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Hinweise zur Anmeldung als zertifizierter Sicherheitstechniker im Jahr 2017

2016-10-16View Original

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Dieser Beitrag wurde zuletzt von luaf am 8.4.2017 um 11:04 bearbeitet. Einführung in die Prüfung: Ein zertifizierter Sicherheitstechniker ist ein Fachmann, der durch eine landesweite Prüfung die „Zertifizierungsurkunde für zertifizierte Sicherheitstechniker der Volksrepublik China“ erhält und anschließend registriert wird. Die Prüfung für qualifizierte Sicherheitstechniker ist eine Prüfung im Rahmen eines Systems zur Zulassung zu einem Beruf, die gemeinsam vom Personalministerium und der **Allgemeinen Verwaltung für die Überwachung der Arbeitssicherheit** durchgeführt wird. Sie findet jedes Jahr landesweit statt. Die Prüfung findet in Form eines rolling Tests statt (jeder zwei Jahre liegt ein solcher Zyklus vor). Diejenigen, die an vier Prüfungen teilnehmen, müssen innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Prüfungsjahren alle Prüfungen bestehen. Diejenigen, die von einigen Prüfungen befreit sind, müssen diese Prüfungen innerhalb eines einzigen Prüfungsjahres bestehen, um das Zertifikat des zugelassenen Sicherheitstechnikers der Volksrepublik China zu erhalten. Dieses Zertifikat ist landesweit gültig. Die Vorbereitungsmaßnahmen vor der Prüfung erfolgen nach dem Prinzip der Trennung von Schulung und Prüfung sowie auf freiwilliger Basis. Prüfungszeit: Die Prüfung für Sicherheitstechniker im Jahr 2017 findet am 2. und 3. September statt ; Die Prüfung für Sicherheitstechniker findet in 4 Halbtagen statt, die Dauer der Prüfung beträgt 2,5 Stunden. **Prüfungsfächer und Prüfungszeitpunkte**
Gesetze und Vorschriften zum Arbeitsschutz: 2. September, 9:00–11:30 Uhr
Wissen über das Arbeitsschutzmanagement: 2. September, 14:00–16:30 Uhr
Techniken des Arbeitsschutzes: 3. September, 9:00–11:30 Uhr
Analyse von Arbeitsunfallfällen: 3. September, 14:00–16:30 Uhr

**Prüfungsfächer und Aufgabenformate**
Es gibt vier Prüfungsfächer: „Gesetze und Vorschriften zum Arbeitsschutz“, „Wissen über das Arbeitsschutzmanagement“, „Techniken des Arbeitsschutzes“ sowie „Analyse von Arbeitsunfallfällen“. Alle Fächer müssen innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Jahren erfolgreich abgeschlossen werden, damit eine Zulassung möglich ist. Prüfungsfächer, Fragearten und Anzahl der Fragen:
**Gesetz über die sichere Produktion sowie damit verbundenes Rechtswissen**: 70 Multiple-Choice-Fragen, 15 Mehrfachauswahlfragen.
**Wissen zur Verwaltung der sicheren Produktion**: 70 Multiple-Choice-Fragen, 15 Mehrfachauswahlfragen.
**Techniken zur sicheren Produktion**: Pflichtfragen: 60 Multiple-Choice-Fragen, 15 Mehrfachauswahlfragen. Wahlfragen: Man kann eine der Gruppen auswählen; pro Gruppe 10 Multiple-Choice-Fragen.
**Analyse von Unfällen in der sicheren Produktion**: 5 Fallstudien.

**Prüfungsrahmen:**
Prüfungsrahmen für das Fach „Gesetz über die sichere Produktion sowie damit verbundenes Rechtswissen“. Prüfungsrahmen für den Beruf des Sicherheitsingenieurs. Erläuterungen zu Änderungen und Neuzugängen im Bereich „Gesetze und Vorschriften“. Prüfungsrahmen für das Fach „Wissen zur Verwaltung der sicheren Produktion“. Prüfungsrahmen für das Fach „Techniken zur sicheren Produktion“. Prüfungsrahmen für die Analyse von Fallstudien.

