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Mit dem Nationalfeiertag im Jahr 2016 kam auch die Ferienzeit. Am 27. September gab das Tourismusbüro Warnungen bezüglich der Ausgaben für Reisen in dieser Zeit heraus. Vor Beginn der Feiertage wurde außerdem die mobile Version der nationalen Beschwerdestelle 12301 eingeführt. So können Touristen, deren Rechte während dieser Ferienzeit verletzt werden, direkt über ihr Handy Beschwerden einreichen. Laut den Verantwortlichen der zuständigen Abteilung des Tourismusamtes sind sowohl die PC-Version als auch die Mobile-Version der nationalen Plattform für Reklamationen und Beschwerden 12301 bereits vor den Feiertagen zum Nationalfeiertag online gegangen. Touristen, deren Rechte während dieser Feiertage verletzt werden, können ebenfalls direkt über ihr Handy eine Beschwerde einreichen. Laut Angaben ist die Plattform 12301 eine zentrale Plattform, über die die Behörden für Tourismusqualitätskontrolle auf allen Ebenen Beschwerden im Zusammenhang mit dem Tourismus entgegennehmen und bearbeiten können. Wenn es zu einer Beschwerde kommt, werden die entsprechenden Informationen umgehend an die zuständigen Behörden für Tourismusqualitätskontrolle weitergeleitet. Gleichzeitig können die Behörden auf Provinz- (oder Regional-)Ebene die wichtigsten Beschwerfälle gezielt überwachen und kontrollieren. Die Behörden auf allen Ebenen können außerdem den Fortschritt sowie den Status der Bearbeitung der Beschwerfen in Echtzeit verfolgen. Laut Angaben des **Tourismusamtes konzentrieren sich die von der Abteilung für Qualitätskontrolle in jüngster Zeit entgegengenommenen Beschwerden der Reisenden hauptsächlich auf Reisebüros sowie Reiseführer, Online-Reiseanbieter und Touristenattraktionen. Auf diese Bereiche entfallen jeweils 50,6 %, 21,4 % und 19,8 % der Gesamtzahl der Beschwerden. Zu den häufigsten Problemen gehören das Nichteinhalten der Vertragsbedingungen durch Reisebüros – beispielsweise durch Änderungen des Reiseprogramms oder durch Anpassungen der Reiseinhalte – sowie eine Senkung der Servicestandards. Ebenso treten Probleme mit der Qualität der Dienstleistungen der Reiseführer auf, sowie Zwang oder indirekter Druck zur Kaufentscheidung. Zudem gibt es Probleme bei der Verwaltung der Touristenattraktionen. In diesem Zusammenhang gibt das **Tourismusbüro eine Warnung bezüglich der Reiseleistungen während des Nationalfeiertags heraus und erinnert Reisende daran, unbedingt einen Reisevertrag abzuschließen. Beim Reisen in einer Gruppe ist es unbedingt notwendig, einen schriftlichen und standardisierten Reisevertrag mit dem Reiseveranstalter abzuschließen. Bei der Zahlung sollte der Reiseveranstalter außerdem eine ordnungsgemäße Quittung ausstellen. Für die Einzahlung einer Sicherheitsleistung für Reisen ins Ausland sollte die Bankverwahrung gewählt werden, um die Sicherheit des Geldes zu gewährleisten. **Die Tourismusbehörde erinnert Reisende daran, je nach den tatsächlichen Umständen zwischen Gruppenreisen und Individualreisen zu wählen und nicht aus Gier nach billigen Preisen voreilig an Billig-Gruppenreisen teilzunehmen. **Die Tourismusbehörden sowie die zuständigen Tourismusbehörden auf lokaler Ebene werden während des Nationalfeiertags ebenfalls Mitarbeiter entsenden, um den Tourismusmarkt zu überwachen. Dabei werden insbesondere Fälle untersucht, in denen Reisebüros, bei denen viele Beschwerden von Touristen vorliegen, ihre Verträge nicht einhalten, Reiseführer die Touristen dazu zwingen, zusätzliche Ausgaben zu tätigen, oder Verträge gebrochen werden, um eigene Kosten zu erheben. Sollten solche Fälle festgestellt werden, werden entsprechende Strafen verhängt.
Wenn du ernsthaft vorgehst, ist das nützlich – zumindest kannst du so abschrecken