Wenn man die acht großen Risiken bei gefährlichen Arbeiten nicht kennt, sollte man auf keinen Fall eine Arbeitsanweisung unterschreiben – sonst kann man ins Gefängnis kommen
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1. Arbeiten mit offener Flamme – Nummer, Risikoanalyse, Sicherheitsmaßnahmen: 1. Entzündliche, explosive oder schädliche Stoffe: ① Die Geräte sowie die Materialien in den Rohrleitungen müssen gereinigt und ersetzt werden; anschließend muss eine Überprüfung zeigen, dass alles in Ordnung ist. ②Arbeiten am Lagerbehälter unter Vermeidung von Brandgefahr – brennbare Stoffe müssen entfernt werden. Der Behälter sollte mit klarem Wasser oder einem inerten Gas gefüllt sein, um ihn zu schützen. ③Schutz durch Innenströmung (Stickstoff, Wasserdampf). ④Bei Arbeiten im Inneren des Turms wird Asbeststoff feucht gemacht und auf den benachbarten Treppenstufen ausgebreitet, um eine Trennung herzustellen. ⑤Beim Arbeiten in begrenzten Räumen mit offener Flamme muss ein „Zulassungsschein für Arbeiten in begrenzten Räumen“ beantragt werden. Falls Funken auf andere Geräte übergehen oder brennbare Stoffe in die Geräte gelangen, müssen die mit diesen Geräten verbundenen Rohrleitungen abgeschnitten und durch Blindplatten abgeschlossen werden. Zudem muss ein Schild angebracht werden, und ein „Zulassungsschein für das Anbringen/Entfernen von Blindplatten“ muss ausgestellt werden. 3 In der Umgebung des Brandortes befinden sich entflammbare Stoffe. ① Entfernen Sie die entflammbaren Stoffe in der Umgebung des Brandortes. Abflussrohre, Bodenabläufe, Gräben sowie Kabelkanäle in der Nähe des Brandortes sind nach dem Entfernen der entflammbaren Stoffe zu verschließen. ②Arbeiten im Kabelkanal bei brennbaren Stoffen – es müssen brennbare Gase und Flüssigkeiten aus dem Kanal entfernt werden. Falls nötig, müssen die beiden Enden des Kanals abgeschlossen werden. 4 Leckstrom (Induktionsstrom) – Gefahr: Die Schweißstromleitung muss mit dem zu schweißenden Bauteil verbunden werden, darf nicht mit anderen Geräten verbunden werden. Es ist verboten, sie durch Abwasserkanäle (Brunnen) zu führen. 5. Funkenflug beim Schweißen① Beim Schweißen in der Höhe ist ein „Bescheinigung für Arbeiten in der Höhe“ erforderlich. Zudem müssen Maßnahmen ergriffen werden, um ein Funkenfliegen zu verhindern. ②Achten Sie auf die Richtung der Spritzer vom Mars und spülen Sie den Aufprallort mit Wasser ab. 6 Die Abstände zwischen den Gasflaschen sind unzureichend oder die Flaschen sind falsch platziert. ① Der Abstand zwischen den Sauerstoffflaschen sowie den Flaschen mit gelöstem Acetylen muss mindestens 5 m betragen. Zudem muss der Abstand zwischen diesen Flaschen und dem Ort, an dem gearbeitet wird, mindestens 10 m betragen. ②Gasflaschen dürfen nicht der direkten Sonneneinstrahlung ausgesetzt werden. Flaschen mit verdünntem Acetylen dürfen nicht liegend gelagert werden. 7. Bei elektrischen und gasbasierten Schweißwerkzeugen müssen vor der Arbeit Mängel überprüft werden, um deren Sicherheit zu gewährleisten. Defekte Werkzeuge dürfen auf keinen Fall verwendet werden. Während der Arbeiten kann es zu Ausläufern brennbarer Stoffe kommen. Im Falle von Leckagen oder Durchmischungen mit brennbaren Gasen muss die Arbeit umgehend gestoppt werden. 