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Sicherheit, Umweltschutz, Arbeitsgesundheit, Brandbekämpfung

2016-07-01View Original

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Dieser Beitrag wurde zuletzt von 68589544 am 1.7.2016 um 17:21 bearbeitet. Ich möchte die erfahrenen Kollegen um Rat fragen: Ich bin neu hier und kenne mich noch nicht gut mit den Aspekten der Arbeitssicherheit aus. Wir arbeiten an einem neuen Chemieprojekt, das sich derzeit in der Testphase befindet. Ich würde gerne wissen, welche Aufgaben ein Mitarbeiter im Bereich Arbeitssicherheit übernehmen muss und wo man mit der weiteren Arbeit beginnen sollte. Bitte geben Sie mir Ratschläge. Danke! ! Bitte listen Sie alle einzeln auf, je detaillierter, desto besser
Reply #22016-07-01
Ablauf der Errichtung neuer Chemieanlagen http://bbs.hcbbs.com/thread-1591741-1-1.html In dem Beitrag werden einige Aspekte erwähnt
Reply #32016-07-01
Ablauf bei der Errichtung neuer Chemieanlagen
1. Machbarkeitsstudie (durch das Unternehmen oder durch beauftragte Vermittlungsunternehmen durchgeführt)
2. Standortwahl für das Projekt (Das Unternehmen beantragt bei den zuständigen Planungs- oder Baubehörden eine Genehmigung für die Standortwahl sowie eine Genehmigung für die Nutzung des Baugrundstücks.)
3. Genehmigung oder Registrierung des Projekts (Das Unternehmen beantragt bei der Entwicklungs- und Reformkommission die Genehmigung oder Registrierung des Projekts.)
4. Umweltverträglichkeitsprüfung (Das Unternehmen beauftragt dazu qualifizierte Vermittlungsunternehmen.)
5. Genehmigung der Umweltverträglichkeitsprüfung (Die Umweltbehörden geben ihre Zustimmung zur Umweltverträglichkeitsprüfung.)
1. Anfrage bezüglich der Genehmigung der Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung für das Bauvorhaben; 2. Umweltauswirkungsbericht (Druckversion zur Genehmigung, Version zur Offenlegung von Informationen – der Ausfüllende sowie der Verantwortliche für das Antragsformular müssen handschriftlich unterschreiben; Informationen zu den Kosten für die Bewertung müssen vollständig enthalten sein). Zudem muss eine entsprechende elektronische Version auf CD bereitgestellt werden (in der elektronischen Version sollen alle Inhalte, die als **Geheimnisse oder Geschäftsgeheimnisse** gelten, entfernt werden; außerdem müssen die Gründe und Begründungen für diese Entfernung angegeben werden) ; 3. Registrierungsunterlagen oder andere gültige Begründungen für die Projektgründung ; 4. Bescheinigung über die Gesamtmenge der wichtigsten Schadstoffe (nicht erforderlich, wenn keine Bestätigung der Gesamtmenge notwendig ist) ; 5. Bestätigung der Gesamtmenge an Schwermetallen (nicht erforderlich, wenn keine Bestätigung der Gesamtmenge an Schwermetallen nötig ist) ; 6. Stellungnahmen der für den Umweltschutz zuständigen Verwaltungsbehörden auf Bezirks- bzw. Stadtenebene zur Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Umweltprüfung von Bauvorhaben ; 7. Stellungnahme zur Umweltverträglichkeitsprüfung der Planung des Standortgebiets ; 8. Die Stellungnahme der zuständigen Behörde für Planung zur Standortwahl oder die vorläufige Stellungnahme der zuständigen Behörde für Bodenressourcen zur Nutzung des Landes ; 9. Wenn das Datum der Beauftragung der Umweltprüfung nach dem 10. Dezember 2015 liegt, müssen die Bauherren Nachweise vorlegen, die den Anforderungen des Dokuments Nr. 162 entsprechen. VI. Durchführung einer vorläufigen Sicherheitsbewertung sowie Erstellung eines Berichts über die Gefahren durch Berufskrankheiten (das Unternehmen beauftragt dazu eine zertifizierte Vermittlungsstelle).
