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Teilnahmebelohnung: 2 Reichtum. Belohnung für die richtige Antwort: 9 Reichtum. Gemäß den Vorschriften über die Meldung, Untersuchung und Behandlung von Unfällen im Produktionsbereich muss der Leiter einer Einheit nach Erhalt eines Unfallberichts innerhalb von ( ) Stunden die zuständige Abteilung für die Überwachung der Arbeitssicherheit auf Kreisebene oder höher sowie die anderen zuständigen Behörden über den Unfall informieren. A, 1 B. 2 C. 8 D. 24 【Haichuan Thanksgiving】– Produktionsbereich. Im Produktions- und Managementbereich werden Moderator:innen sowie Personen, die an technischen Diskussionen teilnehmen möchten, gesucht. Ankündigung zur großen Veranstaltung „Ich spare Energie – wo bist du?“ im Petrochemiebereich
Gemäß den Vorschriften über die Meldung, Untersuchung und Behandlung von Unfällen bei der Produktion muss der Leiter einer Einheit nach Erhalt eines Unfallberichts innerhalb von (A) Stunden die zuständige Abteilung für die Überwachung der Arbeitssicherheit auf Kreisebene oder höher sowie die anderen zuständigen Behörden über den Unfall informieren. A,1 B.2 C.8 D.24
Gemäß den Vorschriften über die Meldung, Untersuchung und Behandlung von Unfällen bei der Produktion muss der Leiter einer Einheit nach Erhalt eines Unfallberichts innerhalb von (A) Stunden die zuständige Abteilung für die Überwachung der Arbeitssicherheit auf Kreisebene oder höher sowie die anderen zuständigen Behörden über den Unfall informieren. A,1 B.2 C.8 D.24
Gemäß den Vorschriften über die Meldung, Untersuchung und Behandlung von Unfällen bei der Produktion muss der Leiter einer Einheit nach Erhalt eines Unfallberichts innerhalb von (A) Stunden die zuständige Abteilung für die Überwachung der Arbeitssicherheit auf Kreisebene oder höher sowie die anderen zuständigen Behörden über den Unfall informieren. A,1 B.2 C.8 D.24
Gemäß den Vorschriften über die Meldung, Untersuchung und Behandlung von Unfällen bei der Produktion muss der Leiter einer Einheit nach Erhalt eines Unfallberichts innerhalb von (A) Stunden die zuständige Abteilung für die Überwachung der Arbeitssicherheit auf Kreisebene oder höher sowie die anderen zuständigen Behörden über den Unfall informieren. A,1 B.2 C.8 D.24