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Dieser Beitrag wurde zuletzt von slll611 am 1.5.2016 um 00:18 bearbeitet. Frage: Die Mitglieder des Ausschusses für die Diagnose und Beurteilung von Berufskrankheiten dürfen keinen privaten Kontakt zu den Betroffenen haben, auch keine Geschenke oder andere Vorteile von ihnen annehmen. Wenn sie ein Interesse an den Betroffenen haben, müssen sie unparteiisch handeln und nicht parteiisch vorgehen. ( ) A richtig, B falsch. Die Mitglieder des Ausschusses zur Diagnose und Beurteilung von Berufskrankheiten dürfen keinen privaten Kontakt zu den Betroffenen haben, auch dürfen sie keine Geschenke oder andere Vorteile von diesen annehmen. Wenn sie ein Interesse an den Betroffenen haben, müssen sie sich zurückziehen.
Die Mitglieder des Ausschusses für die Diagnose und Beurteilung von Berufskrankheiten dürfen keinen privaten Kontakt zu den Betroffenen haben, weder Geld noch andere Vorteile von ihnen annehmen. Wenn sie ein Interesse an den Betroffenen haben, müssen sie unparteiisch handeln und nicht parteiisch vorgehen. (B falsch)
Die Mitglieder des Ausschusses für die Diagnose und Beurteilung von Berufskrankheiten dürfen keinen privaten Kontakt zu den Betroffenen haben, weder Geld noch andere Vorteile von ihnen annehmen. Wenn sie ein Interesse an den Betroffenen haben, müssen sie unparteiisch handeln und nicht parteiisch vorgehen. () A richtig
Die Mitglieder des Ausschusses für die Diagnose und Beurteilung von Berufskrankheiten dürfen keinen privaten Kontakt zu den Betroffenen haben, weder Geld noch andere Vorteile von ihnen annehmen. Wenn sie ein Interesse an den Betroffenen haben, müssen sie unparteiisch handeln und nicht parteiisch vorgehen. (B) A richtig, B falsch
Die Mitglieder des Ausschusses für die Diagnose und Beurteilung von Berufskrankheiten dürfen keinen privaten Kontakt zu den Betroffenen haben, weder Geld noch andere Vorteile von ihnen annehmen. Wenn sie ein Interesse an den Betroffenen haben, müssen sie unparteiisch handeln und nicht parteiisch vorgehen. () B falsch