VII. Prüfung des Berichts über die vorläufige Sicherheitsbewertung (von Experten).
VIII. Registrierung oder Überprüfung der vorläufigen Bewertung der Gefahren durch Berufskrankheiten (von den Gesundheitsbehörden).
1. Antrag auf Registrierung oder Überprüfung der vorläufigen Bewertung der Gefahren durch Berufskrankheiten im Rahmen eines Bauprojekts ; 2. Bericht über die vorläufige Bewertung der Gefahren durch Berufskrankheiten im Rahmen des Bauprojekts ; 3. Stellungnahme der Bauaufsichtsbehörde zum Prüfbericht der Vorabbewertung ; 4. Stellungnahme der Experten für Arbeitsschutz zur Prüfung des Vorab-Bewertungsberichts ; 5. Zertifikat der Einrichtung für die Vorabbewertung der Gefahren durch Berufskrankheiten (Vorlage) ; 6. Andere Dokumente und Unterlagen, die durch Gesetze, Verwaltungsvorschriften oder Regelungen vorgeschrieben sind ; 7. Bei Bauvorhaben, bei denen es um gesundheitsschädliche Faktoren im Zusammenhang mit Strahlung geht, muss der Bauherr einen Bericht über die vorläufige Bewertung der Strahlenschutzmaßnahmen einreichen. 9. Einreichung des Berichts zur vorläufigen Sicherheitsbewertung (Das Unternehmen muss diesen Bericht bei der zuständigen Behörde für Arbeitssicherheit einreichen).
10. Sicherheitsprüfung bei der Gründung eines Projekts (Die zuständige Behörde für Arbeitssicherheit führt eine Sicherheitsprüfung durch).
1. Antrag sowie Unterlagen zur Prüfung der Sicherheitsbedingungen bei einem Bauvorhaben ; 2. Bericht zur Prüfung der Sicherheitsbedingungen beim Bauvorhaben ; 3. Bericht zur Sicherheitsbewertung des Bauvorhabens ; 4. Genehmigungsunterlagen für Bauvorhaben (Genehmigung, Registrierung) sowie planerische Unterlagen (Kopien), ausgestellt von den zuständigen Stellen für Investitionen und Stadt- und Landplanung ; 5. Die von der Industrie- und Handelsbehörde ausgestellte Geschäftslizenz für das Unternehmen oder die Mitteilung über die vorläufige Genehmigung des Unternehmensnamens (Kopie). Elf, **Genehmigung (Nach erfolgreichem Sicherheitsprüfungsverfahren erteilt die zuständige Behörde die Genehmigung.)**
Zwölf, Antrag auf Erteilung einer Geschäftslizenz (Das Unternehmen muss mit der Genehmigung zur zuständigen Handelsbehörde gehen, um die Geschäftslizenz zu erhalten.)
Dreizehn, Beantragung eines Grundstücksnutzungsrechts (Das Unternehmen muss sich an die zuständige Bodenverwaltungsbehörde wenden.)
Vierzehn, Erstellung eines ersten Entwurfs (Das Unternehmen beauftragt dazu ein qualifiziertes Planungsbüro.)
Fünfzehn, Prüfung des ersten Entwurfs (Die Feuerwehrbehörde gibt eine Stellungnahme zur Feuerschutzauslegung ab, die Gesundheitsbehörde gibt eine Stellungnahme zur Schutzmaßnahmen gegen Berufskrankheiten ab, und die zuständige Sicherheitsbehörde gibt eine Stellungnahme zur Sicherheitsauslegung ab.)