**Anmeldefrist:**
In den verschiedenen Provinzen und Regionen wird die Anmeldung zum Examen für Sicherheitsingenieure im Jahr 2017 voraussichtlich ab Mai/Juni stattfinden. Anmeldevoraussetzungen
(1) Alle Bürger der Volksrepublik China, die sich an die **Gesetze und Vorschriften halten und eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen, können sich um die Zulassung zur Prüfung zum staatlich anerkannten Sicherheitstechniker bewerben: 1. Ein Abitur in einem Bereich wie Sicherheitstechnik oder Wirtschaftsingenieurwesen sowie mindestens 7 Jahre Berufserfahrung im Bereich der Arbeitssicherheit ; Oder: Erwerb eines anderen Fachabschlusses auf Sekundarstufe II sowie 9 Jahre Berufserfahrung im Bereich Arbeitssicherheit. 2. Ein Hochschulabschluss in Sicherheitstechnik oder Wirtschaftsingenieurwesen vorweisen sowie mindestens 5 Jahre Erfahrung in Tätigkeiten im Bereich der sicheren Produktion haben ; Oder man hat einen Abschluss von einer anderen Fachhochschule und arbeitet bereits seit mindestens 7 Jahren in Bereichen, die mit der sicheren Produktion zu tun haben. 3. Ein Hochschulabschluss in Sicherheitstechnik oder Wirtschaftsingenieurwesen vorweisen sowie mindestens 3 Jahre Erfahrung in Tätigkeiten im Bereich der sicheren Produktion haben ; Oder man hat einen Abschluss von einer anderen fachgebundenen Universität und arbeitet bereits mindestens 5 Jahre in Bereichen, die mit der sicheren Produktion zu tun haben. 4. Erwerb eines zweiten Bachelorabschlusses in Sicherheitstechnik oder Ingenieurökonomie bzw. Abschluss eines Postgraduiertenkurses sowie mindestens 2 Jahre Berufserfahrung im Bereich Arbeitssicherheit ; Oder man hat einen zweiten akademischen Abschluss in einem anderen Fach oder ist von einem Graduiertenprogramm absolviert und arbeitet seit mindestens 3 Jahren in Bereichen, die mit der sicheren Produktion zu tun haben. 5. Ein Masterabschluss in Sicherheitstechnik oder Wirtschaftsingenieurwesen vorweisen sowie mindestens 1 Jahr Erfahrung in Tätigkeiten im Bereich der sicheren Produktion haben ; Oder man hat einen anderen beruflichen Masterabschluss und arbeitet bereits seit mindestens 2 Jahren in Bereichen, die mit der sicheren Produktion zu tun haben. 6. Erwerb eines Doktortitels in Sicherheitstechnik oder Wirtschaftsingenieurwesen ; Oder man hat einen anderen fachlichen Doktortitel und arbeitet bereits mindestens 1 Jahr in Bereichen, die mit der sicheren Produktion zu tun haben.   (II) Alle Fachleute, die die Anforderungen für die Teilnahme an der Prüfung zum zertifizierten Sicherheitstechniker erfüllen, bis Ende des Jahres 2002 bereits eine höhere fachliche Position innehatten und mindestens 10 Jahre lang in Bereichen tätig waren, die mit der Sicherheit in der Produktion zu tun haben, können von der Prüfung in den Fächern „Wissen zur Sicherheitsmanagement“ und „Sicherheitstechnik“ befreit werden. Sie müssen lediglich die Prüfungen in den Fächern „Gesetzgebung zum Thema Arbeitssicherheit sowie verwandte Rechtsgebiete“ sowie „Analyse von Unfallfällen im Bereich Arbeitssicherheit“ ablegen.   (III) Gemäß den Vorgaben der Abteilung für Personalwesen in der Mitteilung „Zu den Fragen bezüglich der Teilnahme von Bürgern aus ** und Macau an den einheitlich im Festland abgehaltenen Prüfungen für Fachkräfte“ (Staatsministerium für Personalwesen, Dokument Nr. [2005]9), dürfen ab dem Jahr 2005 alle Bürger aus ** und Macau, die den Anforderungen für die Teilnahme an den Prüfungen zum Titel eines zertifizierten Sicherheitsingenieurs entsprechen, gemäß den geltenden Verfahren und Anforderungen bei diesen Prüfungen antreten. **Um an der Prüfung für den Titel eines zertifizierten Sicherheitstechnikers in Macau teilzunehmen, müssen die Bewerber bei der Qualifikationsprüfung ihren Personalausweis vorlegen, außerdem ein von der Bildungsbehörde des Staatsrates anerkanntes Abschlusszeugnis oder Diplom im entsprechenden Fachgebiet sowie einen Nachweis über die Anzahl der Jahre, in denen sie in einem entsprechenden Beruf tätig waren.    (IV) Die in den oben genannten Bewerbungsanforderungen genannten Anforderungen bezüglich der akademischen Qualifikation beziehen sich auf akademische Abschlüsse oder Titel, die von den **Bildungsbehörden anerkannt sind ; Die Anforderung bezüglich der Dauer der Tätigkeit in diesem Bereich bezieht sich auf die Gesamtzeit, die vor und nach Erwerb des erforderlichen Abschlusses in diesem Bereich gearbeitet wurde. Der Stichtag hierfür ist das Ende des Jahres 2007. **Befreiungsvoraussetzungen:** Personen, die die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Prüfung zum zertifizierten Sicherheitsingenieur erfüllen, bereits vor dem 3. September 2002 eine höhere Fachposition innehatten und mindestens 10 Jahre lang in dem Bereich Arbeitssicherheit tätig waren, sind von den Prüfungen zu den Fächern „Kenntnisse im Bereich Arbeitssicherheit“ sowie „Techniken der Arbeitssicherheit“ befreit. Sie müssen nur an den Prüfungen zu den Fächern „Gesetze und Vorschriften zur Arbeitssicherheit“ sowie „Analyse von Unfallfällen im Zusammenhang mit der Arbeitssicherheit“ teilnehmen. Anmeldegebühr: Die Anmeldegebühr für die Prüfung zum Sicherheitstechniker im Jahr 2017 richtet sich nach den Mitteilungen auf den Webseiten der zuständigen Personalbehörden in den einzelnen Provinzen. Der Anmeldeprozess erfordert, dass man zunächst eine Anmeldung auf der Website des örtlichen Personalprüfungsamts einreicht. Nach der Genehmigung durch das eigene Unternehmen muss man anschließend die entsprechenden Nachweise zum örtlichen Prüfungsamt bringen, damit diese überprüft werden können ; Nach der Genehmigung muss die Anmeldegebühr innerhalb der vorgegebenen Frist auf der Website entrichtet werden. Vor der Prüfung erteilt die Verwaltungsbehörde gemäß den vorgeschriebenen Verfahren die Zulassungsbescheinigung. Die Prüflinge nehmen zur Prüfung zu einem festgelegten Zeitpunkt und an einem bestimmten Ort teil, wobei sie ihr Prüfungszeugnis sowie die entsprechenden Nachweise mitbringen müssen. Die Mitarbeiter der zentral verwalteten Einheiten sowie der verschiedenen Abteilungen des Staatsrates und ihrer direkt unterstellten Einheiten melden sich zur Prüfung gemäß dem Prinzip der Zuständigkeitsgebiete an. Ausdruck der Einladungskarte: Personen, die sich online angemeldet haben, sollten in der Regel einen Monat vor dem Examen oder eine Woche davor die Einladungskarte über das Anmeldeportal herunterladen und ausdrucken (oder abholen). Falls beim Herunterladen der Einladung zum Prüfungstermin Probleme auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den zuständigen Ansprechpartner. Leistungsverwaltung: Die Ergebnisse der Prüfung für den Beruf des