9 Schlechte Belüftung: Bei Arbeiten mit offener Flamme im Innenraum müssen Türen und Fenster geöffnet werden. Die umliegenden Geräte sollten abgedeckt werden, die Abflussöffnungen müssen versiegelt werden. Ölverschmutzungen müssen beseitigt werden. In der Nähe dürfen keine Reinigungsarbeiten mit brennbaren Stoffen wie Lösungsmitteln durchgeführt werden. ②Verwendung von lokaler Zwangszufuhr von Luft ; 10 Unregelmäßige Überwachung: ① Der Zeitabstand zwischen dem Entnehmen von Proben und der Durchführung von Arbeiten mit offener Flamme darf 30 Minuten nicht überschreiten. Falls dieser Zeitabstand überschritten wird oder die Arbeiten mit offener Flamme länger als 30 Minuten unterbrochen werden, müssen erneut Proben entnommen und analysiert werden. ②Die Probenpunkte müssen repräsentativ sein; Analyseproben bei besonderen Arbeiten im Freien sollten bis zum Ende der Arbeiten aufbewahrt werden. ③Während des Arbeiten mit offener Flamme darf es beim Unterbrechen der Arbeit keine übrig gebliebenen Flammen geben. Vor dem Wiederaufnehmen der Arbeit müssen die Bedingungen vor Ort sorgfältig überprüft werden. Sollten sich diese verändert haben, darf nicht weitergearbeitet werden. 11 Fehlende Überwachung: Der Aufsichtsperson muss mit der Umgebung vor Ort vertraut sein und sicherstellen, dass die Sicherheitsmaßnahmen ordnungsgemäß umgesetzt werden. Sie sollte über die notwendigen Sicherheitskenntnisse sowie Notfallfähigkeiten verfügen. Zudem muss sie in ständigem Kontakt mit ihrer Position bleiben, um alle Veränderungen vor Ort mitzubekommen, und muss unbedingt vor Ort bleiben. ②Der Feuwaufseher löscht ständig die herumspritzenden Funken und teilt dem Arbeiter, der mit dem Feuer arbeitet, umgehend mit, falls etwas Ungewöhnliches auftritt. Er kontaktiert anschließend die zuständigen Personen, damit diese Maßnahmen ergreifen können. 12 Unzureichende Notfallausrüstung oder unangemessene Maßnahmen ① Am Arbeitsort bei Arbeiten mit offener Flamme müssen Löschmittel vorhanden sein (z. B. Dampfrohre, Wasserrohre, Feuerlöscher, Sand, Eisenschaufeln usw.). ②Das fest installierte Schaumlöschsystem wird in den Vorbereitungsmodus versetzt. 13 Bei Arbeiten, bei denen gefährliche Situationen auftreten können – wie beispielsweise Arbeiten in tiefen Bereichen, in großen Höhen, beim Entfernen oder Setzen von Abdeckplatten sowie bei Wartungsarbeiten an Rohrleitungen – müssen die entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden. Zudem müssen für solche Arbeiten entsprechende Genehmigungen eingeholt werden. 14 Bei erheblichen Änderungen der Baubedingungen muss eine neue „*-Stufe-Feuerarbeitsgenehmigung“ ausgestellt werden. 2. Arbeiten in eingeschränkten Räumen – Nummer, Risikoanalyse, Sicherheitsmaßnahmen: 1. Unzuverlässige Trennung: Die mit dem Gerät verbundenen Leitungen für Materialien, Dampf und Stickstoff müssen mit Blindplatten abgetrennt werden. Zudem ist eine Genehmigung für die Durchführung dieser Arbeiten erforderlich. ②Entfernen der entsprechenden Leitungen. Für Verletzungen durch Maschinen müssen die Stromversorgung der Anlage unterbrochen werden. Es müssen Absperrschilder mit der Aufschrift „Schließen verboten“ angebracht werden, und eine Person muss die Anlage überwachen. 3 Nach Abschluss des fehlerhaften Austauschs wird eine Probe entnommen und analysiert, bis sie den Anforderungen entspricht. 4 Bei Geräten mit Sauerstoffmangel liegt der Sauerstoffsatz bei 18–21 %. 