Gesellschaft haben. Die Unterkünfte für die Mitarbeiter in den Fabriken werden hingegen von Leuten aus dem eigenen Unternehmen bereitgestellt – es geht dabei also nicht um öffentliche Interessen. Aber wenn die Experten dieser Ansicht nicht zustimmen, kann man nichts dagegen tun. Ich empfehle Ihnen, noch einmal mit einem Experten zu sprechen.