1. Prüfung der Feuerschutzauslegung: (1) Antrag auf Prüfung der Feuerschutzauslegung für den Bauvorhaben ; (2) Rechtmäßige Identitätsdokumente des Bauherrn, wie z. B. das Handelsregisterauszug ; (3) Genehmigungsunterlagen für die Planung von Neubau- und Erweiterungsprojekten ; (4) Nachweise über die Qualifikationen des Entwicklungsunternehmens ; (5) Brandschutzplanungsunterlagen ; (6) Vollmacht des Bauherrn sowie Kopie des Personalausweises des Bevollmächtigten. 2. Prüfung der Planung zur Prävention von Berufskrankheiten (1) Antrag auf Prüfung der Planung der Einrichtungen zur Prävention von Berufskrankheiten bei einem Bauprojekt ; (2) Genehmigungsunterlagen für das Bauprojekt (Kopie) ; (3) Sonderkapitel zur Planung von Schutzmaßnahmen gegen Berufskrankheiten bei Bauprojekten ; (4) Stellungnahme der Bauaufsichtsbehörde zum Entwurf der Maßnahmen zur Prävention von Berufskrankheiten ; (5) Nachweis über die Qualifikation des Entwurfsunternehmens für Schutzmaßnahmen gegen Berufskrankheiten bei Bauprojekten (Kopie) ; (6) Genehmigungsdokument zur Prüfung des Berichts über die vorläufige Bewertung der Gefahren durch Berufskrankheiten im Rahmen des Bauprojekts (Kopie) ; 7. Andere Dokumente und Unterlagen, die durch Gesetze, Verwaltungsvorschriften oder Regelungen vorgeschrieben sind. 3. Prüfung der Sicherheitskonzeption (1) Antrag sowie Unterlagen zur Prüfung der Sicherheitsanlagen im Rahmen des Bauvorhabens ; (2) Nachweise über die Planungskompetenz der jeweiligen Planungsbüros (Kopien) ; (3) Sonderkapitel zur Planung der Sicherheitsanlagen im Bauprojekt. Sechzehn, Entwurfsplanung (das Unternehmen beauftragt dazu eine qualifizierte Planungsfirma). Siebzehn, Antrag auf Genehmigung für den Bau eines Gebäudes (das Unternehmen wendet sich an die zuständige Planungsbehörde, um die Genehmigung zu erhalten). Achtzehn, Antrag auf Baugenehmigung (das Unternehmen wendet sich an die zuständige Baubehörde, um die Baugenehmigung zu erhalten). Neunzehn, Brandschutzprüfung (Nach Abschluss des Baus führt die Feuerwehr eine Prüfung durch). 1, Bericht über die Abnahme des Bauwerks ; 2. Nachweise über die Konformität der Feuerwehrprodukte ; 3. Nachweise dafür, dass Bauteile, Baumaterialien sowie Materialien für die Innenraumgestaltung, bei denen Brandschutzanforderungen gelten, den **Standards oder Branchenstandards entsprechen, sowie Herstellungszertifikate ; 4. Bescheinigungen über die Erfüllung der Anforderungen an Brandmeldeanlagen und elektrische Brandschutzmaßnahmen ; 5. Legale Identitätsnachweise sowie Nachweise über die Qualifikationsstufe der Bauunternehmen, der Baubetreuungsfirmen und der Prüforganisationen ; 6. Andere Unterlagen, die gesetzlich vorgeschrieben sind ; 7. Vollmacht des Bauherrn sowie Kopie des Personalausweises des Bevollmächtigten. 20. Erteilung der Genehmigung für den Einsatz von Sondergeräten (die Unternehmen müssen sich dabei an die zuständigen Behörden wenden): 1. Hebezeuge: (1) „Anmeldeformular für den Einsatz von Sondergeräten“ (zwei Exemplare, mit Firmensiegel versehen) ; (2) Der Organisationscode des Nutzerunternehmens oder der Personalausweis des Eigentümers der Hebevorrichtung (bei Privatpersonen) ; (3) Nachweis über die Konformität der Produktqualität ; (4) Zertifikat über die Überwachung der Installation oder Bericht über die Erstinspektion ; (5) Liste der Personen, die für die Sicherheit von Spezialgeräten verantwortlich sind, sowie der Mitarbeiter, die mit diesen Geräten arbeiten (mit Angabe des Namens, der Personalausweis-Nummer, der Nummer des Zertifikats für die Arbeit mit Spezialgeräten sowie der Art, Kategorie und des Anwendungsbereichs dieses Zertifikats). Alternativ: Die Originale der Zertifikate dieser Personen ; (6) Verzeichnis der Sicherheitsmanagement-Vorschriften. 