5 Schlechte Belüftung ① Öffnen Sie die Belüftungsöffnungen der Anlage für eine natürliche Belüftung. ②Es wird eine gezwungene Belüftung verwendet. ③Atemschutzgerät oder Langschlauchmaske tragen. ④Es wird eine Lüftung mit Luft über Rohrleitungen verwendet. Vor der Lüftung müssen das Medium in den Rohrleitungen sowie die Luftquelle analysiert und überprüft werden. Es ist strengstens verboten, Sauerstoff zur Anreicherung des Luftstroms zuzuführen. ⑤Die Temperatur im Gerät muss für die Arbeit der Personen geeignet sein. 6 Unregelmäßige Überwachung: ① Innerhalb von 30 Minuten vor dem Betrieb muss eine Probenentnahme der Gase im Gerät erfolgen und analysiert werden. Erst wenn die Ergebnisse in Ordnung sind, darf man das Gerät betreten. ②Die Probenpunkte müssen repräsentativ sein. ③Bei der Arbeit sollte eine regelmäßige Überwachung verstärkt werden; bei Auftreten von Anomalien muss die Arbeit umgehend gestoppt werden. 7 Gefahren durch Elektroschock ① Die Beleuchtungsspannung im Gerät sollte 36 V oder weniger betragen; bei Arbeiten in feuchten oder engen Behältern sollte sie 12 V oder weniger sein. ②Bei der Verwendung von Handstromwerkzeugen mit einer Spannung über dem Sicherheitswert müssen gemäß Vorschrift Überspannungsschutzgeräte vorhanden sein. 8 Unangemessene Schutzmaßnahmen ① Tragen von Atemschutzmasken in umgebungen mit Sauerstoffmangel und Giftstoffen ; ②In umgebungen mit hoher Brand- und Explosionsgefahr dürfen nur explosionsgeschützte Niedervoltleuchten sowie Werkzeuge ohne Funkenbildung verwendet werden. Zudem ist das Tragen von Kunstfasergeweben nicht zulässig ; ③In korrosiven Umgebungen wie bei Säuren und Laugen sollte man geeignete Schutzausrüstung tragen: Schutzkleidung, säurefeste Stiefel, säurefeste Handschuhe sowie Schutzbrillen. 9-Kanal-Verbindung ist blockiert: An den Eingängen und Ausgängen der Geräte dürfen keine Hindernisse vorhanden sein, die das Betreten und Verlassen erschweren. 10 Fehlende Überwachung: ① Vor dem Betreten der Anlage sollte der Aufsichtsperson zusammen mit den Arbeitern die Sicherheitsmaßnahmen überprüfen sowie eine einheitliche Kommunikationsmethode festlegen ; ②Der Betreuer muss ständig mit der Anlage in Kontakt bleiben und darf seinen Posten nicht verlassen ; ③Der Aufsichtsperson bindet die Arbeiter mit Sicherheitsseilen, während sie arbeiten. 11 Unzureichende Notfallausrüstung oder unangemessene Maßnahmen ① Außerhalb der Ausrüstung sind Atemschutzgeräte, Löschmittel sowie klares Wasser und andere notwendige Erste-Hilfe-Mittel vorhanden ; ②Bei der Rettung nach einem Unfall im Inneren der Anlage müssen die Rettungskräfte sich selbst schützen, bevor sie in die Anlage eindringen können, um zu retten. 12 Bezieht sich auf Kombinationen gefährlicher Arbeiten; falls entsprechende Sicherheitsmaßnahmen nicht umgesetzt werden, müssen bei gefährlichen Arbeiten wie Arbeiten mit offenen Flammen, in großer Höhe oder beim Anbringen/Entfernen von Absperrventilen die entsprechenden Arbeitsgenehmigungen eingeholt werden. 13 Bei erheblichen Veränderungen der Baubedingungen muss das „Zertifikat für Arbeiten in eingeschränkten Räumen“ erneut ausgestellt werden.14 Fremdkörper im Gerät: Nach Abschluss der Arbeiten im Gerät muss dieses sorgfältig innerhalb und außerhalb überprüft werden, damit keine Werkzeuge oder andere Gegenstände zurückbleiben. 