Sicherheitstechnikers werden in einem Zeitraum von zwei Jahren nach dem Prinzip der rollierenden Verwaltung erfasst. Diejenigen, die an allen vier Prüfungen teilnehmen, müssen innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Prüfungsjahren alle Prüfungen bestehen ; Personen, die von einigen Prüfungen befreit sind, müssen die zu prüfenden Fächer innerhalb eines Prüfungsjahres bestehen. Qualifikationskriterien: Die Qualifikationskriterien für die einzelnen Prüfungen zum Sicherheitstechniker sind jeweils 60 Punkte (die maximale Punktzahl pro Prüfung liegt bei 100 Punkten). Berufsbezeichnung, Name des Faches, maximale Punktzahl der Prüfung, Erfüllungsstandard: Geprüfter Sicherheitstechniker – Gesetze zur Arbeitssicherheit sowie verwandte Rechtsvorschriften. Maximale Punktzahl: 100 Punkte; Erfüllungsstandard: 60 Punkte. Kenntnisse in der Verwaltung der Arbeitssicherheit, Techniken zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit, Analyse von Unfällen im Bereich der Arbeitssicherheit, Aufgaben und Pflichten des Berufstätigen. I. Erstellung von Vorschriften für die Arbeitssicherheit, technischen Anweisungen sowie Arbeitsrichtlinien ; Zweitens: Identifizierung potenzieller Unfallgefahren sowie Erarbeitung von Maßnahmen zur Beseitigung dieser Gefahren und zur Sicherstellung der Sicherheit ; Drei: Erstellung eines Plans für die Sicherheitsschulung der Mitarbeiter ; IV. Auswahl und Ausgabe von Arbeitsschutzmitteln ; V. Untersuchung von Unfällen im Produktionsbereich ; VI. Entwicklung von Maßnahmen zur Überwachung, Bewertung und Kontrolle potenziell gefährlicher Stoffe sowie von Notfallplänen für den Ernstfall ; 7. Weitere Aspekte der Arbeitssicherheit. Prüfungserfolgsrate: Anzahl der Personen, die in den Jahren 2004, 2005, 2006 und 2007 die Prüfung bestanden, sowie die jeweilige Prüfungserfolgsrate.
Jahr: 2004, 2005, 2006, 2007
Anzahl der Bewerber im ganzen Land: 82.716, 891.689, 1.686.400, 6.900.000
Anzahl der Personen, die die Prüfung bestanden: 94.241, 132.362, 3.000.260, 9.090
Durchschnittliche Prüfungserfolgsrate im ganzen Land: 11,39 %, 14,84 %, 35,94 %, 37,52 %
(Die oben angegebenen Werte beziehen sich auf diejenigen, die die Prüfung bestanden – tatsächlich nahmen 80 % der Bewerber an der Prüfung teil.) Im Jahr 2011 bestanden insgesamt 20.000 Personen die Prüfung. Die Zahl der Prüfungsteilnehmer betrug 111.000, die Bestehensquote lag bei 18 %. Registrierungsverfahren **Die Generalverwaltung für die Überwachung der Arbeitssicherheit nahm am 1. Juni 2005 die Registrierungsanträge von Personen entgegen, die eine Zulassung als qualifizierter Sicherheitstechniker erworben hatten. Personen, die die einheitliche landesweite Prüfung zur Erlangung der Berufsqualifikation als zertifizierter Sicherheitsingenieur bestanden haben oder im Jahr 2003 nach erfolgreicher Bewertung als qualifiziert anerkannt wurden und somit das Zertifikat eines zertifizierten Sicherheitsingenieurs erhalten haben, können ihre Antragsunterlagen bei den zuständigen Abteilungen bzw. den regionalen Registrierungsstellen einreichen, um eine Erstregistrierung zu beantragen. Registrierungsunterlagen: 1. Antrag auf Erstregistrierung (Der Antrag muss gemäß den Vorgaben für doppelseitiges Drucken ausgedruckt werden und anschließend mit dem offiziellen Stempel der Einrichtung versehen werden. Es muss sich