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Liebe Kollegen, wir haben derzeit ein Projekt zur Brandschutzplanung für einen Acetylenerzeuger nach dem Kalkkarbidverfahren. Die allgemeinen Informationen zum Gerät sind wie folgt: Name des Geräts: Acetylenerzeuger; Fläche: 600 m2 ; Name der wichtigsten Gefahrstoffe: Calciumcarbid, Calciumcarbidabfälle, Acetylen ; Anzahl der Stockwerke und Höhe: 5 Stockwerke, 23,6 m ; Baubrandklassifizierung: Klasse A ; Brandwiderstandsklasse des Gebäudes: Klasse 2. Gemäß Absatz 4 von Artikel 8.2.2 der Bauvorschriften aus dem Jahr 2014 sollten in Gebäuden, in denen Stoffe aufbewahrt werden, die bei Kontakt mit Wasser zu Brand- oder Explosionsgefahren führen können, Feuerlöschschläuche oder tragbare Feuerlöscher vorhanden sein. Gemäß dieser Vorschrift kann in dem Gebäude für die Herstellung von Acetylen eine Feuerlöschschlauchrolle oder ein leichter Feuerlöscher installiert werden. In der Auslegung dieser Vorschrift wird jedoch auch gesagt: Wenn in einem Gebäude Stoffe vorhanden sind, die bei Kontakt mit Wasser zu einer Explosion führen können – also Stoffe, die mit Wasser eine starke Reaktion eingehen und dadurch zu Explosionen oder Bränden kommen können (zum Beispiel Calciumcarbid, Kalium, Natrium usw.) – dann sollten an diesen Stellen keine Feuerlöschanlagen installiert werden. Stattdessen müssen andere Löschmaßnahmen oder Brandschutzmaßnahmen ergriffen werden. Nach diesem Ansatz scheint es wieder nicht möglich zu sein, Feuerlöschschlauchrollen oder leichte Feuerlöschschläuche herzustellen – die Vorschriften und ihre Erklärungen scheinen sich zu widersprechen. Im Moment sind die anderen in unserem Institut der Ansicht, dass es nicht notwendig ist, Feuerlöschschläuche oder tragbare Feuerlöscher anzubringen – stattdessen sollten nur Pulverfeuerlöscher verwendet werden. Ich bin der Meinung, dass sowohl Feuerlöschschläuche oder tragbare Feuerlöscher als auch Pulverfeuerlöscher erforderlich sind. Die Feuerlöschschläuche oder tragbaren Feuerlöscher müssen einfach nicht an der Stelle platziert werden, an der Calciumcarbid aufbewahrt wird. Schließlich sind die Vorschriften sehr klar – die Erläuterungen zu diesen Vorschriften dienen lediglich dazu, die Gründe zu erläutern und auf bestimmte Aspekte hinzuweisen. Was denken Sie?
Ich denke, es sollte gemäß den Bestimmungen dieses Artikels umgesetzt werden, insbesondere da ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass an diesem Ort keine Brandbekämpfungsanlagen aus Kalkcarbid verwendet werden dürfen; stattdessen sollten andere Brandbekämpfungsmittel in Betracht gezogen werden.
Ist das Gesetz vielleicht falsch? Das kann doch nicht sein. Die Wassermenge der Feuerlöschschläuche beträgt in der Regel nur 0,4 l/s. Sie stellen ein effektives Mittel zur Eindämmung von Bränden an brennbaren Feststoffen in Gebäuden dar. Die Menge an Wasser, die durch diese Schläuche bereitgestellt wird, wird nicht zur Gesamtmenge des Feuerlöschwassers gezählt. Feuerlöscher mit hohem Wasservolumen sowie Feuerwerfer eignen sich tatsächlich nicht für Orte, an denen Kalkcarbid vorhanden ist. Doch ein Rollbehälter mit so geringem Wasservolumen wird wohl kaum zu größeren Problemen führen.
Feuerlöschschlauchrollen gehören zur Ausstattung im Bereich des Brandschutzes. Das Medium, das durch sie transportiert wird, muss nicht unbedingt Wasser sein. Nach den Bauvorschriften ist es erforderlich, auf jeder Etage Feuerlöschschlauchrollen zu installieren. Als Lösemittel können Stickstoff oder andere Stoffe verwendet werden
Die Bestimmungen und die Erläuterungen zu diesen Bestimmungen stehen nicht im Widerspruch. Erstens wird vorgeschrieben, dass entweder ein Feuerlöschschlauchrollen oder eine leichte Feuerlöschpumpe vorhanden sein sollen – also ist es möglich, diese Einrichtungen zu haben, aber auch nicht. Zweitens wird das Wort „oder“ verwendet. Bei Gebäuden, in denen Gegenstände vorhanden sind, deren Berührung mit Wasser zu Bränden oder Explosionen führen kann, können offensichtlich keine leichten Feuerlöscher verwendet werden. Falls Feuerlöschschläuche verwendet werden sollen, dann müssen es Trockenpulverschläuche sein – keine Schläuche mit Wasser oder Schaum.
Bei der Sicherheitsgestaltung berücksichtigen wir in der Regel nicht das, was „angemessen“ ist – vielmehr gelten die Vorschriften sowie die damit verbundenen Verpflichtungen. Die Behörde für Arbeitssicherheit wird Ihnen nicht sagen, was „angemessen“ ist.
Manchmal sollten Vorgaben nicht umgesetzt werden – doch schon die Prüfung durch das Prüfunternehmen ist schwierig. Vielen Dank trotzdem für eure Antworten! ! !
Doch aus der Auslegung von Paragraf 8.2.4 geht hervor, dass unter den Feuerlöschschlauchrollen in Gebäuden im Wesentlichen Feuerlöschschlauchrollen für Wasser gemeint sind. 8.2.4 Erläuterung des Artikels: Feuerlöschschläuche und tragbare Wasserwerfer sind wirksame Geräte zur Eindämmung von Bränden an brennbaren Stoffen in Gebäuden. Sie erfordern eine geringe Menge an Wasser und sind außerdem einfach in der Handhabung.
Wenn man ein Trockenpulver-Feuerlöschschlauchrollen-Set sowie ein gesamtes Trockenpulversystem einsetzt, ist das viel zu umständlich.
Ich kann nur sagen, dass die Prüfer ihre Befugnisse missbrauchen. Yidu muss erfüllt werden – aber welche Vorschriften unterscheiden denn, was in Yidu zu tun ist und was unbedingt notwendig ist? Es ist, als ob man in seinem Zuhause einen Gaswarnmelder installieren sollte – aber wenn es unbedingt notwendig ist, dann sollte man auch nicht widersprechen oder Einspruch erheben.