3. Vorübergehende Nutzung von Elektrizität – Nummer, Risikoanalyse, Sicherheitsmaßnahmen: 1. Falsche Arbeitsweise: Die Arbeiter müssen über eine Genehmigung für die sichere Arbeit mit Elektrizität verfügen. ②Die Höhe der Übertragungsleitungen für vorübergehende Stromversorgung muss innerhalb der Anlage mindestens 2,5 Meter betragen, auf Straßen mindestens 5 Meter. ③Bei allen vorübergehenden Stromleitungen dürfen keine nackten Drähte verwendet werden. ④Vorübergehende Stromleitungen dürfen nicht an Bäumen oder Gerüsten verlegt werden. Bei beschädigten Kabeln müssen die verlegten Kabel in Schächten sowie die unterirdischen Kabelleitungen mit Richtungsanzeigen und Sicherheitszeichen ausgestattet sein. Die Verlegetiefe der Kabel sollte mehr als 0,7 Meter betragen. 3 Die vor Ort für den temporären Stromverbrauch verwendeten Verteilerplatten und -kästen müssen über Regenschutzmaßnahmen verfügen. 4 Verhinderung von Schäden an den Anlagen ① Vorübergehende Stromversorgungsanlagen müssen mit Überspannungsschutz ausgestattet sein. ②Elektrogeräte, Leitungskapazität und Last müssen den Anforderungen entsprechen. 5 Die vorübergehenden Elektrogeräte und -leitungen, die zur Verhinderung von Bränden und Explosionen eingesetzt werden, müssen den entsprechenden explosionsgeschützten Anforderungen entsprechen. 6. Bei wesentlichen Veränderungen der Arbeitsbedingungen: Falls es zu wesentlichen Veränderungen der Arbeitsbedingungen kommt, muss eine neue „Genehmigung für vorübergehende Stromnutzung“ beantragt werden. 4. Arbeiten in großer Höhe – Nummer, Risikoanalyse, Sicherheitsmaßnahmen: 1. Wenn die Arbeiter mit der Arbeitsumgebung nicht vertraut sind oder über die notwendigen Sicherheitskenntnisse nicht verfügen, müssen sie eine Sicherheitsschulung erhalten, um sich mit der Umgebung sowie den Anforderungen an die Arbeit in großer Höhe vertraut zu machen. Erst nachdem die Sicherheitsmaßnahmen gemäß den Vorgaben des „Zertifikats für Arbeiten in großer Höhe“ umgesetzt wurden, dürfen die Arbeiten beginnen. 2 Die Arbeiter tragen keine Gegenstände zum Schutz vor Stürzen oder Rutschen, verwenden diese nicht richtig oder die Geräte entsprechen nicht den geltenden Sicherheitsstandards. Die Arbeiter müssen einen Sicherheitshelm tragen, sich mit einem Sicherheitsgurt sichern und rutschfeste Schuhe anziehen. Vor der Nutzung muss überprüft werden, ob es den geltenden Sicherheitsstandards entspricht. Während der Nutzung sollte es ordnungsgemäß verwendet werden. 3 Wenn kein Aufsichtsperson ernannt wurde oder die Aufsichtspflichten nicht erfüllt werden, muss der Aufsichtsperson mit der Umgebung vor Ort vertraut sein und sicherstellen, dass die Sicherheitsmaßnahmen ordnungsgemäß umgesetzt werden. Er sollte über die notwendigen Sicherheitskenntnisse sowie Notfallfähigkeiten verfügen, in Kontakt mit seiner Position bleiben, stets über Veränderungen in der Arbeitssituation informiert sein und vor Ort bleiben. 4 Die Podeste sind nicht fest verankert, die Gerüste sowie Schutzzäune entsprechen nicht den geltenden Sicherheitsanforderungen. Gerüste und Schutzzäune müssen den entsprechenden Sicherheitsvorschriften entsprechen. 5 Arbeiten mit leichten Materialien wie Asbestziegeln und Dachlatten: Bei Arbeiten mit solchen leichten Materialien muss eine feste Tragefläche errichtet werden, auf der man arbeiten kann. 6 Beim Klettern kann es zu Stürzen von Personen kommen, oder Werkzeuge, Materialien und Teile können von großer Höhe herabfallen und Verletzungen verursachen. Die zum Arbeiten in großer Höhe verwendeten Werkzeuge, Materialien und Teile müssen in Taschen aufbewahrt werden. Beim Auf- und Absteigen darf man nichts in den Händen halten. Es ist verboten, Werkzeuge, Materialien und andere Gegenstände in die Luft zu werfen oder aufzufangen. Bei Werkzeugen und Materialien, die leicht gleiten oder rollen können, müssen Maßnahmen ergriffen werden, um ein Herunterfallen zu verhindern, wenn sie auf Gerüsten gelagert werden. 