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Dieser Beitrag wurde zuletzt von humanrzm am 25.4.2016 um 16:08 bearbeitet. Laut den Vorschriften der Norm 1.5 fallen zerlegbare, dämmstoffausgestattete Plattenwärmeaustauscher (einschließlich halbverschweißter Plattenwärmeaustauscher) nicht unter die Überwachungspflichten dieser Norm. Gehören also jetzt viele vollverschweißte Plattenwärmeaustauscher zu den Geräten, die unter diese Überwachungspflichten fallen? Hat jemand, der bereits eine Plattenwechselung durchgeführt hat, eine Antwort? @Spätherbst
Bei voll verschweißten Plattenwärmeaustauschern, die der Überwachung nach den Vorschriften für Behälter unterliegen, handelt es sich derzeit vermutlich nur um Plattengehäuse-Wärmeaustauscher. Das Gehäuse solcher Geräte gehört zu den Druckbehältern und muss daher überwacht werden. Der Kern der Platte hingegen gilt nicht als Druckkomponente und muss daher nicht überwacht werden
Oben ist die richtige Antwort, plattenhüllige Überwachung. Aber die vollständige Schweißung erfolgt ebenfalls nach überwachten Standards, es fehlt nur das Siegel des Prüfinstituts.
Nach Druck, Temperatur und Medium berechnen
Guten Tag, steht in den Standards klar, ob Platten- und Schalenwärmeübertrager einer Überwachung unterliegen oder nicht? Da die Norm besagt, dass vollständig verschweißte Teile nicht überprüft werden müssen, bedeutet das etwa, dass sie überhaupt nicht geprüft werden müssen? Wird auch dieser quadratische Plattenwärmeaustauscher (mit quadratischer Struktur sowohl der Platten als auch der Außenseite) überwacht? Danke
Bei einer vollverschweißten Konstruktion sollten solch hohe Temperaturen und Drücke unter die Regulierung fallen