2、Kessel (1) Zwei Exemplare der „Kesselregistrierungskarte“ (mit Firmensiegel) ; (2) Unterlagen zu den Sicherheitsausstattungen wie Sicherheitsventilen, Druckentlastungsventilen und Notabschaltventilen ; (3) Entwurfsunterlagen, die gemäß den Anforderungen der Sicherheitstechnischen Vorschriften erforderlich sind, Nachweise über die Qualität des Produkts, Anleitung zur Installation sowie zur Wartung, sowie Nachweise über die Überwachung und Prüfung während des Herstellungs- und Installationsprozesses ; (4) Prüfbericht zur Überwachung der Sicherheitseigenschaften von Importkesseln (nur für Importkessel) ; (5) Zertifikat über die Qualität der Kesselmontage ; (6) Methoden zur Behandlung von Kesselwasser sowie Qualitätskriterien des Wassers ; (7) Vorschriften und Regeln zur sicheren Nutzung von Kesseln. Für die Registrierung der Nutzung der folgenden Dampfkessel sind nur die in Absatz 1 und 2 des vorherigen Artikels genannten Unterlagen einzureichen: (1) Dampfkessel mit einem Wasservolumen von weniger als 50 L ; (2) Dampfkessel mit einer Nenndampfdruck von nicht mehr als 0,1 Mpa ; (3) Warmwasserspeicher mit einer Nennausgangstemperatur von weniger als 120 °C und einer Nennleistungsstärke von maximal 2,8 MW ; Die Dampf-/Wasserventile im Kesselraum werden zusammen mit dem Kessel registriert; es wird kein separates Registrierungszertifikat ausgestellt. 3. Zulassung für Einrichtungen zur Befüllung von Gasflaschen und mobilen Druckbehältern (I) Unterlagen, die bei der ersten Antragstellung eingereicht werden müssen: (1) „Antrag auf Befüllzulassung“ ; (2) Geschäftslicenz ; (3) Zertifikat des Organisationscodes ; (4) **Genehmigungsunterlagen der zuständigen Stellen** ; (5) Handbuch zur Qualitätskontrolle ; (6) Qualifikationsnachweise für Führungskräfte, Techniker und Arbeitskräfte ; (7) Andere erforderliche Nachweise und Qualifikationsdokumente. (II) Unterlagen, die für einen Antrag auf Erweiterung der Leistungen oder auf Erneuerung des Zertifikats eingereicht werden müssen: (1) „Antrag auf Genehmigung zur Befüllung“ ; (2) Geschäftslicenz ; (3) Zertifikat des Organisationscodes ; (4) **Genehmigungsunterlagen der zuständigen Stellen** ; (5) Handbuch zur Qualitätskontrolle ; (6) Qualifikationsnachweise für Führungskräfte, Techniker und Arbeitskräfte ; (7) Ursprüngliches Zulassungszertifikat für die Befüllung ; (8) Andere erforderliche Nachweise und Zertifikate. 4. Druckbehälter (1) „Registrierungsformular“ (zwei Exemplare, mit offiziellem Stempel versehen) ; (2) Einsatz des Organisationscodes des Unternehmens oder eines Personalausweises (gilt für Druckbehälter, die im Besitz von Privatpersonen sind) ; (3) Zertifikat für Druckbehälterprodukte (einschließlich Produktdatenblatt) ; (4) Zertifikat zur Überwachungsinspektion von Druckbehältern (für Behälter, die einer Überwachungsinspektion unterliegen müssen) ; (5) Nachweise zur Qualität der Montage von Druckbehältern ; (6) Prüfunterlagen für Druckbehälter vor Inbetriebnahme ; (7) Führerschein für den fahrbaren Teil von Fahrzeugen mit mobilen Druckbehältern ; (8) Genehmigungsbescheid für die Einrichtung einer medizinischen Sauerstoffkammer. 21. Probeproduktion (Genehmigung der Umweltbehörde für den Probeproduktionszeitraum) 1. Antrag sowie Unterlagen zur Registrierung des Plans für die Probeproduktion (Nutzung) des Bauvorhabens ; 2. Plan für die Probennutzung des Bauvorhabens ; 3. Stellungnahmen der jeweiligen Planungs-, Bau- und Überwachungseinheiten zu dem Plan für die Probennutzung des Bauwerks sowie dazu, ob die Voraussetzungen für eine Probennutzung gegeben sind ; 4. Stellungnahmen der von der Bauaufsichtsstelle beauftragten Experten zur Prüfung des Plans für die Probennutzung ; 5. Berichte der