dabei um den Stempel des gesetzlichen Vertreters der Einrichtung oder des Personalbüros handeln; alle anderen Stempel sind ungültig.) ; 2. Zertifikat für den Beruf des zugelassenen Sicherheitstechnikers der Volksrepublik China (Kopie) ; 3. Der Arbeitsvertrag oder die Einstellungsunterlagen (Kopie), die mit dem Arbeitgeber zur Ausübung von Tätigkeiten im Bereich der Sicherheitsmanagement sowie der Sicherheitstechnik abgeschlossen wurden, sowie das Einstellungszeugnis (das Siegel muss das offizielle Siegel des Rechtsvertreters des Arbeitgebers oder der Personalabteilung sein; alle anderen Siegel sind ungültig) ; 4. Zwei aktuelle, farbige Fotos im Format 2 Zoll, auf denen das Gesicht sichtbar ist (auf der Rückseite der Fotos sollten Name und Nummer des Antragstellers ordentlich mit einem Kugelschreiber eingetragen werden. Falls Fotos im Antragsformular hochgeladen werden, müssen diese den Fotos im Antragsformular entsprechen). Voraussetzungen für die Registrierung: Personen, die die landesweite Prüfung zur Erlangung der Berufsqualifikation als zertifizierter Sicherheitsingenieur bestanden haben oder als qualifiziert anerkannt wurden und somit das „Zertifikat zur Ausübung des Berufs des zertifizierten Sicherheitsingenieurs der Volksrepublik China“ erhalten haben sowie registriert werden müssen, können bei der gemäß den „Verwaltungsvorschriften zur Registrierung von zertifizierten Sicherheitsingenieuren“ zuständigen regionalen oder sektoralen Registrierungsbehörde eine Erstregistrierung beantragen. Registrierungsverfahren: 1. Die Personen, die eine Erstregistrierung beantragen, müssen sich im Registrierungsmanagement-System für Sicherheitstechniker einloggen, die erforderlichen Angaben eingeben und diese einreichen. Zudem müssen sie das Antragsformular für die Erstregistrierung herunterladen ; 2. Mit Zustimmung des Arbeitgebers reicht der Antragsteller das Antragsformular für die Erstregistrierung zusammen mit den oben genannten Unterlagen bei der zuständigen Registrierungsstelle auf Provinzebene oder auf Ebene der jeweiligen Behörde ein ; 3. Die zuständigen Registrierungsbehörden auf Provinzebene oder in den jeweiligen Ministerien prüfen innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt der von dem Antragsteller eingereichten Unterlagen sorgfältig das Original des Antragsformulars sowie die anderen eingereichten Unterlagen und geben dazu eine erste Stellungnahme ab ; 4. Nachdem die zuständigen Registrierungsbehörden auf Provinzebene oder Abteilungsebene den Stempel der jeweiligen Behörde auf die Anträge und Zusammenfassungen der erfolgreich vorab geprüften Bewerber gesetzt haben, reichen sie diese zusammen mit den übrigen von den Bewerbern eingereichten Registrierungsunterlagen beim Registrierungsmanagementzentrum für zertifizierte Sicherheitsingenieure des Chinesischen Forschungsinstituts für Arbeitssicherheit zur endgültigen Prüfung ein. Nach positiver Endprüfung erfolgt die Registrierung; anschließend wird vom **Generaldirektorat für Überwachung und Verwaltung der Arbeitssicherheit das „Registrierungszertifikat für zertifizierte Sicherheitsingenieure der Volksrepublik China“ ausgestellt.