7 Falsche Positionierung unterhalb von Arbeiten in großer Höhe oder mangelnde Einhaltung zuverlässiger Isoliermaßnahmen: Unterhalb von Arbeiten in großer Höhe darf auf keinen Fall jemand stehen. Wenn solche Arbeiten mit anderen Tätigkeiten gleichzeitig durchgeführt werden, muss man den vorgeschriebenen Wegen folgen. Vertikale Arbeiten in unterschiedlichen Höhen sind verboten. Wenn die Arbeiten senkrecht durchgeführt werden müssen, sollten zuverlässige Isoliermaßnahmen ergriffen werden. Die Entfernung zu den elektrischen Geräten (Leitungen) muss den Sicherheitsanforderungen entsprechen. Falls keine wirksamen Isoliermaßnahmen getroffen werden, müssen bei Arbeiten in der Nähe dieser Geräte/Leitungen die erforderlichen Sicherheitsabstände eingehalten werden. Bei Arbeiten in erhöhter Höhe unter Spannung mit dem Verfahren des Nullpotenzials oder des Gleichpotenzials müssen isolierte Werkzeuge verwendet werden. 9 Die Beleuchtung am Arbeitsort ist unzureichend. Bei Arbeiten in großer Höhe muss ausreichend Beleuchtung vorhanden sein. Bei Arbeiten in einer Höhe von mehr als 30 Metern, bei denen es keine Kommunikations- oder Kontaktmöglichkeiten gibt oder diese eingeschränkt sind, müssen Kommunikations- und Kontaktmittel zur Verfügung stehen. Eine Person muss beauftragt werden, für die Kommunikation zu sorgen. Die damit verbundenen Informationen sollen in das Feld für zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen im „Zertifikat für Arbeiten in großer Höhe“ eingetragen werden. 11. Arbeitskräfte, die an Bluthochdruck, Herzkrankheiten, Höhenangst oder anderen berufsbedingten Kontraindikationen leiden, sowie Personen in schlechter gesundheitlicher Verfassung, ältere und schwache Menschen, übermüdete Personen, Personen mit schlechtem Sehvermögen, Alkoholiker sowie alle anderen Personen in schlechter Gesundheitslage dürfen keine Arbeiten in der Höhe verrichten. Arbeiten in großer Höhe unter schlechten Wetterbedingungen wie starkem Wind und starkem Regen sollten eingestellt werden, wenn es zu heftigem Regen, dichtem Nebel oder einem Wind von Stärke 6 oder höher kommt. 13 Bei gefährlichen Arbeiten wie dem Arbeiten mit Feuer oder dem Anbringen/Entfernen von Absperrplatten müssen die entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden. Wenn solche gefährlichen Arbeiten durchgeführt werden, müssen gleichzeitig die notwendigen Genehmigungen eingeholt werden. 14 Bei erheblichen Änderungen der Arbeitsbedingungen muss die „Genehmigung für Arbeiten in großer Höhe“ erneut beantragt werden.
1. Unklare Kennzeichnung sowie mangelnde Kommunikation führen zu Störungen im Verkehr und können Unfälle verursachen.
① Vor Beginn der Arbeiten sollen die Bauunternehmen an den Stellen, an denen die Straße gesperrt wird, Absperrungen sowie entsprechende Kennzeichnungen aufstellen, damit die vorbeifahrenden Fahrzeuge den Umweg kennen.
