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Diesen Beitrag wurde zuletzt von „Zai Hui Kang Qiao“ am 30.08.2016 um 09:39 bearbeitet. Im Bereich „Chemietechnische Theorie“ startet ab sofort die Aktion „Eine Frage pro Tag“, um allen dabei zu helfen, ihre Grundkenntnisse in der Chemietechnik zu festigen. In Folge werden auch die Reihen „Grundlagen der Chemietechnik“, „Stoffübertragung und Trennverfahren“, „Thermodynamik der Chemietechnik“ sowie „Chemietechnische Verfahren“ eingeführt. Wir hoffen auf eure aktive Unterstützung! Euch allen wünschen wir ein frohes Weihnachtsfest~~ Bei der Aktion „Eine Frage pro Tag“ könnt ihr direkt nach der Antwort suchen; das Thema wird jedoch nach einem Tag geschlossen! ! Um die kontinuierliche Beteiligung aller in diesem Jahr zu fördern! Für die Teilnahme gibt es bereits eine Belohnung in Form von 3 Vermögenspunkten; bei richtigen Antworten erhalten Sie zusätzlich 4 Vermögenspunkte~~~ Kurzfrage: Was muss getan werden, wenn im Wasserstoffherstellungsverfahren mit Feuer gearbeitet werden muss? Antwort: Bei Arbeiten mit offener Flamme in der Nähe von Wasserstoffstationen und Wasserstoffsystemen muss gemäß den Vorschriften ein Arbeitsantrag für solche Arbeiten eingereicht werden. Vor Beginn der Arbeiten müssen alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, damit der Wasserstoffgehalt im System sowie im Bereich der Arbeiten nicht über 1 % liegt
Antrag auf Ausführung von Arbeiten mit offener Flamme stellen – Prüfung, ob im Bereich der Arbeiten potenzielle Sicherheitsrisiken vorliegen! Nach der Freigabe wird das Feuerarbeitsformular ausgestellt; das Arbeitsgebiet wird ständig überwacht
Sicherstellung der Überwachung, erfolgreiche Vor-Ort-Analyse, Einhaltung von Schutzmaßnahmen, erfolgreiche Systemersatzaktion
Umfeldanalyse rund um die Arbeiten am offenen Feuer ist erfolgreich abgeschlossen; Feuergenehmigung beantragen ; Nach Erfüllung der Voraussetzungen wird mit der Bearbeitung durch Erwärmung begonnen. Wenn die Voraussetzungen für den Betrieb der Anlage nicht gegeben sind, sollte die Produktion gestoppt werden, um eine ordnungsgemäße Nachbehandlung zu ermöglichen
Bei der Arbeit in den Produktionsanlagen zur Herstellung von Wasserstoff oder in gefährlichen Bereichen müssen ausschließlich Werkzeuge aus Kupfer oder kupferbeschichteten Legierungen verwendet werden. Wenn Stahlwerkzeuge verwendet werden, müssen diese mit Butter eingerieben werden, um das Entstehen von Funken zu verhindern; Im Wasserstoffherstellungsstandort ist für Arbeiten mit offener Flamme eine Genehmigung der Stufe 1 erforderlich. Im Falle eines Brandes muss umgehend die Feuerwehr gerufen und das Feuer gelöscht werden. Beim Arbeiten mit offenen Flammen in der Nähe von Wasserstoffstationen und Wasserstoffsystemen muss das entsprechende Arbeitsprotokoll eingehalten werden. Vor dem Arbeiten müssen alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, damit der Wasserstoffgehalt im System sowie im Bereich, in dem gearbeitet wird, nicht über 0,4 % liegt
]Beim Durchführen von Arbeiten mit offener Flamme muss Stickstoff zur Spülung und Entlüftung verwendet werden
Wenn im Wasserstoffherstellungsverfahren Arbeiten mit offener Flamme durchgeführt werden müssen, muss sichergestellt werden, dass der Wasserstoffgehalt sowohl innerhalb des Systems als auch in dem Bereich, in dem gearbeitet wird, 0,4 % nicht überschreitet.
Es muss sichergestellt werden, dass der Wasserstoffgehalt im Inneren des Systems sowie in den Bereichen, in denen mit Feuer gearbeitet wird, unter (0,4 %) liegt
Der zu bearbeitende Bereich wird mit Blindplatten abgetrennt. Erst nachdem die Ersetzung des Luftvakuums durch Stickstoff erfolgreich war, kann mit der Bearbeitung begonnen werden.
Beim Arbeiten mit offener Flamme muss das entsprechende Arbeitsformular eingehalten werden. Vor Beginn der Arbeiten müssen alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden. Es muss sichergestellt werden, dass der Wasserstoffgehalt im System sowie in dem Bereich, in dem gearbeitet wird, nicht über (0,4 %) liegt.