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Dieser Beitrag wurde zuletzt von LuC182 am 6.11.2016 um 15:53 bearbeitet. Der Brandschutzwinkel zwischen Lagerräumen der Kategorie B – mit Ausnahme der Gegenstände aus Punkt 6 dieser Kategorie – und zivilen Gebäuden sollte mindestens ( ) m betragen. A.25 B.30 C.40 D.50 Die Brandschutzdistanz zwischen Lagerräumen für Gegenstände der Klasse 12 sollte mindestens ( ) m betragen. A.13B.15C.20D.25 Bei Hochhäusern für zivile Zwecke der Kategorie 13 sowie bei Fabriken/Lagerräumen der Kategorien D und E mit einer Brandwiderstandsklasse von 1 oder 2 darf die Brandschutzdistanz nicht kleiner sein als ( ) m. A.25B.20C.15D.18 Bei Zwischenspeichertanks für Flüssigkeiten der Klasse C müssen gemäß den Vorschriften Brandschutzmaßnahmen getroffen werden. Der Abstand zu höheren Wohngebäuden oder Fabriken muss dabei nicht eingehalten werden. Allerdings darf die Gesamtkapazität des Speichertanks nicht größer als ( ) m³ sein. A.3B.5C.10D.115 Die Brandabstand zwischen Lagerräumen für Güter der Kategorie B (sofern nicht anders in den Vorschriften festgelegt) und wichtigen öffentlichen Gebäuden sollte mindestens ( ) m betragen. Zum Vergleich: Der Brandabstand zu anderen gewerblichen Gebäuden sollte mindestens ( ) m betragen. A.14, 12B.25, 20C.30, 25D.50, 25 Antwort: ACCDD
11, B; 12, C ; 13, C ; 14, D ; 15, C
Die Online-Überprüfung ergibt: B, C, C, D, C
Frage 14 sollte B sein, 5 Kubik
Danke an den Threadersteller, meine Antwort ist ACABC