** Personen, die nicht den Anforderungen für die Erstregistrierung entsprechen, müssen innerhalb von 10 Werktagen ab dem Tag der Entscheidung schriftlich mitgeteilt bekommen, warum sie in der ersten Prüfung durchgefallen sind. Wenn der Antragsteller Einwände hat, kann er innerhalb von 10 Werktagen ab Erhalt der Benachrichtigung beim Zentrum für die Registrierung von Sicherheitstechnikern am Chinesischen Institut für Wissenschaften zur Arbeitssicherheit eine Berufung einreichen. Rechtsgrundlage Für die Registrierung gelten die „Vorschriften zur Registrierung von Sicherheitsingenieuren“ (Verordnung der Generalverwaltung für Sicherheitsaufsicht Nr. 11) sowie die „Mitteilung des Büros der Generalverwaltung für Sicherheitsaufsicht bezüglich der Umsetzung der ‚Vorschriften zur Registrierung von Sicherheitsingenieuren‘“ (Anweisungen des Personalamts der Generalverwaltung für Sicherheitsaufsicht [2007] Nr. 44). Nachdem die jeweiligen Einheiten ihre Anträge eingereicht haben, prüfen die regionalen und branchenspezifischen Registrierungsstellen diese zunächst. Anschließend überprüft die zentrale Registrierungsstelle die Anträge. Wenn die Anforderungen erfüllt sind, genehmigt die Generalverwaltung für Sicherheitsaufsicht die Registrierung der betreffenden Personen als Sicherheitsingenieure. Gleichzeitig wurde eine Bekanntmachung veröffentlicht, wonach ab dem Datum der Bekanntmachung die gesellschaftliche Überwachung stattfindet. Jede Einheit und jede Person, die Einwände gegen die Bekanntmachung haben, sollten diese in schriftlicher Form unter Angabe ihrer wahren Identität (bei Einreichung durch eine Einheit ist ein Stempel erforderlich; bei Einreichung durch eine Privatperson muss diese unterschreiben) an die Abteilung für Personalangelegenheiten der Staatlichen Verwaltung für Arbeitssicherheit richten. Antrag auf Verlängerung: Die Gültigkeitsdauer der Zulassung als Sicherheitstechniker beträgt 3 Jahre und beginnt mit dem Datum der erteilten Zulassung. Wenn die Gültigkeitsdauer der Registrierung abläuft und diese verlängert werden soll, muss der Antragsteller 30 Tage vor Ablauf der Gültigkeitsdauer den Antrag gemäß den vorgeschriebenen Verfahren einreichen. Die zuständige Behörde für die Registrierung muss vor Ablauf der Gültigkeitsdauer eine Entscheidung darüber treffen, ob die Registrierung verlängert werden darf ; Wird innerhalb der Frist keine Entscheidung getroffen, gilt dies als Genehmigung zur Verlängerung. Zur Beantragung der Verlängerung der Registrierung sind folgende Unterlagen einzureichen: (1) Antragsformular für die Registrierung ; (II) Berufszulassungszertifikat des Antragstellers ; (III) Arbeitsvertrag oder Einstellungsdokument zwischen dem Antragsteller und dem Arbeitgeber (Kopie) ; (IV) Nachweise über die Leistungen des Bewerbers während seiner Tätigkeit, ausgestellt von der einstellenden Einrichtung ; (5) Nachweise dafür, dass während der Gültigkeitsdauer der Registrierung die Anforderungen an die fortlaufende Weiterbildung erfüllt wurden. Während der Gültigkeitsdauer der Registrierung muss ein registrierter Sicherheitsingenieur, der seinen Arbeitsplatz wechselt, ein Antrag gemäß Verfahren stellen und die Registrierungsänderung durchführen. Nach der Änderung der Registrierung bleibt die ursprüngliche Gültigkeitsdauer bestehen. Um eine Änderung der Registrierung zu beantragen, müssen die folgenden Unterlagen eingereicht werden: (1) Antrag auf Registrierungsänderung ; (II) Berufszulassungszertifikat des Antragstellers ; (III) Nachweis