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Gibt es bei Ihnen irgendwelche Systeme zur Bewertung der Bediener durch die Equipment-Verwalter?

2016-07-08View Original

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Gibt es bei Ihnen irgendwelche Systeme zur Bewertung der Bediener durch die Equipment-Verwalter? Ich teile das gerne – vielen Dank!
Reply #22016-10-20
Verfahren zur Bewertung der Geräteverwaltung in den chemischen Produktionsabteilungen 1. Die Mitarbeiter, die die Anlagen bedienen, müssen die „Vorschriften zur Verwaltung der Unternehmensgeräte“ strikt einhalten und alle Informationen bezüglich des Betriebs der Geräte rechtzeitig an die Wartungsteams weiterleiten. Sollten aufgrund von verspäteter Informationsweitergabe oder mangelnder Zusammenarbeit mit den Wartungsteams Produktionsverzögerungen entstehen, wird dem Verantwortlichen nach Feststellung einer Strafe in Höhe von 30 Yuan auferlegt. 2. Die Mitarbeiter an den jeweiligen Arbeitsplätzen müssen alle 2 Stunden ihren Arbeitsplatz überprüfen und die Ergebnisse dieser Überprüfungen umgehend dokumentieren. Sollten Unregelmäßigkeiten festgestellt werden, müssen sie umgehend die Reparaturarbeiten in Gang setzen und den leitenden Mitarbeiter der Schicht informieren ; Eine Strafe von 10 Yuan wird verhängt bei Inspektionen, die nicht dokumentiert wurden oder bei denen die Aufzeichnungen nicht ordnungsgemäß erstellt wurden. 3. Bei den Hygienekontrollen werden die Geräte zu unregelmäßigen Zeitpunkten überprüft. Wenn die Geräte nicht den Hygienestandards entsprechen, wird der jeweilige Verantwortliche mit einer Strafe von 5 Yuan pro Fall belegt. Zudem muss eine Korrektur vorgenommen werden. 4. Die Bediener der Anlagen müssen eine regelmäßige Überprüfung aller Geräte durchführen, alle Lecks sowie Fehler in den Geräten dokumentieren und die Reparaturarbeiten in Auftrag geben. Zudem müssen sie die Ergebnisse der Reparaturen festhalten. 5. Unter normalen Umständen werden die Geräte – insbesondere große Geräte wie **** usw. – streng nach den vorgeschriebenen Bedienungsanleitungen gestartet und gestoppt. Wer gegen diese Vorschriften verstößt, wird mit einer Geldstrafe von 100 Yuan sowie dem Abzug von 2 Punkten aus der Monatsbewertung bestraft. Im Falle eines Schadens am Gerät wird gemäß den geltenden Richtlinien des Unternehmens vorgegangen. 6. Die Verfahren für die Wartung der Geräte sowie die Beseitigung von potenziellen Störungen lauten wie folgt: Betriebsarbeiter im Dienst – Teamleiter (Wartungsleiter) – Werkstatt. Wenn eine Aufgabe bearbeitet werden könnte, dies jedoch nicht geschieht oder die Ergebnisse nicht gemäß den Vorschriften gemeldet werden, wird dem Verantwortlichen eine Geldstrafe in Höhe von 50 Yuan auferlegt. Falls dadurch ein Unfall entsteht, wird entsprechend den Richtlinien des Unternehmens vorgegangen. 7. Bei ihren Inspektionen müssen die Mitarbeiter des Betriebs unbedingt die erforderlichen Werkzeuge sowie Schutzausrüstungsgegenstände mit sich führen (das gilt bereits dann, wenn sie den Bedienraum verlassen). Wenn sie diese Gegenstände nicht bei sich haben, wird für jedes fehlende Stück eine Strafe von 5 Yuan fällig. 8. Die Mitarbeiter müssen vor dem Starten die Geräte, Rohrleitungen sowie Steuerungssysteme überprüfen (insbesondere bei großen Geräten ist eine dreistufige Überprüfung erforderlich; erst nach Bestätigung durch die zuständigen Personen darf das Gerät gestartet werden!) Falls dies nicht nach den geltenden Verfahren geschieht, wird dem Teamleiter eine Geldstrafe von 30 Yuan auferlegt. Den Mitarbeitern, die die Maschinen bedienen, wird eine Geldstrafe von 50 Yuan auferlegt; zudem werden ihnen 2 Punkte von ihren Bewertungspunkten für den jeweiligen Monat abgezogen. Im Falle eines Maschinenschadens werden entsprechend den Richtlinien des Unternehmens Maßnahmen ergriffen. 9. Bei mangelhafter Schmierung der Geräte, bei nicht rechtzeitiger Entdeckung von Leckagen sowie bei offensichtlichen Sicherheitsgefahren in den Druckrohren der Geräte, die aufgrund ungenügender Inspektionen übersehen wurden, wird für jedes solche Fall eine Strafe von 10 Yuan verhängt. Zudem werden pro Fall 0,1 Punkte von der Bewertung für den jeweiligen Monat abgezogen. 10. Andere nicht erwähnte Angelegenheiten werden gemäß den geltenden Vorschriften der Werkstätte und des Unternehmens behandelt ; Sollten diese Vorschriften im Widerspruch zu den Unternehmensvorschriften stehen, gelten die Unternehmensvorschriften ; 11. Diese Vorschriften treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.

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