② Nachdem die zuständigen Behörden die Genehmigung für die Sperrung erteilt haben, müssen die betroffenen Abteilungen umgehend informiert werden. 2 Während der Arbeiten sind angemessene Sicherheitsmaßnahmen erforderlich – andernfalls können Verkehrsunfälle oder Verletzungen auftreten. ① Während der Arbeiten an unterbrochenen Straßenstrecken muss der Auftragnehmer Absperrungen sowie Verkehrswarnschilder auf dem Baugelände errichten. Nachts sollten zusätzlich Warnleuchten installiert werden. ② Bei Arbeiten an unterbrochenen Straßenstrecken muss der Auftragnehmer Sicherheitsbeauftragte einsetzen, um sicherzustellen, dass die Straße in Notfällen stets frei bleibt. ③Während der Arbeiten zur Unterbrechung des Stromflusses dürfen die Bauunternehmer die Baumaterialien nicht willkürlich herumliegen lassen. 3 Nach Abschluss der Arbeiten wird der Einsatzort nicht gründlich geräumt, was den Verkehr behindert und Unfälle verursachen kann. ① Nach Abschluss der Arbeiten ist der Bauunternehmer dafür verantwortlich, den Einsatzort zu räumen sowie die am Ort und an den Kreuzungen aufgestellten Absperrungen, Sperrzeichen, Zäune, Warnschilder und Warnlichter zu entfernen. Anschließend muss er dies den zuständigen Verkehrsbehörden melden. ②Nachdem die Verkehrsbehörde vor Ort die Situation überprüft hatte, teilte sie den zuständigen Stellen mit, dass die Straßensperrung beendet sei und der Verkehr wieder freigegeben werden könne. Änderungen ohne Genehmigung führten zu Unfällen. ① Die Arbeiten zur Straßensperrung müssen gemäß den Angaben im „Genehmigungsschein für Straßensperrungen“ durchgeführt werden. Es ist strengstens untersagt, den Genehmigungsschein zu verändern oder weiterzugeben. Ebenso ist es verboten, den Umfang der Arbeiten eigenmächtig zu ändern, den Arbeitsbereich zu erweitern oder den Arbeitsort zu verlegen. ②Wenn die Abschaltung innerhalb der in der „Genehmigung für die Abschaltung“ festgelegten Frist nicht abgeschlossen wird, muss die Antragstelle die Abschaltung erneut beantragen. 5 Bei Kombinationen gefährlicher Arbeiten, bei denen keine entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden, müssen bei gefährlichen Tätigkeiten in großer Höhe oder beim Ausheben von Erde gleichzeitig die entsprechenden Arbeitsgenehmigungen beantragt werden. 6. Bei wesentlichen Veränderungen der Baubedingungen: Falls es zu wesentlichen Veränderungen der Baubedingungen kommt, muss eine neue „Genehmigung für Straßensperrungen“ beantragt werden. 6. Baubeginn – Nummer, Risikoanalyse, Sicherheitsmaßnahmen: 1. Beschädigung von Rohrleitungen und Kabeln, was zu Unfällen führen kann. ① Die Stromkabel wurden bereits identifiziert, und Schutzmaßnahmen wurden getroffen. ②Die Telekommunikationskabel wurden überprüft; die Schutzmaßnahmen wurden umgesetzt. ③Die unterirdischen Leitungen für Wasserzufuhr und -abführung sowie die Prozessleitungen wurden identifiziert, und Schutzmaßnahmen wurden umgesetzt. ④Wenn man sich den unterirdischen Verstecken nähert, sollte man vorsichtig graben; der Einsatz von Maschinen wie Kränen ist verboten. ⑤Die Arbeiten wurden gemäß den Plänen für die Bauausführung durchgeführt. ⑥ Die Arbeiten an der Straße wurden bereits gemeldet ; Verkehrs-, Feuerwehr-, Dispositions- sowie Sicherheitsüberwachungsbehörden: Bei Einstürzen muss eine bestimmte Sicherheitsentfernung eingehalten werden, wenn mehrere Personen gleichzeitig graben. ②Das Ausheben der Erde sollte von oben nach unten erfolgen. Es ist nicht zulässig, eine Grube auszuheben. Die ausgehobene Erde darf weder Abflusskanäle noch Kanalschächte verstopfen. ③Bei der Grabung von Gräben, Gruben usw. ohne Böschungen müssen Stützkonstruktionen errichtet werden. Vor der Grabung ist dafür zu sorgen, dass Oberflächenwasser abgeleitet wird. Wenn die Grabung unter den Grundwasserspiegel reicht, müssen Maßnahmen zur Entwässerung getroffen werden. ④Es wurden Verflachungen vorgenommen sowie Stützkonstruktionen für die Wände errichtet. ⑤Die Arbeiter müssen Sicherheitshelme tragen. An den oberen Rändern von Gruben, Mulden, Brunnen und Gräben darf niemand stehen oder gehen. 