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Arbeitsunfallfeststellung 22: Wird ein Unfall, der bei der Ausführung von Aufgaben außerhalb der Arbeitszeit auf Anweisung des Vorgesetzten auftritt und nichts mit der Arbeit zu tun hat, als Arbeitsunfall anerkannt?

2016-10-23View Original

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Einführung in den Fall: Lin war Angestellter bei einem Unternehmen. Am 25. Juni 2015 wurde er von einem Vorgesetzten seines Unternehmens beauftragt, in einem Dorf dabei zu helfen, ein Haus für einen Verwandten dieses Vorgesetzten zu bauen. Gegen 11 Uhr erlitt Lin während der Bauarbeiten einen Stromschlag. Trotz aller Bemühungen zur Rettung starb er. Nachträglich reichte das Unternehmen, bei dem Lin arbeitete, einen Antrag auf Anerkennung der Berufskrankheit bei der örtlichen Sozialversicherungsbehörde ein. Analyse: Lin wurde von der Führungsebene des Unternehmens beauftragt, Aufgaben zu erledigen, die nichts mit seiner Arbeit zu tun hatten. Dabei kam er ums Leben. Sollte sein Tod als Arbeitsunfall betrachtet werden?   🅰 Der Arbeitgeber ist der Ansicht, dass Lin im Auftrag der Führungskräfte tätig war, um deren Verwandten bei dem Bau eines Hauses zu helfen. Auch wenn die von Lin ausgeführten Arbeiten nur wenig mit seinen eigentlichen Aufgaben zu tun hatten und der Arbeitsort nicht im regulären Geschäftsbetrieb des Unternehmens lag, so erfüllte Lin dennoch die ihm übertragenen Aufgaben. Es handelte sich dabei um dienstliche Tätigkeiten, und die erlittenen Verletzungen waren auf die Arbeitsbedingungen zurückzuführen.   🅱 Die örtliche Behörde für Sozialversicherung ist der Ansicht, dass das Unternehmen, in dem Lin tätig ist, ein großes Produktionsunternehmen ist. Lin hat mit dem Unternehmen einen Arbeitsvertrag abgeschlossen und verrichtet dort Reparaturarbeiten; die Aufgabenteilung innerhalb des Unternehmens ist klar definiert. Obwohl Lin von der Führungsebene seines Unternehmens beauftragt wurde, hatte seine Tätigkeit im Bereich des Hausbaus keinerlei Zusammenhang mit den Aufgaben, die in seinem Unternehmen erledigt werden. Daher kann die Verletzung von Herrn Lin nicht als Arbeitsunfall angesehen werden. Fazit: Es handelt sich nicht um einen Arbeitsunfall
Reply #22016-10-23
Richtig. Der Moderator ist weise und gibt ausgezeichnete Ratschläge.
Reply #32016-10-23
Der 25. Juni 2015 war ein Donnerstag. Angenommen, es handelte sich um eine normale Arbeitszeit – dann wurde Lin von einem Vorgesetzten beauftragt, in einem Dorf zu helfen, indem er dem Verwandten dieses Vorgesetzten beim Bau eines Hauses half. In diesem Fall sollte der Vorgesetzte bestraft werden.
Reply #42016-10-23
Missbrauch von Macht zum eigenen Vorteil, Ausnutzung der Amtsbefugnisse; Im Ernstfall ist das Pflichtverletzung.
Reply #52016-10-23
Arbeit für eigene Zwecke kann auf keinen Fall als Arbeitsunfall angesehen werden.
Reply #62016-10-24
Lin kann aufgrund seiner Verletzungen nicht als arbeitsunfähig eingestuft werden

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