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Die Schalenströmung besteht aus gesättigtem Dampf und fällt in den Bereich der festen Volumenkennzahlen. Die Prozesstemperatur beträgt 60° Warmwasser und fällt nicht in den Geltungsbereich der Vorschriften für feste Stoffe. Gibt es keine Schadensprüfung, und wird durch die Trennwand eine Spannungsentlastung durch Wärmebehandlung erreicht?
Ich habe nur gehört, dass Behälter unter Normaldruck unter bestimmten Bedingungen nicht geprüft werden müssen, aber noch nie, dass Behälter unter Druck ebenfalls nicht geprüft werden können. Ist Fälschung schon so offensichtlich?
Ich erinnere mich, dass in den Vorschriften festgelegt ist, dass Rohre mit einem Durchmesser von mehr als 159 als Toleranzrohre gelten und daher einer Prüfung unterzogen werden müssen
Es müssen Schadensfreiheitsprüfungen durchgeführt werden. Wenn es sich um Rohrgehäuse aus Kohlenstahl handelt, muss bei Vorhandensein von Trennwänden auch eine Wärmebehandlung erfolgen.
Bei einem Volumen von über 2,5 MPa·L handelt es sich dabei um einen Druckbehälter – es ist daher notwendig, eine Schadensprüfung durchzuführen. Wirklich kühn, Ö. Solltest du beim Prüfamt um eine Genehmigung bitten, lässt man dann den Auftraggeber erst nachkommen, um die Formalitäten nachzuholen? Wenn man es so macht, braucht man gar nicht erst von den ausgegebenen Geldern und dem Aufwand zu sprechen – vermutlich ist Ihr Unternehmen dann nicht mehr weit von der Pleite entfernt.
Es müssen Schadensfreiheitsprüfungen durchgeführt werden. Wenn es sich um Rohrgehäuse aus Kohlenstahl handelt, muss bei Vorhandensein von Trennwänden auch eine Wärmebehandlung erfolgen. Andernfalls wird bei der Überprüfung durch das Inspektionsbüro, falls es nicht bestanden wird, verlangt, dass das gesamte Gerät den Anforderungen der jeweiligen Kategorie entspricht.
Auch wenn es nicht unter die Vorschriften für feste Behälter fällt, muss es den Standard GB150 erfüllen......