3 Bei Vergiftung: ① Es müssen Geräte zum Erkennen von brennbaren Gasen sowie von giftigen Stoffen vorhanden sein. ②Die Arbeiter müssen Schutzausrüstung tragen. ③Schutzmaßnahmen für den Personenverkehr sowie für die Evakuierung sind umgesetzt: Leiter A, B; Befestigung der Hangränder. 4 Verursachung eines Sturzes: ① Zäune, Absperrungen, Warnschilder sowie Nachtsignalleuchten am Arbeitsort sind gemäß den Vorgaben installiert. ②Am Arbeitsort gibt es nachts ausreichende Beleuchtung: A Normale Lampen, B Explosionsgeschützte Lampen. ③Beim Auf- und Absteigen müssen Sprungbretter bereitgestellt werden. 5 Bei Kombinationen gefährlicher Arbeiten, bei denen keine entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden, müssen bei gefährlichen Tätigkeiten in großer Höhe oder an unterbrochenen Stellen gleichzeitig die entsprechenden Arbeitsgenehmigungen beantragt werden. 6 Bei erheblichen Änderungen der Baubedingungen muss die „Genehmigung für Baumaßnahmen“ erneut beantragt werden. 7. Hebevorgänge – Nummerierung, Risikoanalyse, Sicherheitsmaßnahmen:
1. Arbeiten ohne Genehmigung: Die Personen, die mit Hebevorrichtungen arbeiten oder Anweisungen geben, müssen eine spezielle Ausbildung absolviert haben und über eine entsprechende Lizenz verfügen.
2. Unklare Anweisungen: In Fällen, die keine Notfälle sind, muss es eine zentrale Person geben, die die Arbeiten koordiniert – dabei müssen die Signale klar sein. 3 Keine Absperrungen oder Warnschilder – Es muss ein ausgereiftes Hebeplan vorhanden sein. Es müssen Absperrungen errichtet und Sicherheitszeichen angebracht werden, um zu verhindern, dass Unbefugte den Bereich betreten. 4 Schlechte Arbeitsbedingungen ① Am Arbeitsort bei Nacht muss ausreichend Beleuchtung vorhanden sein. ②Bei starken Regenfällen, dichtem Nebel sowie starken Winden von Stärke 6 oder höher muss die Arbeit eingestellt werden. 5 Die „Zehn Regeln für das Heben“ werden nicht konsequent eingehalten. ① Wenn die Anweisungen unklar sind oder es zu verwirrenden Anweisungen kommt, darf nicht gehoben werden ; ②Nicht heben bei Überlast oder unbekanntem Gewicht des Gegenstands ; ③Schräg ziehen, um Lasten nicht zu heben ; ④Bei unzureichendem Licht ist es nicht möglich, zu erkennen, ob schwere Gegenstände gehoben werden sollen oder nicht ; ⑤Unter schweren Lasten darf man nicht stehen ; ⑥Schweres Gut wird im Boden vergraben und nicht gehoben ; ⑦Schwere Gegenstände sind nicht fest genug befestigt, die Seile sind verknotet, die Seile sind ungleichmäßig – daher kann nichts gehoben werden ; ⑧Kantige Gegenstände dürfen ohne Polsterung nicht gehoben werden ; ⑨Sicherheitsvorrichtung defekt – keine Hebeung ; ⑩Schwere Gegenstände, die über den Kopf hinausgehen, dürfen nicht gehoben werden. 6 Es handelt sich um gefährliche Arbeitsabläufe, bei denen die entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen nicht umgesetzt wurden. ① Wenn während des Hebevorgangs der Straßenverkehr unterbrochen werden muss, muss ein „Genehmigungszeugnis für die Unterbrechung des Verkehrs“ beantragt werden. ②Am Hebeort müssen die Arbeiter, die in einer Höhe von mehr als 2 Metern arbeiten, eine „Genehmigung für Arbeiten in großer Höhe“ besitzen. ③Für andere gefährliche Arbeiten sind die entsprechenden Arbeitsgenehmigungen erforderlich. 