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Unser Unternehmen baut gerade eine neue Produktionslinie für Graphen auf. Bei der Erstellung der Sicherheitsvorschriften fragen wir uns, ob die Graphenproduktion unter die Kategorie der Gefahrstoffherstellung fällt. Im Verzeichnis der Gefahrstoffe konnten wir dazu keine Informationen finden. Wir bitten um Ihre Expertenmeinung.
Graphen ist etwas Neues – es ist möglicherweise noch nicht möglich, die entsprechenden Vorschriften anzupassen. Bei der Herstellung von Graphen werden jedoch gefährliche Stoffe wie Schwefelsäure verwendet, weshalb bei der Sicherheit keine Nachlässigkeit geduldet werden darf
Man kann sich an das zuständige Register für gefährliche Stoffe in der Provinz oder die entsprechenden Behörden wenden und sie fragen, ob Graphen als gefährlicher Stoff gilt. Wenn nicht, ist kein Sicherheitszertifikat für den sicheren Umgang erforderlich. Falls doch, ist eines notwendig.
Das Endprodukt gilt nicht als gefährliches Chemikalienprodukt. Dennoch müssen die Ausgangs- und Hilfsstoffe, falls sie als gefährliche Chemikalien gelten, gemäß den Vorschriften für den Umgang mit gefährlichen Chemikalien hergestellt und gelagert werden
Zusatzstoffe sind Säuren, Basen sowie Schwefelwasserstoff und Methan, die im Produktionsprozess entstehen.
Eine Eigenschaftsprüfung ist erforderlich, um dies zu bestätigen
Das hängt von der verwendeten Herstellungsverfahren ab. Wenn CVD (chemische Gasphasenabscheidung) verwendet wird, handelt es sich in den meisten Fällen um Methan – das fällt somit in die Kategorie der gefährlichen Stoffe. Wenn hingegen die Methode der Oxidation und Reduktion von Graphit verwendet wird, dann ist Graphit das Ausgangsmaterial. Allerdings kann mit dieser Methode im Grunde kein echtes Graphen hergestellt werden; es entstehen Defekte. In diesem Fall fällt die Herstellung wohl nicht in die Kategorie der gefährlichen Stoffe. Hier sollte man sich an die zuständigen Behörden wenden, damit diese entscheiden können, ob es sich um gefährliche Stoffe handelt. Zudem muss nach dem Beginn der Produktion die Aufsichtsbehörde überwachen. Falls es sich um gefährliche Stoffe handelt, liegt die Zuständigkeit bei der Abteilung für gefährliche Stoffe; falls nicht, dann bei der Abteilung für Industrie und Handel
Schauen Sie sich die Genehmigung der Entwicklungs- und Reformkommission sowie den Entwurf der Sicherheitsanlagen an
Verstanden, danke an alle für ihre Hilfe