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Anordnung der Anlagen und Vorgaben an die Bauarbeiten

2016-07-18View Original

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Welche Vorschriften müssen bei der Anordnung der Anlagen sowie bei der Festlegung der Anforderungen an die Bauingenieure berücksichtigt werden – und worauf muss man achten?
Reply #22016-07-19
Die Frage des Autors ist ziemlich umfangreich. Nach Phasen kann man sie auch in erste, zweite und dritte Bedingungen einteilen. Bei den Bedingungen berücksichtigen wir hauptsächlich die Lasten auf den Geräten, die Lasten auf den Rohren (in der Regel betrifft das Rohrdurchmesser ab DN200; kleinere Rohre werden in die Puffergröße einbezogen), die Lasten auf den Kabelträgern, die Bewegungslasten, große Öffnungen (in der Regel ab DN200), Flure (Treppen), Türen, Fenster, Hebevorrichtungen usw., sowie Anforderungen bezüglich Brandschutz, Korrosionsschutz und weiterer spezieller Aspekte. Die zweite Anforderung betrifft hauptsächlich die Gerätebasis sowie die Bedienerplattformen sowie standardisierte Stützkonstruktionen. Die dritte Bedingung bezieht sich hauptsächlich auf kleine Öffnungen (für Stahlrahmen ist die dritte Bedingung nicht notwendig). Die konkreten Normen im Bereich der Chemieindustrie sind in der Regel HG20549, GB50016, GB50160 und HG20546.
Reply #32016-07-19
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Graubär am 19.07.2016 um 12:06 bearbeitet. Die verbindlichen Vorschriften für die Anordnung der Geräte sind in den Normen GB 50160, 50016 und 50058 festgelegt. Die allgemeinen Methoden zur Anordnung der Geräte können in SH3011 oder im Handbuch nachgeschlagen werden. Vor der Planung der Bauvoraussetzungen muss zumindest eine entsprechende Anordnungszeichnung der Geräte vorliegen. Erste Bedingung: Standort der Anlage, geschätzte Größe, Last – in diesem Fall gibt es in der Regel keine detaillierten Pläne der Anlage; die Daten können aus den Tabellen der Prozesstechnik entnommen werden. Strukturelle Stützen, Plattformen, Gänge, Brücken, Rohrleitungsgehäuse, Feuerschutzwälle usw. müssen separat aufgeführt werden. Obwohl es sich ebenfalls um bauliche Voraussetzungen handelt, werden sie nicht zusammen mit den Anforderungen an die Gerätebasis in der ersten Phase berücksichtigt. Zweite Bedingung: Zu diesem Zeitpunkt sind die detaillierten Pläne der Anlage bereits vorliegen. Die Abteilung für Rohrleitungen muss die Anlage sorgfältig überprüfen – insbesondere die Größe der Unterplatte sowie die Form und Position der Bolzellöcher. Aktualisieren Sie die Anlagenskizze und legen Sie bei Übermittlung dieser Version der Anlagenvoraussetzungen die detaillierten Pläne der Anlage bei. (Jedes Institut ist unterschiedlich: In einigen wird vorgeschrieben, dass die Anschlüsse mitgeliefert werden, in anderen muss das Equipment übergeben werden, und in wieder anderen wird es auf einer gemeinsamen Platte abgelegt, damit die Bauabteilung selbst nachsieht.) Jedenfalls müssen die Fachleute für Bauwesen die detaillierten Pläne dieses Geräts sehen. Neben den Grundlagen der Anlage müssen bei der zweiten Bedingungsstellung die Darstellungen der Tragkonstruktionen aktualisiert werden (mit großer Wahrscheinlichkeit gibt es Änderungen), und diese müssen auch in den Anlagendrucken berücksichtigt werden. Dann gibt es noch die Bedingungen für die Öffnungen. Alle Öffnungen im Bauwerk müssen vollständig geschlossen werden, die Struktur sollte im Allgemeinen auf über 50 angehoben werden. Einige Einrichtungen haben eine dritte Bedingung, ich habe normalerweise keine. Sollten sich später Änderungen ergeben, erfolgt eine Aktualisierung als zweite Bedingung, oder es werden direkt vor Ort rote Diagramme erstellt. Es wird keine dritte Bedingung hinsichtlich des Fortschritts gestellt.
Reply #42016-07-19
Was muss man bei der Anordnung der Geräte beachten?
Reply #52016-07-19
Von diesen drei nationalen Standards sind 2 feuersicher und 1 explosionsgeschützt – das sind die grundlegendsten Anforderungen. Dann gibt es zu den Prinzipien der Geräteanordnung viel zu berücksichtigen – schauen Sie sich die anderen beiden Bücher an. Auch in den Lehrmaterialien zur Zertifizierung von Druckrohren werden entsprechende Ausführungen gegeben.
Reply #62016-07-19
Anordnung der Anlagen und Vorgaben an die Bauabteilung: (1) Anlagendiagramm: Position der Anlagen, Größe der Fundamente, Lasten der Anlagen. (2) Strukturelle Stützen, Plattformen, Gänge, Brücken, Rohrleitungsgehäuse, Brandwände usw. (3) Geräte, Abmessungen der Unterplatte sowie Form und Position der Bolzellöcher. Häufig herangezogene Standards sind: GB 50160\ SH 3011\ > \>

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