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Ich habe gerade mit der Arbeit in der Petrochemie-Bauindustrie begonnen und bin derzeit als Dokumentationsmitarbeiter tätig. Was die Abnahmpläne für Rohrleitungen angeht: Müssen auch die Einzelansichten der Rohrleitungen als Abnahmpläne erstellt werden? Kann bitte jemand aus dem Meercommunity-Forum das erklären?
Nicht in der Chemiebranche – das ist es, was wir tun müssen. Die tatsächlichen Schweißstellen sowie die Stützpositionen vor Ort müssen sichtbar sein.
Das ist notwendig – heutzutage werden in vielen Designs keine separaten Schaltpläne bereitgestellt. Selbst wenn solche Pläne vorhanden sind, entsprechen sie den tatsächlichen Anforderungen bei der Ausführung der Arbeiten oft nicht. Was die Einzelansicht der Rohrleitungen angeht, so scheint es nicht so zu sein, dass diese zu den Unterlagen für die Abnahme gehören.
Wenn es sich um Druckrohre handelt, muss dies unbedingt erfolgen. Zudem müssen die Schweißnähte markiert werden, genauso wie der Ort der Prüfungen. Ebenso müssen der Rohrdurchmesser, die Länge sowie die Wandstärke angegeben werden. Außerdem muss eine Übersicht über die Druckrohre erstellt werden – mit Angaben zum Medium, zum Druck, zum Prozentsatz der Prüfungen, zur Schweißmethode sowie zum Schweißer usw
Dieser Beitrag wurde zuletzt von lvb001 am 22.4.2016 um 08:53 bearbeitet. Solche Diagramme sind nicht notwendig – es handelt sich dabei um einfache Darstellungen, die von den Bauunternehmen zur besseren Verwaltung der Baustelle sowie zur Kommunikation mit den Prüf- und Überwachungsstellen selbst erstellt werden. In den Abschlussunterlagen werden in der Regel keine solchen Diagramme gefordert, es sei denn, im Entwurf sind bereits solche Diagramme vorgesehen. In diesem Fall müssen sie in die Abschlussunterlagen aufgenommen werden. Bei der Dokumentation der Rohrleitungsanlagen in technischen Anlagen sind hingegen Diagramme über die Verläufe der Rohrleitungen sowie über die Schweißstellen erforderlich – diese müssen ebenfalls in die Abschlussunterlagen aufgenommen werden
Bei der tatsächlichen Bauausführung: Wenn die Änderungen gering sind, reicht es aus, die Baupläne durch Anpassungen in fertige Pläne umzuwandeln