Welche Situationen sollten als Arbeitsunfall angesehen werden?
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Gemäß Artikel 14 der Vorschriften über die Unfallversicherung für Arbeitnehmer gelten als Arbeitsunfälle folgende Fälle: (1) Verletzungen, die im Arbeitszeitraum und am Arbeitsplatz aufgrund von Arbeitsgründen entstehen; (2) Verletzungen, die vor oder nach der Arbeitszeit am Arbeitsplatz bei vorbereitenden oder abschließenden Arbeiten im Zusammenhang mit der Arbeit entstehen; (3) Verletzungen, die im Arbeitszeitraum und am Arbeitsplatz durch Unfälle beim Ausüben der Arbeitspflichten entstehen; (4) Erkrankungen, die durch berufliche Tätigkeiten verursacht werden; (5) Verletzungen, die während einer Geschäftsreise aufgrund von Arbeitsgründen entstehen oder wenn jemand bei einem Unfall verschwindet; (6) Verletzungen, die auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit durch Verkehrsunfälle entstehen; (7) Andere Fälle, die nach Gesetzen oder Verwaltungsvorschriften als Arbeitsunfälle gelten. 3. Fälle, die als Arbeitsunfall angesehen werden sollenGemäß Artikel 15 der Vorschriften über die Unfallversicherung für Arbeitnehmer gelten folgende Fälle als Arbeitsunfälle:
(1) Der Arbeitnehmer stirbt während der Arbeitszeit am Arbeitsplatz an einer plötzlich auftretenden Krankheit oder stirbt innerhalb von 48 Stunden trotz aller Rettungsversuche.
(2) Der Arbeitnehmer wird bei Aktivitäten zum Schutz von Interessen oder dem öffentlichen Wohl verletzt.
(3) Der Arbeitnehmer diente zuvor in der Armee und wurde im Krieg oder im Dienst verletzt, wodurch er behindert wurde. Er hat bereits ein Zertifikat als kriegsversehrter Soldat erhalten. Nach seinem Eintritt in den Arbeitgeberkreis treten seine alten Verletzungen wieder auf. Wenn der Arbeitnehmer in die Fälle des Punktes (1) oder (2) fällt, erhält er gemäß den Bestimmungen der Vorschriften über Arbeitsunfälle Leistungen im Zusammenhang mit Arbeitsunfällen. Wenn der Arbeitnehmer in den Fall des Punktes (3) fällt, erhält er gemäß denselben Vorschriften Leistungen im Zusammenhang mit Arbeitsunfällen – mit Ausnahme der einmaligen Entschädigung für Behinderung.