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Dieser Beitrag wurde zuletzt von shineduke am 19.11.2016 um 13:36 bearbeitet. In den Vorschriften für das Brandschutzdesign sowie in den anschließenden Beispielen wird für starke Oxidationsmittel kein Schwefeldioxid erwähnt. Obwohl Schwefelsäure mit Rauch als starkes Oxidationsmittel der Kategorie B hinsichtlich der Brandgefahr eingestuft wird, scheint die Oxidationskraft von Schwefeldioxid etwas stärker zu sein. Wie sollte es daher eingeordnet werden?
Nach dieser Logik sind die Eigenschaften von Schwefeldioxid und schwefelhaltigem Säuregemisch doch ziemlich ähnlich, nur ist die Konzentration des freien Schwefeldioxids höher
Gibt es einen Beweis? Sind die Trioxid-Sulfur-Anlagen in den Unternehmen, die Schwefelsäure herstellen, zur Klasse A gehörig? Gibt es jemanden, der in diesem Bereich arbeitet und antworten kann?
In der „Tabelle zur Klassifizierung gefährlicher Stoffe“ von 2015 werden keine Angaben zu den Oxidations Eigenschaften von Schwefeldioxid und Schwefelsäure mit Rauchentwicklung gemacht. Bei Wasserstoffperoxidlösungen gilt: (1) Bei einem Gehalt von ≥60% handelt es sich um oxidierende Flüssigkeiten, Kategorie 1; (2) Bei einem Gehalt von 20% ≤ Gehalt < 60% handelt es sich um oxidierende Flüssigkeiten, Kategorie 2; (3) Bei einem Gehalt von 8% ≤ Gehalt < 20% handelt es sich um oxidierende Flüssigkeiten, Kategorie 3. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Oxidationsfähigkeit von Schwefeldioxid und Schwefelsäure mit Rauchentwicklung nicht besonders hoch ist. Es gibt kaum Probleme, es als Kategorie B einzustufen.