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Zehn Verbote zum Schutz vor Feuer und Explosionen: 1. Es ist strengstens verboten, im Werk zu rauchen sowie brennbare, explosive, giftige oder korrosive Stoffe mitzubringen. 2. Es ist strengstens verboten, im Werk Arbeiten mit Feuer durchzuführen, ohne vorher eine Genehmigung für solche Arbeiten von der zuständigen „Öl- und Gasgesellschaft“ eingeholt zu haben. 3. Es ist strengstens verboten, in Gebieten mit Öl und Gas Kleidung zu tragen, die leicht statische Elektrizität erzeugt. 4. Es ist strengstens verboten, Schuhe mit Eisennägeln in Gebiete mit Öl und Gas sowie in Bereiche mit brennbaren oder explosiven Geräten zu tragen. 5. Es ist strengstens verboten, Geräte, Kleidung, Werkzeuge sowie den Boden mit Benzin oder flüchtigen Lösungsmitteln zu reinigen. 6. Es ist strengstens verboten, dass ungeprüfte Kraftfahrzeuge in die Produktionsanlagen, Tankbereiche sowie in Bereiche mit brennbaren und explosiven Stoffen eindringen. 7. Es ist strengstens verboten, brennbare, explosive Stoffe sowie gefährliche Chemikalien direkt vor Ort abzulassen. 8. Es ist strengstens verboten, in Öl- und Gasgebieten mit Schwermetallen oder Werkzeugen, die Funken erzeugen können, zu schlagen, zu stoßen oder Arbeiten durchzuführen. 9. Es ist strengstens verboten, die Brandwege zu blockieren sowie die Brandbekämpfungsanlagen willkürlich zu verwenden oder zu beschädigen. 10. Es ist strengstens verboten, die verschiedenen explosionsgeschützten Anlagen im Werk zu beschädigen.
Es ist strengstens verboten, in Öl- und Gasgebieten mit Schwermetallen oder Werkzeugen, die Funken erzeugen können, zu schlagen, zu stoßen oder Arbeiten durchzuführen
Chemieunternehmen müssen unbedingt auf Brand- und Explosionsprävention achten.
Chemieunternehmen müssen unbedingt auf Brand- und Explosionsprävention achten.
In Chemieunternehmen muss der Brandschutz und die Explosionsschutzmaßnahmen an erster Stelle stehen.