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„Vorschriften für den Brandschutz“ 3.6.2: Gebäude und Lagerhäuser der Klassen A, B und C: 3 Stunden. Gebäude und Lagerhäuser der Kategorien D und E: 2 Stunden. Wohnung: 2h. Öffentliche Gebäude: Geschäftshäuser, Ausstellungshallen sowie Mehrzweckgebäude in Hochhäusern; Finanz- und Wirtschaftsgebäude mit einer Bauhöhe von mehr als 50 m, Bibliotheken, Archivgebäude, wichtige Archivstätten, Forschungseinrichtungen sowie Luxushotels – für diese gilt eine Vorsorgezeit von 3 Stunden. Für alle anderen öffentlichen Gebäude beträgt die Vorsorgezeit 2 Stunden. Unterirdische Gebäude, U-Bahnhöfe und Parkhäuser: 2 h. Kriegsschutzanlagen: Kriegsschutzanlagen mit einer Nutzfläche von mindestens 3000 m² benötigen eine Schutzdauer von 2 Stunden; Anlagen mit einer Nutzfläche von weniger als 3000 m² benötigen eine Schutzdauer von 1 Stunde. Vorschrift 3.6.4 der Brandschutzvorschriften: Die Dauer, über die die feuerschützenden Wasservorhänge sowie die Schutzkühlwasservorhänge innerhalb eines Gebäudes zur Trennung von Brandbereichen wirken, darf nicht kürzer sein als die Brandbeständigkeit der Wände an den Stellen, an denen diese Vorhänge angebracht sind. „Vorschriften für die Planung von Sprinklersystemen“ 5.0.11: Sofern in diesen Vorschriften nicht anders festgelegt, soll die Dauer des kontinuierlichen Wassereinsprühens durch das Sprinklersystem so gewählt werden, dass sie mindestens 1 Stunde beträgt – und zwar entsprechend der Dauer des Brandes.
Dauer von Bränden an häufig vorkommenden Orten
Danke für den Austausch, dieses Jahr habe ich die Prüfung zur Dauer des automatischen Sprinklerbetriebs abgelegt
Danke für den Share. Wie hoch ist die Bestehensrate in diesem Jahr?