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Müssen die Anlagen zur Abwasserbehandlung nach explosionsgeschützten Anforderungen konstruiert werden? Gibt es dazu Vorschriften?

2016-09-02View Original

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Müssen die Anlagen zur Abwasserbehandlung nach explosionsgeschützten Anforderungen konstruiert werden? Gibt es dazu Vorschriften?
Reply #22016-09-02
Referenz: „GB 50015-2003 – Richtlinien für die Planung von Wasserversorgungs- und Abwassersystemen in Gebäuden“ sowie „Handbuch zur Planung von Wasserversorgungs- und Abwassersystemen“
Reply #32016-09-04
Aha, mein Rat an Sie als Kollege aus der Chemieindustrie ist, sich an die folgenden Normen zu halten: „GB 50684-2011 – Richtlinien für den Entwurf von Anlagen zur Behandlung und Wiederverwendung von Abwässern in der Chemieindustrie“, „GB 50747-2012 – Richtlinien für den Entwurf von Anlagen zur Behandlung von Abwässern in der Petrochemieindustrie“ sowie „GB 28742-2012 – Technische Sicherheitsvorschriften für Anlagen zur Abwasserbehandlung“. Was die Abwasserbehandlungsanlagen betrifft, so sind sie in mehrere Behandlungseinheiten unterteilt. Ob diese Anlagen nach den Anforderungen zur Explosionssicherheit konzipiert werden, hängt davon ab, ob in diesen Einheiten gefährliche Stoffe erzeugt werden. Entscheidend sind dabei die inneren Schadstoffe im Abwasser sowie die brennbaren und explosiven Stoffe, die in den Behandlungseinheiten entstehen. Ob die Anlage nach den Vorgaben für explosionsgeschützte Anlagen konzipiert werden soll, hängt davon ab, welche Art von Gefahrstoffen durch die Abwasserbehandlungsanlage entstehen – und das wiederum wird von dem Fachbereich für Prozesstechnik bestimmt. Im Allgemeinen werden in Anlagen zur Abwasserbehandlung die anaeroben Bereiche sowie die sauerstoffverbrauchenden Bereiche oft als explosionsgeschützte Zonen eingestuft. Die Bereiche zur Speicherung von Biogas sowie die Verbrennungsanlagen müssen ebenfalls als explosionsgeschützte Zonen ausgewiesen werden. Die detaillierte Planung muss den Vorschriften wie „GB 50058-2014 Richtlinien für die Planung von Elektroanlagen in explosionsgefährdeten Umgebungen“, „GBT 29304-2012 Leitlinien für die Explosionsschutzmaßnahmen in explosionsgefährdeten Bereichen“ sowie „GB 3836.1–20 Elektrische Geräte für explosionsgefährdete Umgebungen“ entsprechen.

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