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Gibt es Vorschriften bezüglich der Anzahl der im Einsatz befindlichen Gaskontroll- und Alarmgeräte, die zur Überprüfung abgegeben werden müssen, wenn ihre Gültigkeit abläuft?
Es gibt keine genaue Anzahl, ein Stück wird nach dem anderen überprüft.
Wir werden einmal im Jahr überprüft, die vollständige Prüfung findet vor Ort statt.
Hallo, vielen Dank für die Antwort. Ich meine, falls eine Produktionsstätte 10 Geräte zur Erkennung von giftigen Gasen besitzt, deren Prüffrist gleichzeitig abläuft, kann man sie nicht alle auf einmal zur Prüfung mitnehmen. Ein Teil der Geräte muss vor Ort bleiben. Wenn man sie alle auf einmal zur Prüfung nimmt, gibt es vor Ort keine Geräte mehr zur Erkennung von Giftgasen – das stellt eine Gefahr für die sichere Produktion dar. Wie viel vom Gesamtvolumen ist also geeignet, auf einmal zur Prüfung entnommen zu werden? Gibt es irgendwelche Vorschriften? (Genau wie in GB50444-2008 5.1.2 vorgeschrieben: Die Anzahl der Löschgeräte, die jedes Mal zur Reparatur geschickt werden, darf 1/4 der Gesamtanzahl der Löschgeräte betragen, die in der jeweiligen Berechnungseinheit vorhanden sind.) )
Alle Prüfungen werden vor Ort durchgeführt, können aber auch in Gruppen erfolgen
Das ist eine gute Frage. Tatsächlich muss es in Chargen geschickt werden – man kann es nicht auf einmal schicken~
Wenn die Menge groß ist, kann eine Prüfung vor Ort durchgeführt werden; die Prüfung einer Stücke dauert nur ein paar Minuten
Jedes Jahr muss es vollständig überprüft werden
Nach den Vorschriften muss man natürlich in mehreren Chargen prüfen – wie oft, das weiß ich nicht. Aber in der Praxis ist das nicht möglich. Entweder wird vor Ort geprüft, oder alles wird auf einmal zur Prüfung eingereicht