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Anforderungen an Mitarbeiter, die mit gefährlichen Stoffen arbeiten

2016-12-05View Original

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Gibt es Anforderungen an das Bildungsniveau der Mitarbeiter in Unternehmen, die gefährliche Chemikalien herstellen, insbesondere bei den Bedienern? Gibt es unterstützende Vorschriften? Ich erinnere mich, dass ein Abitur oder höherer Schulabschluss erforderlich war; ich habe die Anforderungen in diesem Dokument vergessen.
Reply #22016-12-05
Mittlere Reife oder höher erforderlich, je nach Position auch anders
Reply #32016-12-05
Wissen Sie, nach welcher Norm oder welchem Dokument?
Reply #42016-12-05
In der Provinz Jiangsu wurden keine Dokumente gefunden: L
Reply #52016-12-05
Auch in Shanghai gibt es das, nur die Anforderungen an die Sicherheitsverwaltung gelten, und man findet keine Bediener mehr.
Reply #62016-12-05
Die Voraussetzung für die Ausübung des Berufs ist in der Regel ein Abitur oder ein äquivalenter Abschluss
Reply #72016-12-05
Es gelten entsprechende Vorschriften: Weitere Einzelheiten finden Sie in den Regeln zur Ausbildung und Prüfung von Arbeitnehmern, die in speziellen Bereichen tätig sind (veröffentlicht durch das Ministerium für Arbeitssicherheit am 24. Mai 2010 unter der Nummer 30; erstmals geändert durch das Ministerium für Arbeitssicherheit am 29. August 2013 unter der Nummer 63; zweitmal geändert durch das Ministerium für Arbeitssicherheit am 29. Mai 2015 unter der Nummer 80). Artikel 4: Arbeitnehmer, die in speziellen Bereichen tätig sind, müssen folgende Bedingungen erfüllen: (1) Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein und das gesetzliche Rentenalter noch nicht erreicht haben; (II) Nach einer Gesundheitsuntersuchung in einer Gemeinde oder in einem medizinischen Einrichtung auf Kreisebene oder höher ist die Person gesund – es gibt keine organischen Herzkrankheiten, Epilepsie, Menière-Krankheit, Schwindel, Hysterie, Parkinson-Krankheit, Psychosen, Demenz sowie andere Krankheiten oder körperliche Defekte, die eine Ausübung der jeweiligen Berufe erschweren würden ; (III) Mit einer Schulbildung auf Mittelschulniveau oder höher ; (IV) Über die notwendigen Sicherheitstechnischen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen ; (5) Weitere Bedingungen, die aus den entsprechenden Vorschriften für spezielle Arbeiten resultieren. Arbeitnehmer, die mit gefährlichen Stoffen arbeiten, müssen neben den in den Punkten 1, 2, 4 und 5 des vorherigen Absatzes genannten Voraussetzungen auch über einen Hochschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsgrad verfügen.
Reply #82016-12-05
Danke für die Hilfe, das Handy zählt keine Punkte, ich gleiche es später aus
Reply #92016-12-05
Unser Unternehmen verlangt ebenfalls einen Hochschulabschluss oder höher.
Reply #102016-12-06
Danke für den Share, ich habe es die ganze Zeit nicht gefunden!
Reply #112016-12-06
Die zur Beweisführung erforderliche „Zulassung zum Umgang mit gefährlichen Chemikalien“ wird von der Behörde für Qualitätskontrolle ausgestellt.

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