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Liebe Experten, ich bin ein Anfänger im Bereich der Sicherheit und suche Rat. In meinem Unternehmen gibt es einen stillgelegten Werkraum, der ursprünglich zur Destillation und Reinigung von Schwefelsäure verwendet wurde. Er steht seit zwei bis drei Jahren ungenutzt da. Jetzt möchte ich diesen Raum in ein Lager für Verpackungskisten umwandeln. Die Fläche des Raumes ist nicht groß – etwa 50 Quadratmeter. Muss ich in diesem Fall die zuständigen Behörden informieren? Ist es notwendig, die Bauarbeiten gemäß den Vorschriften durchzuführen?
Markieren als unbrauchbar oder stillgelegt – es ist kein „Drei-in-Eins“-Prinzip erforderlich; es handelt sich schließlich nicht um ein neues Projekt, sondern nur um einen Lagerbereich
Möglicherweise kann die Überwachungsbehörde zunächst diese Werkstatt stilllegen und sie in ein Lager umwandeln, wofür die Vorschrift „Drei gleichzeitige Bedingungen“ nicht gilt.
Das hat nichts mit dem Prinzip der gleichzeitigen Umsetzung zu tun. Solange die Sicherheit gewährleistet ist, die Arbeit einfach möglich ist und Produktionskosten eingespart werden können – warum sollte man da nicht handeln?
Wie genau sind die Anforderungen an das Konzept der „Drei gleichzeitigen Aspekte“ eigentlich? Muss beispielsweise bei dem Bau einer Garage in einer Werkshalle dieses Konzept berücksichtigt werden? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? Wie kann man das quantitativ beurteilen? ? :Q