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In Paragraf 3.3.8 der „Vorschriften für den Brandschutz in Gebäuden GB50016-2014“ ist festgelegt, dass Umspann- und Verteilstationen nicht in Gebäuden der Klassen A oder B oder in deren unmittelbarer Nähe errichtet werden dürfen. Aber in Abschnitt 5.3.5 der „Vorschriften für die Planung von Elektroanlagen in gefährlichen Umgebungen GB 50058-2014“ heißt es, dass ein Verteilraum bei positivem Druck in Zone 1 oder Zone 2 untergebracht werden kann. Ist das nicht widersprüchlich?
Diese „Stationen“ und „Räume“ weisen unterschiedliche Größen auf. In unseren Fabrikgebäuden der Klasse A befinden sich elektrische Schaltschränke sowie Steuerkästen mit Überdruckausstattung. Die Verteilräume befinden sich hingegen nicht innerhalb der Gebäude der Klasse A, sondern außerhalb davon! Diesen Beitrag werde ich auch verfolgen! :Sieg:
Das widerspricht sich doch nicht. Klassen A und B bezeichnen die Klassifizierung der Brandgefahr von Stoffen; die grundlegende Einheit für diese Einteilung ist das Gebäude. Diese Vorschriften gelten für Gebäude – schließlich handelt es sich dabei um Bauvorschriften. Außerdem gilt diese Vorschrift nicht für **Fabriken und Lagerhallen für Ausrüstung sowie Feuerwerk.** Und GB50058 kann das regeln. Kategorie 1/2 bezieht sich auf die Klassifizierung von Umgebungen mit explosionsgefährlichen Gasen. Die grundlegende Einheit für diese Klassifizierung kann ein Gebäude sein – doch oft handelt es sich dabei nur um einen Teil des Gebäudes oder eines Produktionsbereichs. Weitere Details finden Sie in Artikel 3.3.1 der Norm GB50058. Diese Norm gilt nicht nur für Gebäude, sondern auch für Bergwerke, Bauwerke sowie Fahrzeuge. Genauer gesagt, bezieht sie sich auf die elektrischen Geräte in diesen Orten. Zum Beispiel die Untertage-Verteilerstationen in Kohlebergwerken.