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In den Bauvorschriften steht, dass bei einem Anteil von weniger als 5 % die Brandgeschwindigkeit herabgesetzt werden kann. Meine Fragen sind: 1. Wenn das gesamte Gebiet ursprünglich nicht zur Kategorie A gehörte (und jetzt in diesem 5-%-Bereich Tanks oder Anlagen der Kategorie A untergebracht werden müssen), bedeutet die Herabsetzung der Brandgeschwindigkeit dann, dass die Anlagen der Kategorie A in dieser 5-%-Zone zur Kategorie B herabgestuft werden? . . Oder bedeutet das, dass die gesamte Zone ursprünglich aufgrund der Aufstellung von Tanks der Klasse A als Zone der Klasse A gilt, aber wenn die Fläche unter 5 % liegt, kann die Brandgeschwindigkeit der gesamten Zone verringert werden? ? ? Was genau meint man damit? ? 2. Wenn es sich um die zweite Variante handelt, muss dann das, was unter 5 % liegt, weiterhin nach Kategorie A konzipiert werden (d.h. mit Feuerwänden, Explosionsschutzbereichen usw.)? Kann die Feuerwiderstandsklasse in den anderen Bereichen des gesamten Anlagenbereichs herabgesetzt werden? Nach welchem Paragraphen wird der Brandschutzbereich zwischen Anlagen der Klasse A und anderen Anlagen in dem gesamten Gebiet innerhalb von 3,5 % bestimmt? 4. Nach welcher Vorschrift wird der Brandschutzbereich zwischen dem gesamten Anlagenbereich und anderen Anlagen oder Gebäuden festgelegt? Danke!
Ursprünglich galt für das gesamte Gebiet aufgrund der Anwesenheit von Tanks der Klasse A, dass das gesamte Gebiet zur Klasse A gehörte. Doch wenn der Anteil der Flächen der Klasse A unter 5 % liegt, kann die Brandgeschwindigkeit des gesamten Gebiets als niedriger eingestuft werden – es bleibt also bei der ursprünglichen Klassifizierung. Für Werte unter 5 % sollte idealerweise nach Kategorie A geplant werden (es müssen Firewalls, Explosionsschutzbereiche usw. eingerichtet werden). Der Brandschutzzwischenraum zwischen den Geräten der Klasse A und den anderen Geräten in dem gesamten Gebiet beträgt maximal 5 %; dieser Wert wird je nach Prozess festgelegt. Der Brandschutzbereich des gesamten Anlagenbereichs wird in Bezug auf die Entfernung zu anderen Anlagen oder Gebäuden nach der niedrigeren Kategorie bestimmt, also der ursprünglichen Kategorie.
Zum Beispiel gilt eine ursprünglich als Kategorie C eingestufte Brandabschnittsgruppe weiterhin als Kategorie C, sofern sich in ihr Bereiche der Kategorie A befinden und die Fläche dieser Bereiche weniger als 5 % der Gesamtfläche ausmacht.
Ein Beispiel macht es klarer. Falls eine Werkhalle selbst zu Kategorie C gehört, aber ein kleiner Bereich mit 5 % der Fläche Materialien der Kategorie A verwendet, gilt die gesamte Halle weiterhin als Kategorie C. Allerdings wird die Gestaltung dieses 5-%-Bereichs mit Materialien der Kategorie A weiterhin nach den Vorgaben für Kategorie A durchgeführt. Die übrige Gestaltung der Halle – beispielsweise hinsichtlich Explosionsschutz, Brandbekämpfung und Abständen – erfolgt weiterhin nach den Vorgaben für Kategorie C
“„Der Brandschutzabstand zwischen den Geräten der Klasse A und den anderen Geräten in dem gesamten Gebiet beträgt maximal 5 Prozent – dieser Abstand wird je nach Prozess festgelegt.“ Gibt es in diesen Brandschutzvorschriften irgendwelche verbindlichen Vorgaben bezüglich des Brandschutzabstands? Heißt „Prozess festgelegt“ also, dass es keine Einschränkungen gibt? ? ? ?
Mein Herr, nach welcher Vorschrift wird der Brandschutzbereich zwischen Geräten der Klasse A mit einem Anteil von bis zu 5 % und den anderen Geräten in dem gesamten Gebiet festgelegt? Wie ist das geregelt?
Im Innenbereich einer Region sollte es wohl keine Begriffe wie „Brandabstände“ geben – es geht vielmehr um Abstände, die für die Anordnung der Anlagen notwendig sind. Anscheinend gibt es dazu keine festgelegten Vorschriften; es reicht aus, wenn die Anforderungen bezüglich der Anordnung der Anlagen erfüllt werden
In den Brandschutzvorschriften gibt es derzeit keine verbindlichen Vorgaben für die Brandschutzzonen. Unter Festlegung des Prozesses versteht man, dass man einfach genügend Platz einplanen muss, basierend auf Prinzipien wie der Anordnung der chemischen Anlagen. Es sei daran erinnert, dass gemäß den Vorschriften bei einem Unfall verhindert werden muss, dass sich das Feuer auf andere Bereiche ausbreitet, und dass in den Produktionsbereichen mit hohem Brandrisiko wirksame Brandschutzmaßnahmen getroffen werden müssen. Das ist auch der Grund, warum es für Fälle mit einem Wert von unter 5 % am besten ist, die Anlage nach Kategorie A zu konzipieren (d.h. mit Feuerwänden, Explosionsschutzbereichen usw.).
Was ist, wenn ich eine geringe Menge verwende, weniger als 100 Liter, aber die Verwendungsebene mehr als 5 % beträgt – kann dann die gesamte Fabrikhalle zu niedrigeren Konditionen behandelt werden?
Wenn die Menge gering ist, unter 100 L, aber die Verarbeitungsfläche größer als 5 % ist. Gemäß den Bestimmungen 3.1.2 sowie den Erläuterungen zu diesen kann auch das gesamte Gebäude auf niedrigem Niveau behandelt werden.