8. Arbeiten mit Abdeckplatten – Nummerierung, Risikoanalyse, Sicherheitsmaßnahmen: 1. Defekte Abdeckplatten: Das Material der Abdeckplatten muss geeignet sein; ihre Dicke muss anhand von Stärkeberechnungen festgelegt werden. Hochdruck-Abdeckplatten müssen einer Prüfung auf Mängel unterzogen werden. Die Abdeckplatten sollten über ein oder zwei Griffe verfügen, damit sie leicht identifiziert und bedient werden können. Zudem sollten passende Dichtungen verwendet werden. 2 Gefährliche und schädliche Stoffe (Energie): Es ist wichtig, ① vor dem Demontieren der Absperrventile den Druck in den Rohrleitungen auf Normaldruck oder leicht positiven Druck zu senken ; ②Es ist strengstens verboten, gleichzeitig an zwei oder mehr Stellen derselben Leitung mit Arbeiten zur Befestigung oder Entfernung von Absperrplatten zu arbeiten ; ③Die Temperatur des Gases sollte unter 60 liegen℃ ; ④Die Arbeiter dürfen auf keinen Fall in die Richtung blicken, aus der gefährliche oder schädliche Stoffe (Energien) austreten könnten. Sie müssen sich entsprechend schützen. Bei der Arbeit mit offener Flamme sowie anderen Quellen von Hitze in orten, in denen brennbare und explosionsgefährdete Stoffe vorhanden sind, darf innerhalb von 30 Metern um den Arbeitsort keine Arbeit mit offener Flamme durchgeführt werden ; Für die Arbeitsbeleuchtung werden explosionssichere Leuchten verwendet ; Verwenden Sie explosionssichere Werkzeuge; es ist verboten, Leitungen, Flansche usw. mit Eisenwerkzeugen zu bearbeiten. 4. Bedienerfehler: ① Bei dem Entfernen oder Anbringen mehrerer Abdeckplatten muss man sich an die Anordnungskarte der Abdeckplatten sowie an deren Nummern halten und dabei von dem zuständigen Leiter angeleitet werden ; ②An jeder Stelle, an der eine Abdeckplatte angebracht ist, sollte ein Schild vorhanden sein, das die Position der Abdeckplatte anzeigt. 5 Schlechte Belüftung ① Öffnen Sie Türen und Fenster, um die natürliche Belüftung zu verbessern ; ②Es wird eine lokale Zwangszufuhr von Luft verwendet. 6 Fehlende Aufsicht: ① Während der Arbeit muss eine Person zur Überwachung anwesend sein. Der Aufsichtsperson ist es nicht gestattet, den Arbeitsort vor Beendigung der Arbeit zu verlassen ; ②Der Aufsichtsperson sollte mit der Umgebung vor Ort vertraut sein und sicherstellen, dass die Sicherheitsmaßnahmen ordnungsgemäß umgesetzt werden. Sie muss über die notwendigen Sicherheitskenntnisse sowie Notfallfähigkeiten verfügen. Zudem sollte sie in ständigem Kontakt mit der Einsatzstelle bleiben, um stets über Veränderungen in der Situation informiert zu sein. 7 In Orten mit unzureichender Notfallvorsorge, komplexen Abläufen und hohem Risiko sollten neben dem Aufsichtspersonal auch Mitarbeiter anderer zuständiger Abteilungen vor Ort sein, um sich auf Notfälle vorzubereiten. 8 Bei Kombinationen gefährlicher Arbeiten, bei denen keine entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden, müssen bei Arbeiten in der Nähe von offenen Flammen, in begrenzten Räumen oder in großer Höhe entsprechende Arbeitsgenehmigungen beantragt werden. 9 Erhebliche Änderungen der Arbeitsbedingungen: Sollten sich die Arbeitsbedingungen erheblich ändern, muss eine neue Genehmigung für die Durchführung der Arbeiten mit Abdeckplatten ausgestellt werden.