einzelnen Entwicklungsunternehmen über wesentliche Änderungen bei der Planung der Sicherheitseinrichtungen ; 6. Berichte der jeweiligen Bauunternehmen über die Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen während des Bauvorgangs ; 7. Bericht der Bauaufsichtsstelle über die Überprüfung der bei der Planung übersehenen Aspekte, der Qualität des Baus sowie potenzieller Risiken im Bauvorhaben, sowie über die Umsetzung der Korrekturmaßnahmen ; 8. Zertifikate der Qualifikationen der verschiedenen Planungs- und Bauunternehmen für das Bauprojekt (Kopien), Zertifikate der Qualifikationen der Überwachungsunternehmen oder Unterlagen zur Qualitätskontrolle des Bauprojekts (Kopien) ; 9. Die Sicherheitszertifikate der leitenden Personen des Bauunternehmens sowie der Mitarbeiter, die für die Arbeitssicherheit zuständig sind, sowie die Zertifikate der zugelassenen Sicherheitsexperten (Kopien). Außerdem die Liste der Mitarbeiter, die für spezielle Aufgaben tätig sind, sowie Nachweise darüber, dass die übrigen Mitarbeiter eine angemessene Sicherheitsschulung erhalten haben ; 10. Erklärung zur Ausstattung mit Arbeitsschutzmitteln bei Bauprojekten ; 11. Dokumente zur Sicherheitsverantwortung des Bauunternehmens, Liste der Vorschriften für die sichere Arbeit sowie Liste der Sicherheitsvorschriften für die Ausführung der Arbeiten ; 12. Dokumente des Bauherren über die Einrichtung einer Abteilung für Arbeitssicherheitsmanagement sowie über die Besetzung dieser Abteilung mit speziell ausgebildeten Mitarbeitern für Arbeitssicherheit (Kopien). 22. Abnahme nach Fertigstellung (Stellungnahmen der Gesundheitsbehörden bezüglich der Einrichtungen zur Prävention von Berufskrankheiten, Stellungnahmen der Umweltbehörden bezüglich der Einrichtungen zur Verhinderung von Umweltverschmutzung, Stellungnahmen der Sicherheitsbehörden bezüglich der Sicherheitseinrichtungen)
1. Abnahme der Einrichtungen zur Prävention von Berufskrankheiten
(a) Bei Projekten, bei denen das Risiko von Berufskrankheiten eher gering ist, organisiert die Bauunternehmung selbst die Abnahme der Einrichtungen zur Prävention von Berufskrankheiten. Innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss der Abnahme muss sie gemäß den Bestimmungen der Artikel 5 und 6 dieser Vorschriften eine Anmeldung bei der Behörde für Arbeitssicherheit einreichen. Dabei müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
(1) Antrag auf Registrierung der Einrichtungen zur Prävention von Berufskrankheiten im Rahmen des Projekts ; (2) Mitteilung über die Registrierung des Berichts zur vorläufigen Bewertung der Gesundheitsgefahren durch Berufskrankheiten im Rahmen des Bauprojekts (Kopie) ; (3) Genehmigungsunterlagen für das Bauvorhaben (Kopie) ; (4) Sonderkapitel zur Planung von Schutzmaßnahmen gegen Berufskrankheiten bei Bauprojekten ; (5) Nachweis über die Qualifikation der Stelle zur Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahmen zur Bekämpfung von Berufskrankheiten im Rahmen des Bauprojekts (Vorlage einer Kopie) ; (6) Bericht zur Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahmen zur Eindämmung der beruflichen Gesundheitsgefahren bei Bauprojekten ; (7) Stellungnahme der Experten für Arbeitsgesundheit zum Bewertungsbericht über die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Eindämmung von Berufskrankheiten ; (8) Stellungnahme der Bauausführenden Stelle zum Bewertungsbericht über die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Kontrolle von Berufskrankheiten ; (9) Bericht über die selbst durchgeführte Abnahme der Einrichtungen zum Schutz vor Berufskrankheiten im Rahmen des Bauvorhabens ; (10) Andere Dokumente und Unterlagen, die durch Gesetze, Verwaltungsvorschriften oder Regeln vorgeschrieben sind.
