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Dieser Beitrag wurde zuletzt von hesonchang214 am 28.04.2016 um 09:29 bearbeitet. Wir haben eine chemische Anlage – zunächst wurde die erste Phase gebaut, nun soll die zweite Phase errichtet werden. Die zweite Phase liegt direkt neben der ersten. Es müssen drei Pfähle gesetzt werden; die Standorte dieser Pfähle befinden sich nur etwa 10 Meter von der ersten Anlage entfernt. Es handelt sich um AB-Pfähle mit einem Durchmesser von 400 Millimetern und einer Tiefe von 17 Metern. Um Kosten zu sparen, möchte man Schlagpfähle verwenden. Doch sowohl die Firma, die für die Pfahlverlegung zuständig ist, als auch das Planungsbüro lehnen dies ab. Sie sind der Ansicht, dass stattdessen statische Pfähle oder Verdichtungspfähle verwendet werden sollten – so entstehen keine Vibrationen an der bestehenden Anlage. Kann man in diesem Fall wirklich Schlagpfähle verwenden? Danke!
Es ist laut staatlichen Vorschriften nicht erlaubt, es ist jedoch in Ordnung, wenn das Gerät neben Ihnen nicht hergestellt wurde.
Wird noch hergestellt, welche Vorschrift genau?
Es sollten Vorschriften geben. Wir hatten bereits ähnliche Fälle, die zu Vibrationen des Kompressors führten und dazu, dass dieser direkt abgeschaltet wurde~~~~
Schauen Sie mal nach den praktischen Anforderungen für Pfeilerfundamente in den Bereichen Kommunalbau und Bauwesen – ich habe vergessen, genau wo das ist. Dort stehen die Sicherheitsvorschriften dafür
Da sowohl die Unternehmen, die die Pfahlgründungen errichten, als auch die Planungsbüros dagegen sind, sollte man dennoch ihren Meinungen folgen. Sie können sich außerdem an die „Technischen Vorschriften für Baupfahlgründungen“ JGJ94-2008 wenden!
Schlagpfähle sind ebenfalls möglich, es müssen jedoch angemessene Maßnahmen ergriffen werden, um zu verhindern, dass die durch den Schlag entstehenden Vibrationen die Funktionsfähigkeit der vorhandenen Anlagen beeinträchtigen – beispielsweise durch die Einrichtung von Dämpfungsrinnen oder durch die Stilllegung der vorhandenen Anlagen, um einen Bauzeitraum zu schaffen.