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Wie viele Ebenen gibt es bei der Sicherheitsstandardisierung in Unternehmen, und muss man sie unbedingt bestehen? Was passiert, wenn es nicht klappt?
Die Sicherheitsstandardisierung ist in drei Stufen unterteilt; Die Vorschriften bezüglich der Standardisierung der Sicherheit lauten wie folgt: 1. Die „Anweisungen des Büros des Staatlichen Ausschusses für Sicherheit bezüglich der umfassenden Einführung der Standardisierung der Arbeitssicherheit in den Unternehmen der Metallverarbeitung sowie anderer Industrie- und Handelsunternehmen“ (Anweisungen des Büros des Staatlichen Ausschusses für Sicherheit [2011] Nr. 18) berücksichtigen die Besonderheiten der Unternehmen in den Bereichen Metallverarbeitung, Farbmetalle, Baustoffe, Maschinenbau, Leichtindustrie, Textilwesen, Tabakindustrie sowie Handel und Verkehr. Im Jahr 2012 wurde mit der Umsetzung der Standardisierung der Arbeitssicherheit begonnen. Dabei wurden zunächst einige Unternehmen geprüft und für zertifiziert erklärt. Ziel ist es, bis Ende 2015 alle Industrie- und Handelsunternehmen an die Sicherheitsstandards zu bringen. 2. Die Richtlinien des Staatlichen Sicherheitsausschusses zur umfassenden Förderung der Standardisierung der Arbeitssicherheit in Unternehmen (Anweisung Nr. 4 vom Jahr 2011) legen für alle Branchen Ziele und Aufgaben fest: In den Bereichen Industrie, Handel und Verkehr soll die Standardisierung der Arbeitssicherheit intensiv vorangetrieben werden – mit besonderem Schwerpunkt auf Branchen wie Kohlebergbau, Nicht-Kohlebergbau, Verkehr, Bauwesen, gefährliche Chemikalien, Feuerwerk sowie zivile Produkte und Metallverarbeitung. Dabei sollen die Kohlebergwerke bis Ende 2011, die Unternehmen, die gefährliche Chemikalien sowie Feuerwerk herstellen, bis Ende 2012, die Unternehmen in den Bereichen Nicht-Kohlebergbau sowie Metallverarbeitung und Maschinenbau, die über eine bestimmte Größe verfügen, bis Ende 2013 den erforderlichen Standards entsprechen. Die Unternehmen in diesen Branchen, die unter dieser Größengrenze liegen, sollen bis 2015 den erforderlichen Standards entsprechen. 3. Gesetz der Volksrepublik China über die sichere Produktion (Änderungen) (Entwurf zur Einholung von Stellungnahmen; Frist für die Einreichung von Stellungnahmen: 5. Juli 2012). In dieses Gesetz wurden Vorschriften zur Standardisierung der sicheren Produktion aufgenommen. In Artikel 4 wurde ein neuer Absatz als zweiter Absatz hinzugefügt: „**Es soll die Standardisierung der sicheren Produktion gefördert werden, damit die Unternehmen ihre Arbeit im Bereich der Sicherheit verbessern und das Niveau der sicheren Produktion insgesamt steigern können.**“ ” Fazit: **Es werden eine Reihe von Dokumenten und Plänen zur Bewertung der Sicherheitsstandards in Transportunternehmen erlassen. Der Zweck dabei ist es, die Standardisierung, Systematisierung und Sicherheit in diesen Unternehmen umfassend zu verbessern. Dadurch können die Verantwortlichkeiten klar definiert werden, die Richtlinien ordnungsgemäß umgesetzt werden und Unfälle entschlossen verhindert werden. Deshalb ist es für Unternehmen unerlässlich, eine Bewertung der Sicherheitsstandards durchzuführen.**