(2) Bei der Abnahme von Bauvorhaben, bei denen ein erhebliches Risiko von Berufskrankheiten besteht, muss der Bauherr gemäß den Bestimmungen der Artikel 5 und 6 dieser Vorschriften bei der zuständigen Behörde für Arbeitssicherheit einen Antrag auf Abnahme der Maßnahmen zur Prävention von Berufskrankheiten stellen. Dabei müssen folgende Dokumente und Unterlagen vorgelegt werden: (1) Antrag auf Abnahme der Maßnahmen zur Prävention von Berufskrankheiten im Rahmen des Bauvorhabens ; (2) Bescheid über die Prüfung und Genehmigung des Berichts zur vorläufigen Bewertung der Gefahren durch Berufskrankheiten im Rahmen des Bauvorhabens ; (3) Zertifikat über die Eignung der Prüfstelle für die Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahmen zur Bekämpfung von Berufskrankheiten bei Bauprojekten (Vorlage) ; (4) Genehmigungsunterlagen für das Bauprojekt (Kopie) ; (5) Sonderkapitel zur Planung von Schutzmaßnahmen gegen Berufskrankheiten bei Bauprojekten ; (6) Bericht zur Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahmen zur Eindämmung der beruflichen Gesundheitsgefahren bei Bauprojekten ; (7) Stellungnahme der Experten für Arbeitsgesundheit zur Prüfung des Berichts über die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Eindämmung von Gefahren durch Berufskrankheiten ; (8) Stellungnahme der Bauausführenden Stelle zum Bewertungsbericht über die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Kontrolle von Berufskrankheiten ; (9) Nachweise über die Qualifikationen der Bauunternehmen sowie der Überwachungsunternehmen für den Bau von Einrichtungen zum Schutz vor Berufskrankheiten (Vorlagen) ; (10) Andere Dokumente und Unterlagen, die durch Gesetze, Verwaltungsvorschriften oder Regeln vorgeschrieben sind. (III) Bei der Abnahme von Bauvorhaben, bei denen ein erhebliches Risiko von Berufskrankheiten besteht, muss der Bauherr gemäß den Bestimmungen der Artikel 5 und 6 dieser Vorschriften bei der zuständigen Behörde für Arbeitssicherheit einen Antrag auf Abnahme der Maßnahmen zur Prävention von Berufskrankheiten stellen. Dabei müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden: Antrag auf Abnahme der Maßnahmen zur Prävention von Berufskrankheiten im Rahmen des Bauvorhabens ; (1) Genehmigungsbescheid zur Prüfung des Entwurfs der Schutzmaßnahmen gegen Berufskrankheiten im Rahmen des Bauprojekts (Kopie) ; (2) Nachweis über die Qualifikation der Stelle zur Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahmen zur Bekämpfung von Berufskrankheiten bei Bauprojekten (Vorlage einer Kopie) ; (3) Bericht zur Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahmen zur Kontrolle der Berufskrankheitsgefahren im Rahmen des Bauvorhabens ; (4) Stellungnahme der Experten für Arbeitsschutz zur Prüfung des Berichts über die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Bekämpfung von Berufskrankheiten ; (5) Bewertung der Bauunternehmen zu dem Bericht über die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Kontrolle von Berufskrankheiten ; (6) Nachweise über die Qualifikationen der Bauunternehmen sowie der Überwachungsunternehmen für den Bau von Einrichtungen zum Schutz vor Berufskrankheiten (Vorlagen) ; (7) Andere Dokumente und Unterlagen, die durch Gesetze, Verwaltungsvorschriften oder Regelungen vorgeschrieben sind. 2. Prüfung der Umweltschutzmaßnahmen (1) Schriftlicher Antrag auf Prüfung der Umweltauswirkungen nach Fertigstellung des Bauvorhabens ; (2) Bericht über die Umsetzung der Umweltschutzmaßnahmen im Rahmen des Bauprojekts ; (3) Die Unterlagen zur öffentlichen Bekanntmachung der Umweltprüfung nach Fertigstellung des Bauvorhabens, erstellt von den Einheiten für Prüfungen oder Untersuchungen ; (4) Bericht über die Überprüfungs- oder Untersuchungsmaßnahmen ; (5) Zusammenfassender Bericht zur Umweltüberwachung (von Projekten, bei denen eine Umweltüberwachung erforderlich ist, einzureichen). 