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Dieser Beitrag wurde zuletzt von 1210 am 31.5.2016 um 12:22 geändert. GB-50187-2012 – Vorschriften für die grafische Gestaltung von Industriebetrieben, Abschnitt 8.1.2: Die Art der Verlegung der Rohrleitungen sollte in Abhängigkeit von den Eigenschaften der in den Rohrleitungen geführten Stoffe, den Anforderungen an das Verarbeitungsverfahren und die Materialien, den Aspekten der Produktionssicherheit, des Transports, der Wartung sowie den Bedingungen im Betriebsgelände festgelegt werden. Dabei muss eine technisch-wirtschaftliche Abwägung vorgenommen werden. Zudem müssen die folgenden Vorschriften eingehalten werden: 1. Bei Rohrleitungen, in denen brennbare, explosive, giftige oder korrosive Stoffe transportiert werden, sollte eine Verlegung an der Oberfläche erfolgen; Es gibt Leute, die behaupten, man könne Öl und petrochemische Produkte im Boden vergraben – warum dann nicht auch Unternehmen? Das Öl wird doch nicht innerhalb der Unternehmen vergraben, oder?
Hinter 50187 gibt es eine Erklärung. Was dieses „sollte“ angeht, so gilt das in der Regel unter normalen Umständen. Aber es gibt einige Rohrleitungen, die etwas Besonderes sind, wie zum Beispiel diese Rohrleitung für Rohöl, die das ganze Land durchzieht. Aufgrund der langen Transportstrecken werden sie in der Regel unter der Erde verlegt.
Im Unternehmen vergraben, oder die Entwurfsabteilung hat die Rohrleitungen für brennbare Flüssigkeiten unter der Erde angelegt. Wie wird bestraft?
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Hua Ge am 31.05.2016 um 15:27 bearbeitet. Es handelt sich um die Norm SH3012-2011 für die Planung von Metallrohren in der Petrochemieindustrie – Sie können sie sich ansehen. Verlegung im Boden sowie in Rohrgräben sind zulässig. Außerdem ist der ursprüngliche Text für die Zahl 50187 nicht so, es wird „Yi“ verwendet.
Es muss unbedingt im Boden vergraben werden, es müssen Schutzhülsen verwendet werden, außerdem muss ein Graben ausgehoben werden. Nach dem Auslegen sollte dieser mit Sand gefüllt werden, und darüber wird eine Abdeckplatte gelegt.
Zur Korrosionsschutz von unterirdischen Rohrleitungen wird in der Regel Teerfarbe aufgetragen und mit Glasgewebe umwickelt.
Öl- und Gasleitungen unterliegen den Vorschriften für Langstreckenleitungen und nicht den Vorschriften für Leitungen in Industriebetrieben. Die Ölleitungen in Industrieunternehmen unterliegen anderen Anforderungen als Leitungen für den Langstreckentransport; daher können die Vorschriften für solche Langstreckenleitungen nicht angewandt werden. Das ist der Grund, warum sie nicht im Boden verlegt werden dürfen.
Eine Verlegung auf dem Boden erleichtert Wartungsarbeiten und Inspektionen usw