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Sollen sowohl der Motorhalter als auch das Gehäuse geerdet werden? Wenn die beiden miteinander verschweißt werden und einer davon geerdet ist, reicht das dann?
Man braucht das wohl alle, besser haben als nicht haben
Was ist, wenn nur der Ständer geerdet ist?
Wenn sie miteinander verschweißt werden, reicht eine Erdung aus
Gemäß Paragraf 5.5.3 der Norm „GB 50058-2014 – Richtlinien für die Planung von Elektroanlagen in explosionsgefährdeten Umgebungen“ hat dieses Gerät 1) bei schlecht leitfähigen Böden eine normale, nicht geladene Metallhülle, sofern die Nennspannung bei Wechselstrom 1000 V nicht überschreitet und bei Gleichstrom 1500 V nicht überschritten wird. 2) In trockenen Umgebungen: Geräte mit einer Wechselspannung von 127 V oder weniger sowie einer Gleichspannung von 110 V oder weniger – deren metallische Gehäuse in normalen, nicht geladenen Zuständen sind ; 3) Geräte, die an eine geerdete Metallkonstruktion montiert sind. Die oben genannten drei Geräte müssen weiterhin geerdet werden. In den Vorschriften wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um Gehäuse der Geräte handelt und nicht um Ständer für die Geräte. Daher muss die Installation so erfolgen, dass die Gerätehülle direkt mit der Erde verbunden wird (der Erdungskabel muss an den dafür vorgesehenen Anschlüssen auf der Motorhülle befestigt werden), anstatt eine Verbindung über Stützen herzustellen. Es werden Unfälle durch Stromschläge bei Personen verhindert, die durch einen schlechten Kontakt zwischen dem Stützrahmen und dem Gehäuse des Motors sowie durch Leckströme im Motor entstehen können.