3. Überprüfung der Sicherheitsanlagen (1) Antrag sowie Unterlagen für die Abnahme der Sicherheitsanlagen im Rahmen des Bauvorhabens ; (2) Berichte der jeweiligen Bau- und Überwachungseinheiten über den Bau sowie die Überwachung der Sicherheitsanlagen im Rahmen des Bauprojekts ; (3) Bericht zur Sicherheitsprüfung des Bauvorhabens ; (4) Bericht der Bauaufsichtsbehörde über den Probebetrieb (die Nutzung) des Bauwerks. Zu den wichtigsten Inhalten gehören: Ob während des Probebetriebs (der Nutzung) Unfälle auftraten, welche Präventionsmaßnahmen ergriffen wurden sowie wie die Mängel beseitigt wurden ; (5) Nachweise über die Zahlung der Unfallversicherungsbeiträge durch den Bauherrn für die Beschäftigten (Kopien) ; (6) Anmeldeformular für das Notfallplan zur Bewältigung von Chemikalienunfällen des Bauherrn (Kopie) ; (7) Wenn die Produktions- und Lageranlagen (Einrichtungen) eine **erhebliche Gefahr durch Chemikalien darstellen**, müssen außerdem Unterlagen über die Registrierung dieser **erheblichen Gefahrenquellen durch Chemikalien** vorgelegt werden (Kopien). 23. Antrag auf Genehmigung für sicheres Arbeiten (Unternehmen in der Gefahrstoffindustrie reichen den Antrag bei der zuständigen Landesbehörde für Arbeitssicherheit ein) 1. Unterlagen und Antragsformulare für die Genehmigung für sicheres Arbeiten ; 2. Dokumente zur Verantwortung für die sichere Produktion, Vorschriften zur sicheren Produktion sowie Liste der Sicherheitsvorschriften für die Arbeit an den jeweiligen Stationen ; 3. Einrichtung einer Abteilung für Arbeitssicherheit sowie Besetzung dieser Abteilung mit speziell ausgebildeten Mitarbeitern – Kopien der entsprechenden Dokumente ; 4. Kopien der Sicherheitszertifikate oder Arbeitsgenehmigungen für die leitenden Personen, die für die Sicherheit verantwortlich sind, die Mitarbeiter für Arbeitssicherheit sowie die Personen, die spezielle Arbeiten ausführen ; 5. Bericht über die Einziehung und Verwendung von Kosten im Zusammenhang mit der sicheren Produktion; neu gegründete Unternehmen müssen Unterlagen über die Vorschriften bezüglich der Einziehung und Verwendung dieser Kosten vorlegen ; 6. Nachweise über die Zahlung der Unfallversicherungsbeiträge für die Beschäftigten ; 7. **Nachweis über die Registrierung des Notfallplans für Chemieunfälle** ; 8、**Kopie der Chemikalienregistrierungskarte ; 9. Kopie der Geschäftslizenz oder Kopie der von den Behörden erteilten Genehmigungen ; 10. Sicherheitsbewertungsberichte von zertifizierten Vermittlungsstellen ; 11. Kopie des Prüfberichts zur Abnahme des neu errichteten **Chemikalienproduktionsprojekts** ; 12. Organisationen oder Personen für den Notfallhilfeeinsatz sowie eine Liste der Ausrüstungsgegenstände und -anlagen für den Notfallhilfeeinsatz. 13. Kopien der Abschlussurkunden der leitenden Personen, der für die Sicherheit Verantwortlichen sowie der für die Technik Verantwortlichen, sowie Nachweise über ihre berufliche Erfahrung ; 14、**Anfrage zur Einholung von Stellungnahmen zum Sicherheitszulassungsschein für Chemieunternehmen** ; 15. Unternehmen, die über **erhebliche Gefahrenquellen durch Chemikalien verfügen, müssen außerdem Nachweise sowie Unterlagen über diese Gefahrenquellen sowie die dazugehörigen Notfallpläne vorlegen.

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