über Ablauf des Vertrags zwischen dem Antragsteller und dem ursprünglichen Arbeitgeber oder Bescheid über die Kündigung (Kopie) ; (IV) Arbeitsvertrag oder Einstellungsunterlagen zwischen dem Antragsteller und dem neuen Arbeitgeber (Kopie). Gefährdungsingenieure dürfen während des Verfahrens zur Änderung ihrer Registrierung nicht tätig sein. Empfehlungen zur Prüfung: Da die Prüfung für zertifizierte Sicherheitstechniker aus vier Fächern besteht, sind das: Techniken der sicheren Produktion, Gesetze zur sicheren Produktion sowie damit verbundenes Rechtswissen, Kenntnisse in der Verwaltung der sicheren Produktion sowie Analyse von Unfällen in der sicheren Produktion. Die letzten drei Fächer sind recht gut strukturiert, doch das Fach Sicherheitstechnik in der Produktion ist sehr vielfältig und nicht systematisiert. Da Sicherheitstechniker nach den Bereichen Bergbau, gefährliche Chemikalien, Bauwesen, Verkehr, Energie und allgemeine Sicherheit registriert sind, wird empfohlen, das Fach „Sicherheitsproduktionstechnik“ in die Bereiche Bergbau, gefährliche Chemikalien, Bauwesen, Verkehr, Energie sowie allgemeine Sicherheitstechnik aufzuteilen. Die Prüflinge können sich dabei für einen dieser Bereiche entscheiden. Außerdem können die nach der Aufteilung entstandenen Technologien für sicheres Arbeiten vertieft, systematisiert und spezialisiert werden – sie werden somit zu einer echten Technologie, anstatt wie zuvor nur ein chaotischer Haufen ohne tiefergehende Struktur zu sein. Außerdem, da das Ministerium für Personalwesen und das Ministerium für Arbeit zusammengelegt wurden, weisen die von dem Ministerium für Arbeit zuvor eingeführten Berufsqualifikationen für „Sicherheitsbewerter“ – also Personen, die mit Methoden der Sicherheitstechnik die Risiken im Zusammenhang mit Bauprojekten sowie in Produktions- und Betriebsstätten bewerten – Gemeinsamkeiten mit den von dem Ministerium für Personalwesen sowie der Behörde für Arbeitssicherheit ausgestellten Zertifikaten für zertifizierte Sicherheitsexperten auf. Um den Wert, die Glaubwürdigkeit und die Praktikabilität dieser Zertifikate zu steigern, wird vorgeschlagen, das Wissen der Sicherheitsbewerter in Form eines zusätzlichen Moduls „Sicherheitsbewertung“ in die Ausbildung der zertifizierten Sicherheitsexperten einzubeziehen, sodass diese beiden Berufsgruppen miteinander verschmolzen werden.
Reply #22016-10-16
Ist die Information zuverlässig? ? Neueste Informationen? Dieses Jahr ist alles verloren gegangen
Reply #32016-10-16
Nächstes Jahr werde ich mich zum Examen anmelden. Auch wenn ich nicht in der Sicherheitsbranche arbeite, habe ich nach längerer Zeit dort das Gefühl, dass mir das Wissen fehlt – deshalb möchte ich gut lernen!
Reply #42016-10-18
Ich habe die Prüfung bereits zweimal abgelegt, bin aber noch nicht registriert! Beginnt jetzt die Registrierungsarbeit? :)
Reply #52016-10-18
Entschuldigung, woher stammt diese Nachricht?
Reply #62016-10-27
Sind das nicht wieder die ursprünglichen vier Fächer? Sollte es nicht große Reformen geben? Ist die Information korrekt?
Reply #72016-10-27
:lol:lol:lol:lol:lol
Reply #82016-11-01
Veröffentlichen Sie keine unbestätigten Nachrichten, :)
Reply #92016-11-15
Man sieht auf den ersten Blick, dass es falsch ist – es weckt falsche Hoffnungen

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