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Dieser Beitrag wurde zuletzt von peaceful112233 am 27.06.2016 um 16:28 bearbeitet. Wir bitten alle, die hier vorbeikommen, um Hilfe bei der Beantwortung der Frage, ob man von der Prüfung für den Titel „Fachingenieur für Feuerwehr“ befreit wird, wenn man bereits über die Qualifikation als Chemieingenieur verfügt. Falls man von der praktischen Prüfung befreit wird – wie kann man dann nachweisen, dass man die Qualifikation als Chemieingenieur hat? Ist ein Zertifikat erforderlich oder etwas anderes? Da ich die Feuerwehrregistrierung nicht bei meinem eigenen Unternehmen durchführen möchte, bin ich verwirrt. . .
Die Relevanz der Prüfung ist gering; gemäß der aktuellen Prüfungsrichtlinie gibt es keine Befreiung von der praktischen Prüfung.
Nicht? Gilt nicht, dass alle Zertifikate im Bereich Planung und Entwurf von Prüfungen befreien?
Völlig unzusammenhängend. Feuerwehrregistrierung gehört nicht zur Kategorie der Planungs- und Entwurfsarbeiten.
Es gibt Befreiungen von der Prüfung, dies ist in den Anforderungen bereits klar angegeben
Die praktische Prüfung kann ausgeschlossen werden, wie in den Anforderungen für die Bewerbung klar angegeben ist. Man muss einfach den Zertifikat des zugelassenen Chemiker mitnehmen für die Vor-Ort-Prüfung.
Es ist möglich, die Prüfung zu umgehen – bringen Sie einfach das Original Ihres Zertifikats mit, wenn Sie sich anmelden, und reichen Sie eine Kopie ein!