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Zur besseren Übersicht für alle Beteiligten werden die Anhänge der Prüfungsmitteilung hier eingefügt (Quelle: Zentrum für die Registrierung von Fachkräften des Ministeriums für Bauwesen – Mitteilung zur Durchführung der Prüfungen für registrierte Ingenieure im Bereich Planung und Design im Jahr 2016: http://www.pqrc.org.cn/show.aspx?ID=2079&cid=3&page=2): Voraussetzungen für die Prüfung zum registrierten Chemieingenieur (1) Um an der Grundprüfung zum registrierten Chemieingenieur teilnehmen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: ⑴ Man muss einen Hochschulabschluss in diesem oder einem verwandten Fach haben. ⑵Ein Hochschulabschluss in diesem oder einem verwandten Fach sowie mindestens 1 Jahr Berufserfahrung in der Planung von Chemieanlagen. ⑶Ein Hochschulabschluss oder eine höhere Qualifikation in einem anderen technischen Fach, sowie mindestens 1 Jahr Berufserfahrung in der Planung von Chemieanlagen. (II) Um an der Prüfung für qualifizierte Chemieingenieure teilzunehmen, muss man die Eingangsprüfung bestanden haben und zudem eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen: (1) Nach Erhalt des Doktortitels in diesem Fach muss man mindestens 2 Jahre lang in der Planung von Chemieanlagen tätig gewesen sein ; Oder nach Erwerb eines ähnlichen Doktortitels in einem verwandten Fach, mindestens 3 Jahre Erfahrung in der Planung von Chemieanlagen. ⑵Nach Erwerb des Masterabschlusses in diesem Fach muss man insgesamt mindestens 3 Jahre lang in der Planung von Chemieanlagen tätig gewesen sein ; Oder nach Erwerb eines ähnlichen Masterabschlusses in einem verwandten Fach, mindestens 4 Jahre Erfahrung im Bereich der Chemieingenieurplanung. ⑶Nach Erwerb eines Doppelabschlusses, der auch dieses Fach umfasst, oder nach Abschluss des Masterstudiums in diesem Fach, muss man insgesamt mindestens 4 Jahre lang in der Planung von Chemieanlagen tätig gewesen sein ; Oder es muss ein Doppelabschluss in einem verwandten Fach vorliegen, oder man muss nach Abschluss eines Masterstudiengangs mindestens 5 Jahre lang in der Planung von Chemieanlagen tätig gewesen sein. ⑷Nach Erwerb eines Hochschulabschlusses oder -diploms, das eine Bewertung im Rahmen der fachlichen Ausbildung bestanden hat, muss mindestens 4 Jahre Erfahrung in der Planung von Chemieanlagen vorliegen ; Oder nach Erwerb eines Hochschulabschlusses von einer Universität, die keine Zertifizierung im Bereich des Ingenieurwesens vorweisen kann, mindestens 5 Jahre lang in der Planung von Chemieanlagen tätig gewesen zu sein ; Oder nach Erwerb eines Hochschulabschlusses oder -diploms in einem verwandten Fach, mindestens 6 Jahre lang in der Planung von Chemieanlagen tätig gewesen zu sein. ⑸Nach Erwerb des Hochschulabschlusses in diesem Fach muss man insgesamt mindestens 6 Jahre lang in der Planung von Chemieanlagen tätig gewesen sein ; Oder nach Erwerb eines Hochschulabschlusses in einem verwandten Fach mindestens 7 Jahre lang in der Planung von Chemieanlagen tätig gewesen sein. ⑹Nach Erwerb eines Bachelor- oder höheren Abschlusses in einem anderen Ingenieurwesen sowie nach insgesamt mindestens 8 Jahren Berufserfahrung im Bereich der Chemieanlagenplanung. (III) Bis zum 31. Dezember 2002 konnten Personen, die eine der folgenden Voraussetzungen erfüllten, von der Grundprüfung befreit werden und mussten lediglich die Fachprüfung ablegen: (1) Nach Erhalt eines Doktortitels in diesem Fachgebiet mindestens 5 Jahre lang in der Planung von Chemieanlagen tätig gewesen zu sein ; Oder nach Erwerb eines ähnlichen Doktortitels in einem verwandten Fach, mindestens 6 Jahre Erfahrung im Bereich der Chemieingenieurplanung. ⑵Nach Erwerb des Masterabschlusses in diesem Fach muss man insgesamt mindestens 6 Jahre lang in der Planung von Chemieanlagen tätig gewesen sein ; Oder nach Erwerb eines ähnlichen Masterabschlusses in einem verwandten Fach, mindestens 7 Jahre Erfahrung im Bereich der Entwurfsarbeit für chemische Anlagen. ⑶Nach Erwerb eines Doppelabschlusses, der auch dieses Fach umfasst, oder nach Abschluss des Masterstudiums in diesem Fach, muss mindestens 7 Jahre Erfahrung in der Planung von Chemieanlagen vorliegen ; Oder es muss ein doppelter Bachelor-Abschluss in einem verwandten Fach vorliegen, oder man muss nach Abschluss eines Masterstudiengangs insgesamt mindestens 8 Jahre lang in der Planung von Chemieanlagen tätig gewesen sein. ⑷Nach Erwerb des Bachelorabschlusses oder der Hochschulzugangsberechtigung in diesem Fachgebiet muss man insgesamt mindestens 8 Jahre lang in der Planung von Chemieanlagen tätig gewesen sein ; Oder nach Erwerb eines Hochschulabschlusses oder -diploms in einem verwandten Fach, mindestens 9 Jahre Erfahrung im Bereich der Planung von Chemieanlagen. ⑸Nach Erwerb des Hochschulabschlusses in diesem Fach muss man insgesamt mindestens 9 Jahre lang in der Planung von Chemieanlagen tätig gewesen sein ; Oder nach Erwerb eines Hochschulabschlusses in einem verwandten Fach mindestens 10 Jahre lang in der Planung von Chemieanlagen tätig gewesen sein. ⑹Nach Erwerb eines Bachelor- oder höheren Abschlusses in einem anderen technischen Fach sowie nach insgesamt mindestens 12 Jahren Berufserfahrung im Bereich der Chemieanlagenplanung. ⑺Nach Erwerb eines Hochschulabschlusses in einem anderen technischen Fach hat man insgesamt mindestens 15 Jahre Erfahrung in der Planung von Chemieanlagen. ⑻Nach Erwerb des Fachabschlusses an einer Fachschule muss man insgesamt mindestens 25 Jahre lang in der Planung von Chemieanlagen tätig gewesen sein ; Oder nach Erwerb eines vergleichbaren Fachabschlusses von einer Fachschule, mindestens 30 Jahre lang in der Planung von Chemieanlagen tätig gewesen zu sein. (IV) Dieser Fachbereich, verwandte Fachbereiche und andere Fachbereiche ⑴ Dieser Fachbereich: ① Chemische Ingenieurwissenschaften und -technik ; ②Polymermaterialien und -technik ; ③Ingenieurwesen für anorganische Nichtmetallmaterialien ; ④Pharmazeutische Ingenieurwissenschaft ; ⑤Leichtindustrieingenieurwesen ; ⑥Lebensmittelwissenschaft und -technologie ; ⑦Biotechnologie. ⑵Nahe verwandte Fachgebiete: ① Prozessanlagen- und Steuerungstechnik ; ②Umwelttechnik ; ③Sicherheitstechnik. ⑶Andere Fachrichtungen: Ingenieurwissenschaften außerhalb dieser und verwandter Fachrichtungen.