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Welche weiteren Formalitäten müssen erledigt werden, wenn ein Typ von Druckbehälter nach der Meldung und Registrierung drei Jahre lang nicht in Betrieb genommen wurde?
Dieser Beitrag wurde zuletzt von zdl1966 am 29.11.2016 um 15:37 bearbeitet. Die Probleme im Zusammenhang mit der Prüfung von Druckbehältern lassen sich in zwei Hauptbereiche einteilen: Erstens die Mitteilungen vor der Installation. Gemäß den Bestimmungen der Artikel 113 und 114 der Vorschriften für Druckbehälter müssen diese Mitteilungen vom Installierenden oder vom Betreiber vor der Installation abgegeben werden. Dabei sind verschiedene Unterlagen erforderlich – insbesondere auch die Originale der Nachweise über die Eignung des Installierenden. Zweitens ist die Einhaltung der Regeln für die Registrierung erforderlich. Gemäß Artikel 118 der Vorschriften sowie Artikel 6 der Verordnungen zur Registrierung und Verwaltung von Dampfkesseln und Druckbehältern muss die betreibende Einheit vor dem Inbetriebnehmen eines Druckbehälters oder innerhalb von 30 Tagen nach dessen Inbetriebnahme bei der zuständigen Behörde eine Registrierung beantragen, um ein Zertifikat für die Nutzung des Druckbehälters zu erhalten. Es wurde nicht tatsächlich in Betrieb genommen; es sollte umgehend stillgelegt und gesperrt werden.
Solange keine Stilllegung gemeldet wurde, müssen jährliche Überprüfungen sowie alle drei Jahre eine vollständige Inspektion durchgeführt werden. ] Anscheinend wurde die neue Regelung auf drei Jahre geändert, früher waren es zwei Jahre. Außerdem wurde die vollständige Überprüfung der kleinen Gasvorratsbehälter auf 5 Jahre verlängert. Ich habe die neuen Vorschriften in dieser Hinsicht noch nicht gesehen
Ich habe noch nie auf so etwas geachtet. Ich lerne.