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Dieser Beitrag wurde zuletzt von yxj197612 am 08:16 vom 9.10.2016 bearbeitet. Der offizielle Inkrafttritt von TSG21-2016 sollte der 1.10.2016 sein, doch nach Rücksprache mit dem örtlichen Prüfinstitut wurde mir mitgeteilt, dass dies ab dem Zeitpunkt des Materialeinsatzes der Fall ist. Aber es gibt ein Problem: Meine Zeichnungen wurden vor dem 1.10.2016 erstellt, daher kann ich den genauen Zeitpunkt der Materialzufuhr nicht bestimmen. Ich persönlich denke, dass als Maßstab die Fertigstellung des Entwurfs nach den Plänen herangezogen werden sollte. Ich frage mich, was die anderen dazu halten.
Die Generalverwaltung für Qualitätskontrolle hat Dokument Nr. 46, in dem die Umsetzungsfrist der neuen Vorschriften festgelegt ist. Wenn Verträge oder Lieferungen nach dem 10.1 unter den neuen Vorschriften abgewickelt werden, müssen bei bereits zuvor entworfenen Verträgen oder Lieferungen die Pläne nach dem 10.1 geändert werden. Du kannst in den nächsten zwei Tagen auf dem Forum die 46-Datei finden.
Die Generalverwaltung für Qualitätskontrolle hat Dokument Nr. 46, in dem die Umsetzungsfrist der neuen Vorschriften festgelegt ist. Wenn Verträge oder Lieferungen nach dem 10.1 unter den neuen Vorschriften abgewickelt werden, müssen bei bereits zuvor entworfenen Verträgen oder Lieferungen die Pläne nach dem 10.1 geändert werden. Du kannst in den nächsten zwei Tagen auf dem Forum die 46-Datei finden.
Die Behörden für Qualitäts- und Techniküberwachung der einzelnen Provinzen, Autonomen Regionen und regierungsunmittelbaren Städte (Behörden für Marktüberwachung), sowie alle relevanten Einrichtungen: Die „Vorschriften zur technischen Überwachung von fest installierten Druckbehältern“ (TSG 21-2016, im Folgenden als „neue Vorschriften für Druckbehälter“ bezeichnet) treten am 1. Oktober 2016 in Kraft. Um eine reibungslose Anpassung an die ursprünglichen Vorschriften wie „Vorschriften für die technische Überwachung von festen Druckbehältern“, „Vorschriften für die technische Überwachung von nichtmetallischen Druckbehältern“, „Vorschriften für die technische Überwachung einfacher Druckbehälter“, „Vorschriften für die technische Überwachung von Hochdruckbehältern“, „Vorschriften zur Nutzung von Druckbehältern“, „Vorschriften für die regelmäßige Inspektion von Druckbehältern“ sowie „Vorschriften für die Überwachungsinspektion von Druckbehältern“ (im Folgenden als „ursprüngliche Vorschriften“ bezeichnet) zu gewährleisten und die „neuen Vorschriften“ rechtzeitig umzusetzen, werden hiermit die folgenden Umsetzungsmaßnahmen vorgeschlagen. Bitte befolgen Sie diese. I. Anforderungen bezüglich der Übergangsphase (1) Ab dem 1. Oktober 2016 müssen die Unternehmen, die feste Druckbehälter entwerfen, herstellen, umrüsten und reparieren, bei Abschluss von Verträgen mit Kunden die „neuen Vorschriften für feste Druckbehälter“ einhalten. (II) Druckbehälter, für die vor dem 1. Oktober 2016 bereits Verträge abgeschlossen wurden oder die gemäß den „ursprünglichen Vorschriften“ in die Fertigung eingeführt wurden, können weiterhin gemäß den in den Verträgen festgelegten technischen Spezifikationen sowie den Vorgaben der „ursprünglichen Vorschriften“ hergestellt und überwacht werden. (III) Druckbehälter, für die vor dem 1. Oktober 2016 gemäß den „ursprünglichen Vorschriften“ Verträge über Umbauten oder umfangreiche Reparaturen abgeschlossen wurden, können weiterhin gemäß den in den Verträgen festgelegten technischen Vorgaben umgebaut oder repariert werden. (IV) Bei Entwurfsdokumenten, die vor dem 1. Oktober 2016 fertiggestellt wurden und weiterhin für die Herstellung verwendet werden sollen (mit Ausnahme der Fälle gemäß Absatz (II) dieses Artikels), müssen diejenigen Teile des Entwurfsdokuments, die nicht mit den Vorgaben der „neuen Festigkeitsvorschriften“ übereinstimmen, geändert werden.
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Mein Vertrag wurde vor dem 10.1 unterzeichnet, aber die Entwürfe und die Lieferung der Materialien fanden nach dem 10.1 statt – kann man dann weiterhin nach den ursprünglichen Vorschriften vorgehen?
http://bbs.hcbbs.com/thread-1627271-1-1.html
Ausführung: (IV) Bei Entwurfsdokumenten, die vor dem 1. Oktober 2016 fertiggestellt wurden und weiterhin für die Fertigung verwendet werden müssen (mit Ausnahme der Fälle gemäß Absatz (II) dieses Artikels), müssen diejenigen Teile des Entwurfsdokuments, die nicht mit den Vorgaben der „neuen Festigkeitsvorschriften“ übereinstimmen, geändert werden.
Siehe die Anweisungen zur Umsetzung der „Vorschriften für die technische Überwachung von fest installierten Druckbehältern“ (TSG 21-2016) (Sonderbrief des Qualitätskontrollamtes [2016] Nr. 46)