Zehn Vorschriften für die Herstellung und Verwendung von Wasserstoff
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Zehn Vorschriften für die Erzeugung und Verwendung von Wasserstoff1. Bei der Erzeugung und Verwendung von Wasserstoff sind entsprechend den Besonderheiten des Herstellungsverfahrens sowie den tatsächlichen Anforderungen an die sichere Produktion umfassende „Sicherheitsvorschriften für die Erzeugung von Wasserstoff“ zu erstellen. Es müssen Sicherheitsmaßnahmen zur Vermeidung von Elektrostatik bei der Bedienung von Kompressoren, Rohrleitungen sowie beim Entlasten des Systems festgelegt werden. Zudem sind Sicherheitsregelungen zu implementieren, um das Eindringen von Luft in Anlagen und Produktionssysteme sowie das Eindringen von hochdruckhaltigem Wasserstoff in Kompressoren oder Versorgungssysteme wie Stickstoffleitungen zu verhindern. Nach Genehmigung durch den zuständigen technischen Verantwortlichen und die Leitung der zuständigen Abteilung ist dies strikt umzusetzen. 2. Tatsächlich ist es wichtig, die Betriebsführung der Anlagen im Umgang mit Wasserstoff zu verbessern. Bei den Anlagen unter hohem Druck muss regelmäßig eine technische Analyse durchgeführt werden, um Probleme wie Wasserstoffschäden oder Wasserstoffsprödigkeit zu erkennen. Zudem sollten regelmäßig Leckagen in den Systemen überprüft werden. Bei Auftreten von Problemen sofort handeln, um sicherzustellen, dass alles intakt und den Standards entspricht. 3. Vor dem Einleiten und Spülen von Wasserstoff in Anlagen und Systeme muss eine Spülung mit inerten Gasen wie Stickstoff oder über ein Entlüftungsventil erfolgen, bis die Probenanalyse des Systems zufriedenstellend ausfällt. 4. Das Ausstoßen von Wasserstoff in Anlagen und Fabrikgebäuden ist strengstens verboten. Beim Spülen, Verdrängen sowie Entlasten muss die Entlastung über das System der Flammrohrleitungen erfolgen. Wenn eine große Menge an Wasserstoff entweicht und sich ansammelt, muss die Wasserstoffquelle umgehend abgeschaltet werden. Es sollte Dampf eingesetzt werden, um den Raum zu schützen, oder es muss gelüftet werden. Alle Arbeiten, bei denen Funken entstehen könnten, sollten vermieden werden. 5. Bei der Verwendung von Wasserstoff muss die Norm GB4962 „Technische Vorschriften für die sichere Verwendung von Wasserstoff“ eingehalten werden. Zudem sollte ein System zur regelmäßigen Überprüfung auf Lecks im Nachtbetrieb eingeführt werden. 6. Die Einheiten, die Wasserstoff beziehen, müssen ein strenges Qualitätskontrollsystem für den eingehenden Wasserstoff einführen und Proben im Verhältnis von 3 % bis 5 % pro Flasche zur Analyse entnehmen. Bei festgestellten Qualitätsproblemen ist eine 100%-ige Stichprobenerhebung zur Analyse erforderlich. 7. Bei der Wasserstoffbefüllung muss entweder eine spezielle Person für die Überwachung eingesetzt werden, oder es müssen klare Regelungen festgelegt werden, wer für diese Aufgabe zuständig ist. Vor Beginn der Arbeit müssen die Mitarbeiter in Bezug auf die brennbaren und explosiven Eigenschaften von Neon sowie die damit verbundenen Sicherheitstechniken geschult werden. Erst nach bestandener Prüfung dürfen sie mit der Arbeit beginnen. 8. Für die Anschlussrohre der Wasserstoffflaschen müssen Kupferrohre sowie Kupferverschlüsse verwendet werden. Es ist strengstens verboten, Gummiteile als Ersatz zu verwenden. Der Anschlussventil für die Flaschen mit elektrolytisch hergestelltem Wasserstoff muss mit dem Ventil der Flaschen übereinstimmen, an die der Wasserstoff zum ersten Mal aufgefüllt wird. Es dürfen maximal fünf Flaschen verwendet werden. Falls es zusätzliche Anschlussventile gibt, müssen diese mit Stopfen verschlossen werden, und es muss überprüft werden, ob es keine Lecks gibt. 9. Während des Befüllens mit Wasserstoff ist es strengstens verboten, Stöße oder Schläge auszuführen. Die Wasserstoffflaschen dürfen nicht in der Nähe von Wärmequellen stehen. Im Sommer muss man darauf achten, dass die Flaschen nicht der Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind. 10. Während des Wasserstofffüllvorgangs muss der Wasserstoffzufuhr aus verschiedenen Gründen vorübergehend gestoppt werden. In diesem Fall sollte die Sauerstoffpumpe abgeschaltet werden, die Eingangs- und Ausgangsventile geschlossen oder der Pufferbehälter abgedichtet werden, um einen bestimmten Druck aufrechtzuerhalten. Vor der erneuten Befüllung mit Wasserstoff muss die Anschlussventil/Leitung für den Wasserstoff mit Stickstoff gesäubert werden. Falls der Pufferbehälter keinen positiven Druck aufrechterhalten kann, muss auch dieser Behälter gesäubert und entlüftet werden, bis er den Anforderungen entspricht.